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01.06.2023

Wie hoch darf ein Carport sein?

Praktische Hinweise vom Vermessungsfachmann an den Bauherren

Viele, die beabsichtigen ein Carport zu errichten, wollen hoch hinaus! Bei meiner täglichen Arbeit als Vermessungsingenieur beobachte ich diese Tendenz. Eine Ursache dafür ist der Trend zum Wohnmobil. Diese haben meist eine Höhe von 3 m. Also muss der Carport höher als 3 m gebaut werden, damit ein Wohnmobil hineinpasst. Gegen Carports, die beispielsweise 3,50 m hoch sind ist nichts einzuwenden, wenn sie auf dem Grundstück stehen und mindestens einen Abstand von 3 m zu den Grenzen der Nachbarflurstücke haben. In der Regel ist aber so etwas nicht gewollt. Die meisten Bauherrn wünschen, dass er an einer Grundstücksgrenze steht.

Bei 3 m Höhe ist Schluss!

In der sächsischen Bauordnung, wie auch in fast allen anderen Landesbauordnungen, dürfen Carports nur eine Höhe von 3 m haben, wenn sie an Grundstücksgrenzen stehen sollen. Die Höhe bezieht sich auf die Oberkante der Dachhaut über dem Gelände. Carports an Grundstücksgrenzen dürfen keine Aufenthaltsräume sowie Feuerstätte besitzen und daher nur zum Abstellen von Fahrzeugen und anderen Gegenständen genutzt werden. Ausnahmen zur Grenzbebauung können nur in einem Bebauungsplan festgesetzt sein. Wenn diese Regeln nicht eingehalten werden, verliert der Carport seine Privilegierung und es sind Grenzabstände einzuhalten.

Geländehöhe ändern, damit ein höherer Carport gebaut werden kann?

Das ist zwar möglich, aber nicht immer zielführend. Als Geländehöhe zählt das ursprünglich gewachsene Gelände, nicht das durch Aufschüttung und Ablagerung künstlich veränderte Höhenniveau. Also vor Baubeginn unbedingt das „Urgelände“ vom Vermesser aufnehmen und dokumentieren lassen. Fachlich exakt spricht man vom Erstellen eines Höhenplanes. Eine Dokumentation der Höhen ist nicht erforderlich, wenn die Geländehöhe als Bezug in einem Bebauungsplan festgelegt ist.                                                                                                                      Wer also einen Carport mit mehr als 3 m Höhe errichten will, muss in die Tiefe gehen. Die Differenz zu 3 m muss abgegraben werden, damit die Privilegierung erhalten bleibt. Erdvertiefungen dürfen nicht zum Geländerutsch auf dem Nachbargrundstück führen. In solchen Fällen ist eine Befestigung erforderlich.

Wie ist Grundstücksgrenze festgelegt?

Die Lage der Grundstücksgrenze ist in den Nachweisen im amtlichen Liegenschaftskataster festgelegt, nicht durch die Grenzzeichen vor Ort. Diese könnten fehlerhaft sein, zum Beispiel, wenn sie lagefalsch stehen. Wer also die Grenzsteine zum Einmessen seines Carports nutzt, nimmt ein gewisses Risiko in Kauf.

Carportecken vor Baubeginn abstecken

Wer sich bei der Einmessung (der Fachmann spricht von Absteckung) des Carports auf Grundstücksgrenzen bezieht, muss in Sachsen den Status der Grenzfeststellung kennen. Nur Grenzen, die nach 2003 ermittelt worden sind, gelten in der Regel als festgestellt. Das bedeutet, auf diese Grenze kann man sich beziehen und von dort aus die Eckpunkte des Carports vor Baubeginn abstecken. Am besten lässt man das von einem Fachmann, zum Beispiel von einem Vermessungsingenieur machen. Er nutzt den festgestellten Grenznachweis aus dem amtlichen Liegenschaftskatasterinformationssystem und berechnet daraufhin die abzusteckenden Eckpunkte. Das ist die sicherste Variante. Für Fehler haftet der beauftragte Ingenieur.

Bezieht man sich auf die örtlich sichtbaren Grenzsteine und spannt zum Beispiel zwischen den Grenzpunkten eine Schnur, geht man das Risiko ein, sich auf lagefalsche Grenzzeichen zu beziehen. Eine vorherige Grenzkontrolle durch einen Öffentlich bestellten Vermessungsingenieur (ÖbVI) ist daher empfehlenswert. Wenn Sie sich sicher sind, dass die Grenzzeichen an ihrer richtigen Stelle stehen, sollten Sie beim Abstecken der Eckpunkte einen Sicherheitsabstand von 3 bis 5 cm lassen.

Gibt es für die Grundstücksgrenze nur Katasternachweise vor dem Jahr 2003, ist vor einer Grenzbebauung immer eine Grenzermittlung erforderlich. Im Freistaat Sachsen sind dafür die Öffentlich bestellten Vermessungsingenieure (ÖbVI) zuständig.

Woher kommt die Information zum Grenznachweis?

Zu Informationen zum Grenznachweis kann man einfach in meinem Büro unter der Telefonnummer 0371/ 4007960 anrufen. Wir schauen in den Datenbestand und geben sofort Auskunft. Weitergehende Fragen zum Abstands- und Nachbarschaftsrecht beantworten unsere Kundenberater in diesem Zusammenhang gerne.

Sie können diese Informationen auch selbst gewinnen, indem sie das Geoportal Sachsenatlas www.geoportal.sachsen.de nutzen. Geben Sie bitte die Adresse Ihres Grundstücks ein, öffnen die Karte und aktivieren bei Karteninhalt „ALKIS Gesamt“. Sind die Eckpunkte der zu untersuchenden Grenze in „rot“ dargestellt, sind es festgestellte Grenzpunkte. Sind die Grenzpunkte „schwarz“ eingezeichnet, muss noch eine Grenzermittlung erfolgen.

Keine „Schmutzecken“ schaffen

Wenn Sie die anfänglich beschriebenen Hinweise zur Grenzermittlung beachten, wird empfohlen, den Carport an die Grenze zu setzten und keinen Abstand zu lassen. In Sachsen und in den meisten anderen Bundesländern besitzen die Eigentümer ein sogenanntes Hammerschlags-, Leiter- und Schaufelschlagrecht auf dem Nachbargrundstück. Sie brauchen also keinen Abstand auf Ihrem Grundstück zu lassen, um Reparaturarbeiten an den Carportaußenwänden auszuführen. Dafür haben Sie immer das Recht das Nachbargrundstück zu betreten. Sie sollten aber sicherstellen, dass der auf den Boden gelotete Dachüberstand und das Fallrohr zu Regenentwässerung auf Ihrer Grundstücksseite liegen. Genauso muss das anfallende Regenwasser, welches durch den Carport gefangen wird, auf Ihr Grundstück abfließen.

Zu hoch gebaut, was tun?

Um einen Abriss zu verhindern, sollten Sie unbedingt den Kontakt zu Ihren Grundstücksnachbarn suchen. Da bei Überschreitung der 3 m Höhe die Privilegierung entfällt, entsteht eine nun einzuhaltende Abstandsfläche, die auf dem Nachbargrundstück liegt. Vielleicht ist Ihr Nachbar zur Übernahme dieser entstandenen Abstandsflächenbaulast bereit. Diese Erklärung ist im Baulastverzeichnis der Gemeinde einzutragen.

Auch ein Umbau des Carports wäre vorstellbar. Schrägen Sie das Dach an der Gebäudeseite zum Nachbargrundstück an. Die Neigung der Schräge sollte kleiner 70° sein. Dann geht die Überhöhung nur noch zu einem Drittel in die Gesamthöhe ein.

Zusammengefasst

  1. Die Einhaltung der Carporthöhe von 3 m erspart Ärger.
  2. Die Geländehöhe als Bezug vor Baubeginn von einem Sachverständigen bestimmen lassen.
  3. Den Carports nur an vorher festgestellten Grenzen errichten.
  4. Den Carport an die Grundstücksgrenze setzten, keinen Abstand für künftige Reparaturarbeiten lassen.
  5. Gespräche mit Nachbarn führen. Der Nachbarschaftsfrieden ist ein hohes Gut!

 

Detlef Wuttke

Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur

 

Weitergehende Informationen zu Höhenplänen finden sie hier:

https://www.wuttke-vermessung.de/leistungen/hoehenplan-lageplan/

… und zur Grenzermittlung hier:

https://www.wuttke-vermessung.de/leistungen/formular-grenzstein/