Erbaufteilung von Grundstücken: Meine Expertise als ÖbVI Detlef Wuttke
- Katastervermessung durch den Öffentlich bestellten Vermessungsingenieur (ÖbVI)
Meine Rolle als ÖbVI in der Katastervermessung ist entscheidend für eine präzise Festlegung und offizielle Anerkennung von Grundstücksgrenzen. Diese Genauigkeit ist besonders wichtig bei der Aufteilung von Erbgrundstücken, um zukünftige Streitigkeiten effektiv zu vermeiden.
- Testament, Erbvertrag und gesetzliche Erbfolge
Das deutsche Erbrecht ermöglicht individuelle Regelungen für das Vermögen im Todesfall durch ein Testament oder einen Erbvertrag. Fehlt eine solche Regelung, greift die gesetzliche Erbfolge. Sie bestimmt, wer Erbe wird – oft als Teil einer Erbengemeinschaft. Eine Vermessung wird fast immer erforderlich, um Grundstücksteile aufzuteilen und Erbengemeinschaften aufzulösen.
- Vorteile einer vorweggenommenen Erbfolge
Die Erbaufteilung zu Lebzeiten des Erblassers als Schenkung bietet zahlreiche Vorteile:
- gezielte Durchsetzung des eigenen Willens.
- tiefes Wissen über das eigene Grundstück, einschließlich der Lage von Leitungen.
- effektive Sicherung von Wohnrechten und Nießbrauch.
- Reduzierung von Konflikten zwischen Erben.
- Schenkungen gehen nach 10 Jahren nicht mehr in die Erbmasse ein.
Anmerkung: Häufig konfrontieren mich Klienten mit dem Satz „Das erben alles mal meine Kinder!“. Oft merke ich, dass diese Personen sich nicht mehr adäquat um ihr Eigentum kümmern können. Der richtige Zeitpunkt zum Loslassen und Übertragen ist dann oft bereits gekommen. Also nicht reden und warten, sondern tun.
- Nießbrauch und Wohnrecht
Nießbrauch und Wohnrecht sind essentielle Instrumente zur Sicherung langfristiger Interessen. Sie ermöglichen es dem Schenkenden, bestimmte Rechte am Grundstück zu behalten, auch ohne Eigentümer zu sein.
- Baurechtswidrige Zustände
Bei der Erbaufteilung entstehen neue Grundstücke. Es ist wichtig, dass die darauf befindlichen Gebäude die baurechtlichen Abstandsflächen und Brandschutzabstände einhalten. Besonders bei Vierseithöfen ist dies eine fachliche Herausforderung, die ich gerne für Sie meistere.
- Freibeträge bei Erbschaft- und Schenkungsteuer
Deutschland bietet beträchtliche Freibeträge für Erbschaft- und Schenkungsteuer. Diese variieren je nach Verwandtschaftsverhältnis, aktuell von 400.000 € für Kinder bis zu 20.000 € für sonstige Personen. Diese Kenntnisse können bei der Erbaufteilung zu erheblichen finanziellen Vorteilen, aber auch zu gravierenden Nachteilen führen.
- Notwendige Sachverständige
Eine sorgfältige Auswahl von Fachleuten ist für die effiziente und kosteneffektive Abwicklung der Erbsache entscheidend. Zu den wichtigen Experten gehören:
- ÖbVI: für präzise Vermessungen und Teilungspläne.
- Notar: zur rechtlichen Absicherung und Beurkundung.
- Steuerberater: für steuerliche Beratung.
- Rechtsanwalt: für rechtliche Klärungen und bei Streitigkeiten.
- Grundstückswertermittler/Immobiliensachverständiger: für die faire Bewertung.
- Bankberater/Finanzexperten: für finanzielle Planungen und Lösungen.
- Vermögensverwalter: bei größeren Erbschaften zur Strukturierung des Vermögens.
- Ablauf der Erbaufteilung bei ÖbVI Detlef Wuttke
- Kostenfreies Vorgespräch: profitieren Sie von meiner Erfahrung.
- Teilungsentwurf: Beachtung aller rechtlichen Dokumente und Erbinteressen.
- Grundstückswertermittlung: für eine gerechte Aufteilung.
- Optimierung der Vermessungskosten: kostenbewusste Planung.
- Hilfe bei Anträgen: umfassende Unterstützung.
- Katastervermessung: durch mein qualifiziertes Fachpersonal.
- Grenztermin: persönlich geleitet, mit lösungsorientierter Vermittlung.
- Detaillierter Plan: für Notar und weitere Schritte.
- Fortführung des Liegenschaftskatasters: offizieller Nachweis.
- Eigentumsumschreibung: Koordination durch den Notar.
Fazit
Die Erbaufteilung von Grundstücken erfordert fachliches Know-how und Erfahrung. Als ÖbVI in Sachsen biete ich Ihnen kompetente Unterstützung. Ich hoffe, dieser Artikel hat Ihnen meine Expertise aufgezeigt und Sie davon überzeugt, dass ich der richtige Partner für Ihr Anliegen bin.
Zur Kontaktanbahnung nutzen Sie bitte unser Online-Formular unter https://www.wuttke-vermessung.de/kontakt/ oder rufen Sie uns für einen Terminwunsch an unter 0371 4007960. Stichwort „Erbaufteilung“.
Detlef Wuttke