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08.02.2021

Eine Stadtgrenze als besondere Katastergrenze

Die Gemarkungsentwicklung am Beispiel der kreisfreien Stadt Chemnitz in Sachsen.

Grenzen werden im Liegenschaftskataster nachgewiesen. Sie be­grenzen das Eigentum, also die Verfügungsge­walt über Grund und Boden.

In den amtlichen Flurkarten sind alle Flur­stücke eingezeichnet. Sie werden schon seit über 170 Jahren vermessen und dokumentiert. Manche haben ihre Form seit Anbeginn nicht geändert, viele wurden über die Jahre zerlegt, verschmolzen und wieder neu parzelliert.

Für den Betrachter einer Flurkarte scheint es ein Durch­einander zu sein. Aber dem ist nicht so. Alles hat System.

Eine Zusammenfassung vieler Flurstücke ist bei uns in Westsachsen eine Gemarkung. Davon gibt es in der Stadt Chemnitz 38. Durch Eingemeindungen sind 37 davon zur Gemarkung Chemnitz in der über achthundertjährigen Geschichte der Stadt hinzugekommen.

Sie haben häufig auch den Namen der eingemeindeten Ortsteile, wie Hilbersdorf, Klaffenbach oder Rottluff. Unbekannter ist zum Beispiel die Gemarkung Neustadt. Sie liegt zwischen Schönau und Siegmar. Interessant ist auch die Geschichte der Gemarkung Adelsberg. Sie ist 1934 durch Verschmelzung der Gemarkungen Ober- und Niederhermersdorf entstanden.

In einer Gemarkung sind alle Flurstücke durchnummeriert. Sie bilden pro Gemarkung auch einen Grundstücksverband im Grundbuch.

Die größte Gemarkung der Stadt ist die „Urgemarkung“ Chemnitz, dort wo die Stadt gegründet wurde. Sie zieht sich vom heutigen Kaßberg über das Stadtzentrum, dem Sonnenberg bis zu den Ratssteinbrüchen im Zeisigwald, wo das Baumaterial für die Stadt gebrochen wurde. Am Beutenberg ist die einzige Stelle, an der der Rand der Gemarkung Chemnitz gleichzeitig noch Stadtgrenze ist. Sonst sind es die Gemarkungen eingemeindeter Ortsteile, die die Stadtgrenze heute bilden.

Die Stadtgrenze ist nicht nur Grund­stücksgrenze sondern auch politische Grenze der kreisfreien Stadt Chemnitz. Das macht die Sache kompliziert.

Bürger links und rechts dieser Grenze merken sehr deutlich die Unterschiede. Unterschiedliche Kfz-Kennzeichen, unterschied­liche Steuersätze, andere Schulbezirke, andere zuständige Behörden und Versorgungsunternehmen, Ende des Winterdienstes und noch vieles mehr.

Änderungen bzgl. der Stadt­grenze bedürfen Verträgen zwischen der Stadt und den umliegenden Landkreisen, zuletzt mit dem Erzgebirgs­kreis zwischen Klaffenbach und Burkhardtsdorf. Da gingen einige wenige Grundstücke ins Erzgebirge über.

Sie waren seit Jahren von Burkkardtsdorf her er­schlossen. Der ASR musste mit seinen Fahrzeugen einen großen Umweg machen, um den Müll dort abzuholen. Das wurde nun besser ge­löst. Leider verlor die Stadt Chemnitz durch diese Gebietsabgabe seine Trainerlegende Christoph Franke als Bürger.

 

Detlef Wuttke

Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur

 

Foto: Beim Abstecken der Chemnitzer Gemarkungs- und sogleich Stadtgrenze auf dem Beutenberg. Hier grenzt die Gemarkung Chemnitz an die Gemarkung Oberwiesa der Gemeinde Niederwiesa (Landkreis Mittelsachsen)

Auch die Morgenpost berichtete am 7. Februar 2021 zum Thema Stadtgrenze:
https://www.tag24.de/chemnitz/chemnitz-grenzen-gebietsausgleich-klaffenbach-christoph-franke-1828763

Hier noch eine komplette Gemarkungsübersicht von Chemnitz (Quelle Geoportal Sachsen):

https://geoportal.sachsen.de/cps/geodokument.html?docid=36e9d439-8d9f-480e-a0a5-39e636e8de4a&type=print

 

Wie Grenzen ermittelt werden, erfahren sie hier: https://www.wuttke-vermessung.de/leistungen/grenzwiederherstellung/3