Wuttke Times - die digitale Zeitung des ÖbVI

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Sehen, was bei der Vermessung passiert
Kurze Rast an der alten sächsischen Grenze Kurze Rast an der alten sächsischen Grenze: Die #sachsenvermesser sind überall im Freistaat Sachsen unterwegs. Wie heute zu einer Grenzermittlung in der Gemeinde Vierkirchen im Landkreis Görlitz. Dort haben wir Nachweise des preußischen Katasters zu begutachten, da diese Gegend vor 1945 zur preußischen Provinz Schlesien gehörte. Für Katasterfuchs Heinz-Walter wieder eine anspruchsvolle, aber auch interessante Aufgabe. An der alten Grenze machten wir kurz Rast.

Wuttke Klartext

Vermessungsthemen knapp, verständlich und solide formuliert
Kostenreduktion bei Katastervermessungen: Ein Leitfaden für Land- und Forstwirte

Einführung in die Neuregelungen

Seit März des Vorjahres haben sich die rechtlichen Rahmenbedingungen geändert, was zu einer signifikanten Reduktion des Aufwands und damit auch der Kosten bei bestimmten Katastervermessungen in Sachsen geführt hat. Die neuen Regelungen sind jedoch noch nicht weit verbreitet. Ziel dieses Artikels ist es, die Änderungen verständlich zu machen und deren Nutzung zu fördern.

 

Herausforderungen bei Grenzbestimmungen

Grenzbestimmungen für land- und forstwirtschaftliche Flächen gestalten sich aufgrund schlechter und lückenhafter Nachweise im Liegenschaftskataster als besonders aufwendig. Oftmals sind nur historische Flurkarten als grafische Nachweise verfügbar, und Grenzsteine, die als Orientierungspunkte dienen könnten, fehlen. Der daraus resultierende Mehraufwand für die Öffentlich bestellten Vermessungsingenieure und ihre Mitarbeiter, einschließlich der ausgedehnten Suche nach Grenzsteinen, stellt eine erhebliche Herausforderung dar.

In Feld- und Waldlagen gibt es, historisch entstanden, viele Bruchpunkte und damit Grenzpunkte zu ermitteln und wenn sie fehlen, mit Grenzsteinen abzumarken sind.

Der Umfang einer Grenzer­mittlung ist in der Durchführungsverordnung zum Sächsischen Vermessungs- und Katastergesetz exakt vorgeschrieben. Bei der Bildung von neuen Flurstücken, musste bislang im Zuge Vermessung alle das Trennstück umschließenden Grenzen und die Grenze, wo die neue festgestellte Grenze einbindet, einer umfassenden Grenzwiederherstellung unterzogen werden. Ziel war es Grenznachweise vorzulegen, die den Qualitäts- und Rechtsanforderungen entsprechen, welche nach dem 31.8.2003 in Sachsen gelten. Nur wenn für Grenzen, diese Nachweise schon vorlagen, konnte der Auf­wand entfallen bzw. reduziert werden.

Diese Regelung brachte es mit sich, dass der Vermessungsaufwand und damit verbunden auch die Vermessungsgebühren sehr hoch waren. In vielen Fälle lagen die Kosten weit über dem Wert des Grund­stücks. Ein Sachverhalt, der viele Land- und Forstwirte von einer Beauftragung einer Vermessung abhielt und auch für Unmut unter den Land- und Forstwirten sorgte.

 

Vorteile der neuen Regelungen

Die Neuregelungen bieten eine willkommene Entlastung für die Betroffenen. Durch die vereinfachten Verfahren können Kosten und Zeit eingespart werden, was insbesondere für die Land- und Forstwirtschaft, aber auch für die Öffentlich bestellten Vermessungsingenieure von großem Vorteil ist.

Grenzwiederherstellung sind nur noch für Grenzpunkte der alten Grenzen erforder­lich, wo die neu festzustellende

Grenze einbindet bzw. darauf gezogen wird. Für alle anderen Grenzpunkte des Trennstücks erfolgt keine Grenzwiederherstellung mehr.

Diese Regelung gilt aber nur:

– wenn das Trennstück im ungeplanten Außenbereich liegt

– wenn es land- und forst­wirtschaftlich genutzt wird und

– wenn es eine Flächengröße von mehr als 0,5 ha hat. Wenn mehre Trennstücke aneinandergrenzen und zusammen 0,5 ha ergeben, ist dieses Erfordernis auch erfüllt.

 

Nachteile der neuen Regelung und Hinweise für den Antragsteller

Zu den Nachteilen dieser Regelung zählen, dass zum einen die Grenzen des Trennstücks nicht komplett und rechtsverbindlich ermittelt werden. Sie werden in der Örtlichkeit nicht gezeigt und Abmarkungsmängel nicht behoben.

Die er­mittelte Flächengröße des Trennstücks kann ungenau sein. Spätere Vermessungen können zu Korrekturen in den Bestandsdaten und damit auch bei der Flächengröße führen.

Folgende Hinweise gibt es für die Antragsteller:

  1. Die Aufwandsverringerung muss im Antrag explizit beantragt werden, sonst gilt die alte Regelung.
  2. An sensiblen Stellen bzw. Eng­stellen der Grenzen des Trennstücks sollten Grenzwiederherstellung trotzdem stattfinden. Diese Mehrauf­wand ist wesentlich geringer als spätere getrennt zu beauftragende: Katasterver­messung oder sogar die eventuell entstehenden Kosten bei einem Grenzstreit mit dem Nachbarn.
  3. Der vereinbarte Kaufpreis sollte sich nicht auf einen exakten Quadratmeterpreis beziehen. Wie schon gesagt, wird die Fläche des Trennstücks nicht exakt ermittelt.

Besser ist ein Festpreis oder wenigstens eine Mehr- oder Minderabweichung für eine Kaufpreiskorrektur, die erst bei Abweichungen von mehr als 5% der Flächengröße greift.

 

Beispiel aus der Praxis (hier gibt es den Plan dazu)

Nach alter Regelung waren 14 Grenzpunkte zwingend wiederherzustellen. Die Gesamtgebühr dieser Vermessung hätte 6.833 € betragen. Durch Ergänzung des §15 der SächsVermGDVO und dessen Anwendung kann sich auf 3 Punkte zur Grenzwiederherstellung reduzieren. Die Gesamtgebühr beträgt nunmehr 3.787 €, also eine Kostenreduzierung von mehr als 3.000 €.

Im Beispiel wurden 3 weitere Grenzpunkte auf Antrag zusätzlich wiederhergestellt. Es sind die Grenzpunkte 19, 21 und 22. Hier handelt es sich um die von mir beschriebenen Engstellen. Hier musste erst die Grenze zum Nachbarflurstück ermittelt werden. Erst dann konnte sachgerecht die neue Grenze festgelegt werden. Die Mehrkosten betragen hierfür zirka 1.000 €.

Eine detaillierte Kostenauskunft, einen Kostenvergleich bzw.- umfassende Beratung erhalten sie von den öffentlich bestellten Vermessungsingenieuren in Sachsen.

 

Fazit und Ausblick

Die Implementierung der neuen Regelungen bietet erhebliches Einsparpotenzial bei den Kosten für Katastervermessungen. Eine breitere Akzeptanz und Anwendung dieser Regelungen könnten die Effizienz in der Land- und Forstwirtschaft weiter steigern. Es bleibt zu hoffen, dass die Informationen in diesem Artikel dazu beitragen werden, die Vorteile der Neuregelungen zu verbreiten und zu nutzen.

Detlef Wuttke

 

Rechtsquelle: https://www.revosax.sachsen.de/vorschrift/12050-Durchfuehrungsverordnung-zum-Saechsischen-Vermessungs-und-Katastergesetz

Erbaufteilung von Grundstücken: Meine Expertise als ÖbVI Detlef Wuttke
  1. Katastervermessung durch den Öffentlich bestellten Vermessungsingenieur (ÖbVI)

Meine Rolle als ÖbVI in der Katastervermessung ist entscheidend für eine präzise Festlegung und offizielle Anerkennung von Grundstücksgrenzen. Diese Genauigkeit ist besonders wichtig bei der Aufteilung von Erbgrundstücken, um zukünftige Streitigkeiten effektiv zu vermeiden.

  1. Testament, Erbvertrag und gesetzliche Erbfolge

Das deutsche Erbrecht ermöglicht individuelle Regelungen für das Vermögen im Todesfall durch ein Testament oder einen Erbvertrag. Fehlt eine solche Regelung, greift die gesetzliche Erbfolge. Sie bestimmt, wer Erbe wird – oft als Teil einer Erbengemeinschaft. Eine Vermessung wird fast immer erforderlich, um Grundstücksteile aufzuteilen und Erbengemeinschaften aufzulösen.

  1. Vorteile einer vorweggenommenen Erbfolge

Die Erbaufteilung zu Lebzeiten des Erblassers als Schenkung bietet zahlreiche Vorteile:

  • gezielte Durchsetzung des eigenen Willens.
  • tiefes Wissen über das eigene Grundstück, einschließlich der Lage von Leitungen.
  • effektive Sicherung von Wohnrechten und Nießbrauch.
  • Reduzierung von Konflikten zwischen Erben.
  • Schenkungen gehen nach 10 Jahren nicht mehr in die Erbmasse ein.

Anmerkung: Häufig konfrontieren mich Klienten mit dem Satz „Das erben alles mal meine Kinder!“. Oft merke ich, dass diese Personen sich nicht mehr adäquat um ihr Eigentum kümmern können. Der richtige Zeitpunkt zum Loslassen und Übertragen ist dann oft bereits gekommen. Also nicht reden und warten, sondern tun.

  1. Nießbrauch und Wohnrecht

Nießbrauch und Wohnrecht sind essentielle Instrumente zur Sicherung langfristiger Interessen. Sie ermöglichen es dem Schenkenden, bestimmte Rechte am Grundstück zu behalten, auch ohne Eigentümer zu sein.

  1. Baurechtswidrige Zustände

Bei der Erbaufteilung entstehen neue Grundstücke. Es ist wichtig, dass die darauf befindlichen Gebäude die baurechtlichen Abstandsflächen und Brandschutzabstände einhalten. Besonders bei Vierseithöfen ist dies eine fachliche Herausforderung, die ich gerne für Sie meistere.

  1. Freibeträge bei Erbschaft- und Schenkungsteuer

Deutschland bietet beträchtliche Freibeträge für Erbschaft- und Schenkungsteuer. Diese variieren je nach Verwandtschaftsverhältnis, aktuell von 400.000 € für Kinder bis zu 20.000 € für sonstige Personen. Diese Kenntnisse können bei der Erbaufteilung zu erheblichen finanziellen Vorteilen, aber auch zu gravierenden Nachteilen führen.

  1. Notwendige Sachverständige

Eine sorgfältige Auswahl von Fachleuten ist für die effiziente und kosteneffektive Abwicklung der Erbsache entscheidend. Zu den wichtigen Experten gehören:

  • ÖbVI: für präzise Vermessungen und Teilungspläne.
  • Notar: zur rechtlichen Absicherung und Beurkundung.
  • Steuerberater: für steuerliche Beratung.
  • Rechtsanwalt: für rechtliche Klärungen und bei Streitigkeiten.
  • Grundstückswertermittler/Immobiliensachverständiger: für die faire Bewertung.
  • Bankberater/Finanzexperten: für finanzielle Planungen und Lösungen.
  • Vermögensverwalter: bei größeren Erbschaften zur Strukturierung des Vermögens.
  1. Ablauf der Erbaufteilung bei ÖbVI Detlef Wuttke
  1. Kostenfreies Vorgespräch: profitieren Sie von meiner Erfahrung.
  2. Teilungsentwurf: Beachtung aller rechtlichen Dokumente und Erbinteressen.
  3. Grundstückswertermittlung: für eine gerechte Aufteilung.
  4. Optimierung der Vermessungskosten: kostenbewusste Planung.
  5. Hilfe bei Anträgen: umfassende Unterstützung.
  6. Katastervermessung: durch mein qualifiziertes Fachpersonal.
  7. Grenztermin: persönlich geleitet, mit lösungsorientierter Vermittlung.
  8. Detaillierter Plan: für Notar und weitere Schritte.
  9. Fortführung des Liegenschaftskatasters: offizieller Nachweis.
  10. Eigentumsumschreibung: Koordination durch den Notar.

Fazit

Die Erbaufteilung von Grundstücken erfordert fachliches Know-how und Erfahrung. Als ÖbVI in Sachsen biete ich Ihnen kompetente Unterstützung. Ich hoffe, dieser Artikel hat Ihnen meine Expertise aufgezeigt und Sie davon überzeugt, dass ich der richtige Partner für Ihr Anliegen bin.

Zur Kontaktanbahnung nutzen Sie bitte unser Online-Formular unter https://www.wuttke-vermessung.de/kontakt/ oder rufen Sie uns für einen Terminwunsch an unter 0371 4007960. Stichwort „Erbaufteilung“.

Detlef Wuttke

Was kostet eine Vermessung?

Diese Frage wird öfter und pauschal gestellt. Viele Fragende benötigen diese Leistung einmalig und sind sich unsicher, mit welchen Kosten sie rechnen müssen. Dieser Artikel soll Ihnen hierbei helfen, die Kostenhöhe richtig einzuschätzen.

Themenschwerpunkte:

  • Freie Preise bei Ingenieurvermessung
  • Preisbindung bei Grundstücksvermessung
  • Erst Schätzung, denn abgerechnet wird zum Schluss
  • Kosten für eine Grundstücksteilung
  • Kosten, wenn Grenzen zu ermitteln bzw. wiederherzustellen sind
  • Kosten der Gebäudeerfassung in Sachsen
  • Kosten für das Setzen von Grenzsteinen
  • Nachlässe und Ermäßigungen

 

  1. Freie Preise bei Ingenieurvermessung

Ingenieurvermessungen haben ein breites Leistungsspektrum vom Abstecken bzw. Einmessen eines Hauses vor dem Bau, über Gebäudeinnenaufmaße bis zur Straßenabsteckung. Für diese Leistungen gibt es keine generelle Preisbindung. Die Vergütung wird bei Auftragserteilung vereinbart.

Zur besseren Preisfindung kann für planungsbegleitende Vermessung, zum Beispiel der Entwurf von Gebäuden, Verkehrsanlagen oder anderen Ingenieurbauwerken, für deren Bauvermessung vor und während der Bauausführung und der abschließenden Bestandsdokumentation, die Honorarordnung für Architekten und Ingenieure – HOAI herangezogen werden. In der Anlage 1 – weitere Fachplanungs- und Beratungsleistungen unter dem Punkt 1. 4 wird man fündig. Wenn keine Vereinbarung getroffen wird, gilt der Basishonorarsatz (unterer Tafelwert) als vereinbart. Am besten fährt man jedoch, wenn man von regionalen Vermessungsbüros Angebote einholt und die Leistungen und Preise miteinander vergleicht. Tipp: Nicht immer ist der niedrigste Preisanbieter der Geeignetste, denn neben dem Preis muss auch der Leistungsumfang stimmen. Am besten einen Fachmann zur Hilfe holen oder beim Anbieter Fragen stellen.

 

  1. Preisbindung bei Grundstücksvermessung

Ganz anders sieht es bei den sogenannten hoheitlichen Vermessungen in Deutschland aus. Dazu zählen Vermessungen, bei denen neue Flurstücke entstehen, auch Teilungsvermessungen genannt. Aber auch die Ermittlung bzw. Kontrolle bestehender Grenzen und die Erfassung von fehlenden Gebäuden bzw. Gebäudeveränderungen oder andere Daten, die im amtlichen Liegenschaftskataster geführt werden, zählen dazu. Deren Erfassung und Dokumentation unterliegen dem Landesrecht in der Bundesrepublik Deutschland. So ist es auch mit der Festlegung der Vermessungskosten. Jedes Bundesland versucht geeignete und praktikable Gebührenansätze zu finden, die einerseits den Aufwand decken und andererseits für Antragstellerinnen und Aufragsteller bezahlbar sind. Auch die Transparenz der Erhebung und die Verhältnismäßigkeit zu anderen Grundstücksabgaben, aber auch zum Bodenwert spielen eine Rolle. Komplette Gerechtigkeit wird es dabei niemals geben. In meinen weiteren Ausführungen beziehe ich mich auf die Vermessungskosten im Freistaat Sachsen. Wer hier das System versteht, kommt dann leicht auch im Gebührendschungel der anderen Bundesländer klar.

Die Rechtsgrundlage für die Erhebung von Vermessungskosten für amtliche Vermessungen und die Bereitstellung von Geobasisdaten ist die Sächsische Vermessungskostenverordnung (SächsVermKoVO). Sie wurde zuletzt am 25.01.2023 geändert. Hier ist die Fundstelle für den gesamten Vorschriftentext:

SächsVermKoVO

Den folgenden Link können sie nutzen, um einen Einblick in die Gebührentabelle für amtliche Vermessungen im Freistaat Sachsen zu gewinnen. Sie ist gültig seit dem 01.03.2023. Auf diese Gebührentabellen beziehe ich mich in meinen weiteren Ausführungen.

Gebührentabellen Sachsen 2023 – Amtliches Vermessungswesen

 

  1. Erst Schätzung, denn abgerechnet wird zum Schluss

Wenn der Öffentlich bestellte Vermessungsingenieur (ÖbVI) seinen Auftrag abschließt und die Ergebnisse der Katastervermessung und Abmarkung an die Vermessungsbehörde abgibt, erhebt er seine Gebühren. Zu diesem Zeitpunkt ermittelt er den tatsächlichen Aufwand. Er zählt aus, wieviel Grenzpunkte ermittelt und wieviel davon abgemarkt wurden. Er weist Gebühren gemäß der tatsächlich ermittelten Flächengrößen zu.

Im Vorfeld der Antragstellung können sie nur eine Auskunft über zu erwartende Kosten verlangen. Sie ist unverbindlich. Der Aufbau der Gebührentabellen und die zur Verfügung stehenden amtlichen Geodaten ermöglichen es aber, die Kostenauskunft schon recht präzise zu gestalten. Seriöse Kostenauskünfte beinhalten auch die Folgekosten der Vermessungsbehörden, die bei Übernahme der Katastervermessung in das Liegenschaftskataster entstehen. Diese Gebühren werden dann direkt von den Behörden zu einem späteren Zeitpunkt in Rechnung gestellt. Kosten für die Bereitstellung von Daten für die Vermessung entstehen, bis auf wenige Ausnahmen, seit 01.05.2023 nicht mehr. Ein fast flächendeckendes, modernes und digitales Dokumentenmanagementsystem ermöglicht seither allen Vermessungsstellen einen direkten und kostenfreien Zugriff.

Zusammengefasst: Ein verbindliches Angebot können sie nicht erwarten. Neben einer guten Beratung sollte eine solide und nachvollziehbare Kostenschätzung das Kriterium sein, um einen Antrag bei einem ÖbVI auszulösen.

Nicht zu vergessen und zu erwähnen ist noch, dass einheitlich 2 % der Kosten, mindestens jedoch 40€, für Auslagen berechnet werden und auf Vermessungskosten Umsatzsteuer anfällt. Bei allen in folgenden Abschnitten angegebenen Gebühren sind die Auslagen und die Umsatzsteuer noch hinzuzurechnen.

 

  1. Kosten für eine Grundstücksteilung

Die Hauptgebühr, die hier entsteht, richtet sich nach der Flächengröße des entstehenden Trennstücks. Die Gebührentabelle 2 ist übersichtlich und relativ einfach aufgebaut. Es gibt 4 Kategorien und 6 Von-bis-Spannen für die Flächengrößen. So kostet die Bildung eines Baugrundstücks in Dresden, bei einer Regelgröße von circa 700 m² 1.360 € und im Erzgebirgskreis 1.170 €. Das Herausmessen eines Feldes von der Größe eines Hektars (10.000 m²) kostet 1.310 €.

Komplizierter wird es bei den Kosten, für die bei der Flurstücksbildung erforderliche Grenzwiederherstellung. Die Kriterien für deren Umfang sind zwar eindeutig definiert und von allen ÖbVl’s gleichermaßen anzuwenden, doch für einen Vermessungslaien selber schwer festzusetzen. Die Beratung durch einen Fachmann ist hier besonders sinnvoll.

Für die Kostenhöhe gibt es die Gebührentabelle 1. Die Gebühr richtet sich nach der Anzahl der zu ermittelnden Punkte. Wenn eine neue Grenze zur Zerlegung eines bestehenden Flurstücks zwischen zwei im Kataster schon vorhandenen Grenzpunkten verlaufen soll, beträgt die Gebühr zum Beispiel 960 €. Sie kommt zur Flächengebühr hinzu.

Zusammengefasst: Die Gebühr für Teilungsvermessungen setzt sich aus 2 Bestandteilen zusammen, jenes für die Grenzwiederherstellung und jenes für die Flurstücksbildung. Eine Kostenauskunft für Grundstücksteilungen sollte dem Fachmann überlassen werden.

 

 

In meinem Büro lege ich viel Wert auf gute Beratung. Mein Kundenberater hilft ihnen hierbei gerne. Einfach die 0371/ 4007960 wählen oder das Kontaktformular auf dieser Webseite nutzen: Hier geht es zum Kontaktformular

Schneller und präziser geht die Kostenauskunft, wenn sie in eine bei ihnen vorhandene Flurkarte die Lage der neuen Grenze einskizzieren und dann das dabei entstehende und für sie interessierende Trennstück kennzeichnen. Diesen Teilungsentwurf dann einscannen bzw. abfotografieren und uns zumailen (kontakt@wuttke-vermessung.de).

 

  1. Kosten, wenn Grenzen zu ermitteln bzw. wiederherzustellen sind

Jetzt wird es einfacher. Die sogenannte Grenzwiederherstellung ist in der Gebührentabelle, in der 4. Tabelle, geregelt. Die Anzahl der beantragten Grenzpunkte legt die Gebührenhöhe fest. Jeder Bruchpunkt einer Grenze ist ein Grenzpunkt, auch wenn es in der Flurkarte so aussieht, als würde er in der Geraden zu benachbarten Punkten liegen. Die Grenzwiederherstellung eines Regelgrundstückes mit 4 Eckpunkten kostet zum Beispiel 2.130 €.

Diese hoheitlichen Vermessungsleistungen werden benötigt, wenn Eigentümer die genaue Lage der vorhandenen Grenzen nicht mehr kennen, Grenzsteine nicht zu finden sind oder vermutet wird, dass der Grenzstein versetzt worden ist.

Eine Grenzwiederherstellung, die im Ergebnis zu rechtlich festgestellten Grenzen führt (Grenznachweis nach §12(2) SächsVermKatGDVO), ist auch erforderlich, wenn an Grenzen gebaut wird oder Abstandsflächen von geplanten Gebäuden Grenzen berühren.

 

 

 

  1. Kosten der Gebäudeerfassung in Sachsen

Seit über 30 Jahren ist es eine gesetzlich fixierte Eigentümerpflicht, neu errichtete Gebäude und Gebäudeveränderungen (> 10m²) nach Fertigstellung für das Liegenschaftskataster erfassen zu lassen. Dieser Fakt ist in vielen Fällen ein schwer vermittelbares Thema mit heftigem Diskussionsbedarf. Letztendlich dient die Erfassung zur Sicherung des Gebäudeeigentums in amtlichen Verzeichnissen und Datenbeständen. Jeder Eigentümer sollte deshalb ein Eigeninteresse an der Vollständigkeit dieser Nachweise haben.

Aus der Gebührentabelle 3 sind die Vermessungskosten leicht zu ermitteln. Die Gebührenhöhe für ein normales Wohnhaus von 100 m² Grundfläche beträgt zum Beispiel 790 €. Weitere Gebäude, wie Garagen, Schuppen oder Lauben werden in die Grundfläche eingerechnet. Bis zu einer Gesamtfläche von 300 m² und bis zu 3 Gebäuden bleibt die Gebührenhöhe konstant.

  1. Kosten für das Setzen von Grenzsteinen

Das Einbringen von Grenzzeichen, bei uns Abmarkung genannt, ist ebenfalls gebührenpflichtig und wird zusätzlich berechnet. Dazu zählt auch das Setzen eines Grenzsteins. Da in Sachsen de facto noch eine Abmarkungspflicht besteht, sind fehlende bzw. neu festgelegte Grenzpunkte abzumarken.

Die Abmarkung erfolgt nach der Grenzermittlung.

Je Abmarkung entsteht eine Gebühr von 40 €. Sie erhöhen die Kosten bei einer Grundstücksteilung bzw. Grenzwiederherstellung. Verständlich ist, dass bei der Kostenauskunft vor Antragstellung die Anzahl schwer zu schätzen ist, denn wenn ein Grenzstein lagerichtig gefunden wird, entstehen diese Zusatzkosten nicht.

Wird die Abmarkung nachgeholt, weil das Abmarken zum eigentlichen Vermessungszeitpunkt wegen bevorstehender Baumaßnahmen nicht sinnvoll war, beträgt die Gebühr 90 € je Punkt.

Erfolgen Abmarkungen nicht in Zusammenhang mit einer Katastervermessung, ist zusätzlich eine Grundgebühr von 280 € fällig. Also, wenn möglich immer das Nachholen der Abmarkung mit der Erfassung des neu errichteten Gebäudes kombinieren.

 

  1. Nachlässe und Ermäßigungen

Auch so etwas gibt es in der Sächsischen Vermessungskostenverordnung.

Ermäßigung bei schon festgestellten Grenzpunkten

Wenn Grenzen ermittelt bzw. wiederhergestellt werden, die den Status „festgestellt“ haben (§12(2) SächsVermKatGDVO), reduziert sich die Gebühr um 77 € je Punkt. Das sind fast alle Grenzpunkte, wo eine Grenzermittlung nach dem 31.08.2003 erfolgte. Diese Punkte sind in der Flurkarte mit einem roten Ring gekennzeichnet. Diese Flurkartenansicht muss aber vorher in der Online-Auskunft aktiviert werden.

Erneutes Abmarken festgestellter Grenzpunkte

Ein erneutes Abmarken dieser “festgestellten” Punkte kostet 90 € je Punkt. Eine Grenzwiederherstellung mit Kontrolle findet dabei nicht statt. Dies ist eine neue Regelung seit 01.03.2023.

Gebäude errichtet vor 1991

Für Gebäude, die vor dem 24. Juni 1991 fertiggestellt wurden, ist nur ein Viertel der sonst üblichen Gebühr fällig. Also bei einem Wohnhaus von 100 m² Grundfläche 197,50 € statt 790 € und für eine fehlende Garage unter 50 m² Grundfläche 80 €, statt der üblichen 320 €.

Mengenrabatt bei Flurstücksbildung

Werden in einem räumlichen und zeitlichen Zusammenhang mehr als 5 Flurstücke gebildet, reduziert sich die Gesamtgebühr, beginnend mit dem sechsten Trennstück, um 3 % je Trennstück. Das bedeutet für 10 Trennstücke gibt es einen Preisnachlass von 15 % auf die Gesamtgebühr nach Tabelle 2. Bei 50 % Nachlass ist aber Schluss.

Weniger Aufwand, geringere Kosten bei Flächen der Land- und Forstwirtschaft

Wenn es so beantragt wird, verringert sich bei der Bildung von Flurstücken im unbeplanten Außenbereich, wenn diese land- bzw. forstwirtschaftlich genutzt werden und größer 0,5 ha sind, der Umfang der Grenzwiederherstellung erheblich. Dies führt zu einer Reduzierung der Kosten nach Tabelle 4. Besonders interessant ist diese seit 01.03.2023 bestehende Regelung für Land- und Forstwirte, die Flächen durch Teilungsvermessung erwerben wollen.

 

Liebe Leserinnen und Leser,

ich hoffe, ich konnte ihnen einen kleinen und verständlichen Einblick in das Vermessungsgebührenrecht geben.

Es wurde nicht alles beschrieben, was geregelt ist. Auf die häufig auftretenden Gebührenfälle bin ich eingegangen. Dieser Artikel enthält auch alle neuen Regeln und Gebühren, die seit 01.03.2023 in Sachsen gelten. Zum Schluss möchte ich mein Beratungsangebot erneuern.

Nutzen sie unseren guten Service!

Detlef Wuttke

Redaktioneller Stand: 31.07.2023

Wie hoch darf ein Carport sein?

Praktische Hinweise vom Vermessungsfachmann an den Bauherren

Viele, die beabsichtigen ein Carport zu errichten, wollen hoch hinaus! Bei meiner täglichen Arbeit als Vermessungsingenieur beobachte ich diese Tendenz. Eine Ursache dafür ist der Trend zum Wohnmobil. Diese haben meist eine Höhe von 3 m. Also muss der Carport höher als 3 m gebaut werden, damit ein Wohnmobil hineinpasst. Gegen Carports, die beispielsweise 3,50 m hoch sind ist nichts einzuwenden, wenn sie auf dem Grundstück stehen und mindestens einen Abstand von 3 m zu den Grenzen der Nachbarflurstücke haben. In der Regel ist aber so etwas nicht gewollt. Die meisten Bauherrn wünschen, dass er an einer Grundstücksgrenze steht.

Bei 3 m Höhe ist Schluss!

In der sächsischen Bauordnung, wie auch in fast allen anderen Landesbauordnungen, dürfen Carports nur eine Höhe von 3 m haben, wenn sie an Grundstücksgrenzen stehen sollen. Die Höhe bezieht sich auf die Oberkante der Dachhaut über dem Gelände. Carports an Grundstücksgrenzen dürfen keine Aufenthaltsräume sowie Feuerstätte besitzen und daher nur zum Abstellen von Fahrzeugen und anderen Gegenständen genutzt werden. Ausnahmen zur Grenzbebauung können nur in einem Bebauungsplan festgesetzt sein. Wenn diese Regeln nicht eingehalten werden, verliert der Carport seine Privilegierung und es sind Grenzabstände einzuhalten.

Geländehöhe ändern, damit ein höherer Carport gebaut werden kann?

Das ist zwar möglich, aber nicht immer zielführend. Als Geländehöhe zählt das ursprünglich gewachsene Gelände, nicht das durch Aufschüttung und Ablagerung künstlich veränderte Höhenniveau. Also vor Baubeginn unbedingt das „Urgelände“ vom Vermesser aufnehmen und dokumentieren lassen. Fachlich exakt spricht man vom Erstellen eines Höhenplanes. Eine Dokumentation der Höhen ist nicht erforderlich, wenn die Geländehöhe als Bezug in einem Bebauungsplan festgelegt ist.                                                                                                                      Wer also einen Carport mit mehr als 3 m Höhe errichten will, muss in die Tiefe gehen. Die Differenz zu 3 m muss abgegraben werden, damit die Privilegierung erhalten bleibt. Erdvertiefungen dürfen nicht zum Geländerutsch auf dem Nachbargrundstück führen. In solchen Fällen ist eine Befestigung erforderlich.

Wie ist Grundstücksgrenze festgelegt?

Die Lage der Grundstücksgrenze ist in den Nachweisen im amtlichen Liegenschaftskataster festgelegt, nicht durch die Grenzzeichen vor Ort. Diese könnten fehlerhaft sein, zum Beispiel, wenn sie lagefalsch stehen. Wer also die Grenzsteine zum Einmessen seines Carports nutzt, nimmt ein gewisses Risiko in Kauf.

Carportecken vor Baubeginn abstecken

Wer sich bei der Einmessung (der Fachmann spricht von Absteckung) des Carports auf Grundstücksgrenzen bezieht, muss in Sachsen den Status der Grenzfeststellung kennen. Nur Grenzen, die nach 2003 ermittelt worden sind, gelten in der Regel als festgestellt. Das bedeutet, auf diese Grenze kann man sich beziehen und von dort aus die Eckpunkte des Carports vor Baubeginn abstecken. Am besten lässt man das von einem Fachmann, zum Beispiel von einem Vermessungsingenieur machen. Er nutzt den festgestellten Grenznachweis aus dem amtlichen Liegenschaftskatasterinformationssystem und berechnet daraufhin die abzusteckenden Eckpunkte. Das ist die sicherste Variante. Für Fehler haftet der beauftragte Ingenieur.

Bezieht man sich auf die örtlich sichtbaren Grenzsteine und spannt zum Beispiel zwischen den Grenzpunkten eine Schnur, geht man das Risiko ein, sich auf lagefalsche Grenzzeichen zu beziehen. Eine vorherige Grenzkontrolle durch einen Öffentlich bestellten Vermessungsingenieur (ÖbVI) ist daher empfehlenswert. Wenn Sie sich sicher sind, dass die Grenzzeichen an ihrer richtigen Stelle stehen, sollten Sie beim Abstecken der Eckpunkte einen Sicherheitsabstand von 3 bis 5 cm lassen.

Gibt es für die Grundstücksgrenze nur Katasternachweise vor dem Jahr 2003, ist vor einer Grenzbebauung immer eine Grenzermittlung erforderlich. Im Freistaat Sachsen sind dafür die Öffentlich bestellten Vermessungsingenieure (ÖbVI) zuständig.

Woher kommt die Information zum Grenznachweis?

Zu Informationen zum Grenznachweis kann man einfach in meinem Büro unter der Telefonnummer 0371/ 4007960 anrufen. Wir schauen in den Datenbestand und geben sofort Auskunft. Weitergehende Fragen zum Abstands- und Nachbarschaftsrecht beantworten unsere Kundenberater in diesem Zusammenhang gerne.

Sie können diese Informationen auch selbst gewinnen, indem sie das Geoportal Sachsenatlas www.geoportal.sachsen.de nutzen. Geben Sie bitte die Adresse Ihres Grundstücks ein, öffnen die Karte und aktivieren bei Karteninhalt „ALKIS Gesamt“. Sind die Eckpunkte der zu untersuchenden Grenze in „rot“ dargestellt, sind es festgestellte Grenzpunkte. Sind die Grenzpunkte „schwarz“ eingezeichnet, muss noch eine Grenzermittlung erfolgen.

Keine „Schmutzecken“ schaffen

Wenn Sie die anfänglich beschriebenen Hinweise zur Grenzermittlung beachten, wird empfohlen, den Carport an die Grenze zu setzten und keinen Abstand zu lassen. In Sachsen und in den meisten anderen Bundesländern besitzen die Eigentümer ein sogenanntes Hammerschlags-, Leiter- und Schaufelschlagrecht auf dem Nachbargrundstück. Sie brauchen also keinen Abstand auf Ihrem Grundstück zu lassen, um Reparaturarbeiten an den Carportaußenwänden auszuführen. Dafür haben Sie immer das Recht das Nachbargrundstück zu betreten. Sie sollten aber sicherstellen, dass der auf den Boden gelotete Dachüberstand und das Fallrohr zu Regenentwässerung auf Ihrer Grundstücksseite liegen. Genauso muss das anfallende Regenwasser, welches durch den Carport gefangen wird, auf Ihr Grundstück abfließen.

Zu hoch gebaut, was tun?

Um einen Abriss zu verhindern, sollten Sie unbedingt den Kontakt zu Ihren Grundstücksnachbarn suchen. Da bei Überschreitung der 3 m Höhe die Privilegierung entfällt, entsteht eine nun einzuhaltende Abstandsfläche, die auf dem Nachbargrundstück liegt. Vielleicht ist Ihr Nachbar zur Übernahme dieser entstandenen Abstandsflächenbaulast bereit. Diese Erklärung ist im Baulastverzeichnis der Gemeinde einzutragen.

Auch ein Umbau des Carports wäre vorstellbar. Schrägen Sie das Dach an der Gebäudeseite zum Nachbargrundstück an. Die Neigung der Schräge sollte kleiner 70° sein. Dann geht die Überhöhung nur noch zu einem Drittel in die Gesamthöhe ein.

Zusammengefasst

  1. Die Einhaltung der Carporthöhe von 3 m erspart Ärger.
  2. Die Geländehöhe als Bezug vor Baubeginn von einem Sachverständigen bestimmen lassen.
  3. Den Carports nur an vorher festgestellten Grenzen errichten.
  4. Den Carport an die Grundstücksgrenze setzten, keinen Abstand für künftige Reparaturarbeiten lassen.
  5. Gespräche mit Nachbarn führen. Der Nachbarschaftsfrieden ist ein hohes Gut!

 

Detlef Wuttke

Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur

 

Weitergehende Informationen zu Höhenplänen finden sie hier:

https://www.wuttke-vermessung.de/leistungen/hoehenplan-lageplan/

… und zur Grenzermittlung hier:

https://www.wuttke-vermessung.de/leistungen/formular-grenzstein/

Welchen Abstand muss eine Mauer von der Grundstücksgrenze haben?

Praktische Tipps vom Vermessungsingenieur

Die Errichtung von Mauern, besonders von Stützmauern sind eine kostspielige Angelegenheit. Darum ist es bei Grenzbebauungen besonders wichtig, einen Überbau zu verhindern. Sonst sind Nachbarschaftsstreitigkeiten vor­programmiert. Im schlimm­sten Fall könnte es zu einem Abriss kommen. Darum ist es umso wichtiger sich vorher um die Lage der Grundstücksgrenze zu kümmern.

Planen und exakt abstecken

Festgestellte Grenzen mit exakten Katasternachweis machen die Sache einfacher. In diesen Fällen gibt es für die Grenzpunkte zentimetergenaue Koordinaten im jeweiligen Landesreferenzsystem. Diese können genutzt werden, um die Mauer lagerichtig zur Grenze zu planen und dann vor Baubeginn in die Örtlichkeit abzustecken. Am besten lässt man die Absteckung von einem Fachmann machen, zum Beispiel vom beauftragten Bauunternehmen oder von einem Vermessungsingenieur. Diese Beauftragung hat den Vorteil, dass auch die Haftung für verursachte Fehler auf den Unternehmer übergehen.

Eine Auskunft, ob es festgestellte Grenzen an ihrem Grundstück gibt, können die katasterführenden Behörden erteilen. Von dort bekommt man auch die Daten geliefert. Im Freistaat Sachsen sind das die Landratsämter und die Stadtverwaltungen von Dresden, Leipzig und Chemnitz. Aber auch die Öffentlich be­stellten Vermessungsingenieure (ÖbVI) sind schnell auskunftsfähig, denn auch sie haben die Möglichkeit den amtlichen Datenbestand einzusehen. Wer webtechnisch versiert ist, kann selbst den Status seiner Grundstücksgrenzen ermitteln. So kommt man zum Ziel:

Im Geoportal Sachsenatlas die Kartenfunktion nutzen und die Adresse des Grundstücks zur Suche eingeben.

https://geoportal.sachsen.de/cps/karte.html?showmap=true

Beim Karteninhalt den Themenschwerpunkt „Verwaltung“ wählen und ein Häkchen bei „ALKIS-Gesamt“ setzen, dann werden im Kartenausschnitt die festgestellten Grenzpunkte in „rot“ dargestellt. Für weitere Information lesen sie den Wuttke-Times- Artikel „Das Geheimnis der toten Ringe!

https://www.wuttke-vermessung.de/wuttke-times/#klartext

Eine präzise Absteckung mit exakten Grenzen er­laubt ihnen natürlich sehr nahe an, aber nicht auf die Grenze zu bauen. Mauern auf der Grenze müssen als Einfriedung ortüblich sein. Hier muss besonders das Nachbarrecht beachtet werden. Bedenken Sie auch, dass das Mauerfundament komplett auf ihrem Grundstück steht und nicht auf dem Grundstück des Nachbarn, auch wenn es später nicht mehr zu sehen ist.

Die vorhandenen Grenzsteine zum Mauerbau nutzen.

Auch das ist eine Mög­lichkeit, Schnur spannen und dann kann der Bau beginnen.

Natürlich gehen sie immer das Risiko ein, dass die Grenzzeichen nicht an der lagerichten Stelle gemäß Katasternachweis stehen. Wenn sie sich unsicher sind, oder wenn die vor­handenen Grenzzeichen noch nicht festgestellt und mit Zentimetergenauigkeit im Liegenschaftskataster vorliegen, empfiehlt sich immer eine Grenzermittlung von einer amtlichen Stelle. Im Freistaat Sachsen sind für diese Arbeiten die Öffentlich bestellten Vermessungsingenieure (ÖbVI) zuständig.

weitere Information und zu Beantragung finden sie hier:

https://www.wuttke-vermessung.de/leistungen/grenzwiederherstellung/

Das Grenzermittlungsverfahren hat aber auch den Vorteil das ihr Nachbar von Amts wegen beteiligt wird. Der Grenztermin können sie nutzen um ihr Bauvorhaben zu er­läutern. Ihr Nachbar sieht, dass sie bemüht sind eine Überbauung zu verhindern.

In der Regel tragen sie aber die Kosten der Ver­messung. Wollen sie gemäß §919 BGB ihren Nachbarn daran beteiligen, sollte dieses Ansinnen vor der Beantragung der Katastervermessung geklärt sein!

Sie sind sich ganz sicher, dass die Grenze, an der sie die Mauer errichten wollen, zentimetergenau festge­stellt ist und sich nicht verändert hat, dann können sie auf eigenes Risiko bauen. Bitte beachten sie dabei, dass die Absteckgenauigkeit beim Setzen der Grenzsteine in der Regel bei 3cm liegt. Also bitte einen Grenzabstand von mindestens 3 cm, besser sogar 5cm einhalten!

Besonderheiten bei Stützmauern aus Naturstein

Zu den Mauern aus Natursteinen zähle ich auch Stützmauern aus Pflanzringen oder Gabionen. Bei diesen Mauertypen müssen sie auch damit rechnen, dass der die Langzeitwirkungen der Erddrucks schon beim Errichten berücksichtigt wird. Dies wird meist unterschätzt. Denn sehr häufig führt er nach Jahren zur Deformation der Mauer.

Ich konnte in Annaberg-Buchholz im Erzgebirge bei Messungen und Gegenüberstellung mit historischen Nachweisen, diese Auswirkung exakt feststellen. Dort hat sich die Lage von fachmännisch angelegten Feldsteinmauern in einem Zeitraum von 100 Jahren um bis zu 20cm hangabwärts verschoben.

Es ist zwar ein langer Zeitraum, aber „verbeulte“ Stützmauern, die auf das Nachbargrundstück ragen, können sich zu einem kostspieligen Problem entwickeln.

Bei solchen Stützmauern sollte ein Sicherheitsabstand von 20 am gewählt werden. Besser wäre die Mauer gleich zu neigen, um den Schwerpunkt der Mauer in Richtung Hang zu verlegen. Dann kann der Mauerfuß näher an der Grenze stehen.

Detlef Wuttke

14.12.2021

Vermessungskosten nach Einwohnerzahl- Ein Sonderfall in Sachsen, kurz erläutert

Der Öffentlich bestellte Vermessungsingenieur (ÖbVI) und die Vermessungsbehörde erheben für ihre öffentlich- rechtlichen Leistungen Gebühren. Sie sind bundesweit sehr unterschiedlich geregelt. In Sachsen sind die Gebühren in der Vermessungskostenverordnung (Sächs VermKoVo) festgesetzt.

Bei einer kürzlich durchgeführten Katastervermessung musste ich für gleiche Leistungen unter­schiedlich hohe Gebühren ver­langen. Für den Antragsteller schwer zu verstehen, trotzdem sächsische Gebührenrealität, denn die Schöpfer der sächsischen Vermessungsgebühren kamen auf die Idee, für Grundstücke mit höheren Bodenwert höhere Ge­bühren zu verlangen.

Mit dem Aufwand für solche Vermessungen kann das kaum etwas zu tun haben. Aus eigenen Er­fahrung kann ich berichten, dass gerade im ländlichen Raum der Vermessungsauf­wand für Grenzermittlungen wesentlich höher ist als in den Bodenwertintensiveren Stadtgebieten. Es sieht ganz einfach nach Werfabschöpfung aus, da die Grundstückspreise in den großen Städten wesentliche höher sind als im übrigen Land. Das Ansinnen höhere Vermessungsgebühren dort zu verlangen hat man aber nicht an den Boden- oder Verkehrswert gekoppelt, sondern an die Einwohnerzahl. Ich vermute den Schöpfern ging es darum, eine einfache Reglung zu finden.

Das ist auch gelungen, aber für viele ist die Gebührenschwelle kaum nachzuvollziehen, den 40.000 ist die neuralgische Zahl.

Für die Feststellung neuer Grenzen für eine Flurstücksbildung ist eine Gebührentabelle entwickelt worden, bei der diese Einwohnerzahl eine Rolle spielt.

wird sicherlich das Geheim­nis, der Schöpfer bleiben.

Antragsteller bezahlen bei Grundstücksvermessungen in Städten mit mehr als 40.000 Einwohnern mehr Vermessungsgebühr, rund 40% bei der Bildung neuer Flurstücke.

Das gilt für Leipzig, Dresden, Chemnitz, aber auch für Zwickau, Plauen und Görlitz.

Bei Freiberg, Freital und Pirna wird es hingegen spannend. Hier schwanken die Zahlen und die 40.000-er Marke. Entscheidend ist die Gemeindestatistik des Statistischen Landesamtes.

Sinkende Einwohnerzahlen verändern damit die Vermessungsgebühren. Freiberg hatte zum 31.12.21 39948 Einwohner. Also raus aus dem Topf für höhere Gebühren?

Das gleiche Schicksal teilen auch Freital mit 39405 und Pirna 38284 Einwohner.

Gebührengerechtigkeit ist eben nicht so einfach fest­zulegen. Sonnen können sich Antragsteller in der verkehre wertintensiven Stadt Radebeul. Mit 35.843 Einwohnern ist der Gebührensprung noch weit entfernt. Dort bekommt man weiterhin hochwertiges Bauland zu relativ geringen Vermessungskosten.

Zurückzukommen auf meine Vermessung. Dort war ich an der Stadtgrenze von Chemnitz tätig. Die Anlieger nutzen Flächen, die nicht in ihrem Eigentum waren. Das sollte durch eine Vermessung mit anschließendem Grunderwerb reguliert werden. Jeweils zwei Flurstücke mussten gebildet werden (siehe Foto). Dazwischen lag die Stadtgrenze. Euba gehört zur Großstadt Chemnitz. Oberwiesa ist Teil der Gemeinde Niederwiesa mit viel weniger als 40000 Einwohner.

Trotz ähnlicher Flächengröße, gleichen Vermessungsaufwand und einheitlicher Nutzung mussten die Kostenschuldner einen Gebührensprung an der Stadtgrenze ertragen.

Hier die Gebührentabelle für die Flurstücksbildung aus der SächsVermKoVo (Anlage 2, Tabelle 2): https://www.revosax.sachsen.de/vorschrift/18296#xanl

Hier geht es zum Antrag für eine Flurstücksbildung. Eine umfangreiche Beratung und Kostenauskunft gibt es garantiert von uns dazu.  https://www.wuttke-vermessung.de/wp-content/uploads/2020/09/antrag-flurstuecksbildung.pdf

Eine Stadtgrenze als besondere Katastergrenze

Die Gemarkungsentwicklung am Beispiel der kreisfreien Stadt Chemnitz in Sachsen.

Grenzen werden im Liegenschaftskataster nachgewiesen. Sie be­grenzen das Eigentum, also die Verfügungsge­walt über Grund und Boden.

In den amtlichen Flurkarten sind alle Flur­stücke eingezeichnet. Sie werden schon seit über 170 Jahren vermessen und dokumentiert. Manche haben ihre Form seit Anbeginn nicht geändert, viele wurden über die Jahre zerlegt, verschmolzen und wieder neu parzelliert.

Für den Betrachter einer Flurkarte scheint es ein Durch­einander zu sein. Aber dem ist nicht so. Alles hat System.

Eine Zusammenfassung vieler Flurstücke ist bei uns in Westsachsen eine Gemarkung. Davon gibt es in der Stadt Chemnitz 38. Durch Eingemeindungen sind 37 davon zur Gemarkung Chemnitz in der über achthundertjährigen Geschichte der Stadt hinzugekommen.

Sie haben häufig auch den Namen der eingemeindeten Ortsteile, wie Hilbersdorf, Klaffenbach oder Rottluff. Unbekannter ist zum Beispiel die Gemarkung Neustadt. Sie liegt zwischen Schönau und Siegmar. Interessant ist auch die Geschichte der Gemarkung Adelsberg. Sie ist 1934 durch Verschmelzung der Gemarkungen Ober- und Niederhermersdorf entstanden.

In einer Gemarkung sind alle Flurstücke durchnummeriert. Sie bilden pro Gemarkung auch einen Grundstücksverband im Grundbuch.

Die größte Gemarkung der Stadt ist die „Urgemarkung“ Chemnitz, dort wo die Stadt gegründet wurde. Sie zieht sich vom heutigen Kaßberg über das Stadtzentrum, dem Sonnenberg bis zu den Ratssteinbrüchen im Zeisigwald, wo das Baumaterial für die Stadt gebrochen wurde. Am Beutenberg ist die einzige Stelle, an der der Rand der Gemarkung Chemnitz gleichzeitig noch Stadtgrenze ist. Sonst sind es die Gemarkungen eingemeindeter Ortsteile, die die Stadtgrenze heute bilden.

Die Stadtgrenze ist nicht nur Grund­stücksgrenze sondern auch politische Grenze der kreisfreien Stadt Chemnitz. Das macht die Sache kompliziert.

Bürger links und rechts dieser Grenze merken sehr deutlich die Unterschiede. Unterschiedliche Kfz-Kennzeichen, unterschied­liche Steuersätze, andere Schulbezirke, andere zuständige Behörden und Versorgungsunternehmen, Ende des Winterdienstes und noch vieles mehr.

Änderungen bzgl. der Stadt­grenze bedürfen Verträgen zwischen der Stadt und den umliegenden Landkreisen, zuletzt mit dem Erzgebirgs­kreis zwischen Klaffenbach und Burkhardtsdorf. Da gingen einige wenige Grundstücke ins Erzgebirge über.

Sie waren seit Jahren von Burkkardtsdorf her er­schlossen. Der ASR musste mit seinen Fahrzeugen einen großen Umweg machen, um den Müll dort abzuholen. Das wurde nun besser ge­löst. Leider verlor die Stadt Chemnitz durch diese Gebietsabgabe seine Trainerlegende Christoph Franke als Bürger.

 

Detlef Wuttke

Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur

 

Foto: Beim Abstecken der Chemnitzer Gemarkungs- und sogleich Stadtgrenze auf dem Beutenberg. Hier grenzt die Gemarkung Chemnitz an die Gemarkung Oberwiesa der Gemeinde Niederwiesa (Landkreis Mittelsachsen)

Auch die Morgenpost berichtete am 7. Februar 2021 zum Thema Stadtgrenze:
https://www.tag24.de/chemnitz/chemnitz-grenzen-gebietsausgleich-klaffenbach-christoph-franke-1828763

Hier noch eine komplette Gemarkungsübersicht von Chemnitz (Quelle Geoportal Sachsen):

https://geoportal.sachsen.de/cps/geodokument.html?docid=36e9d439-8d9f-480e-a0a5-39e636e8de4a&type=print

 

Wie Grenzen ermittelt werden, erfahren sie hier: https://www.wuttke-vermessung.de/leistungen/grenzwiederherstellung/3

Der Nachbar hat unseren Grenzstein entfernt! Was kann ich tun?

Diese oder ähnliche Anrufe erhalte ich öfter. Eigentümer bitten um Rat. Sie sind der Auffassung, dass ihr Nachbar ein Grenzzeichen der gemeinsamen Grenze entfernt haben soll.
Natürlich stellt eine solche Handlung eine Ordnungswidrigkeit dar.

In § 27 des Sächsischen Vermessungs- und Katastergesetzes heißt es: „Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig [….] unbefugt Vermessungs- oder Grenzmarken einbringt, verändert, entfernt oder ihre Verwendbarkeit beeinträchtigt, […].“

Die begangene oder versuchte Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße von bis zu 25.000 € geahndet werden.
Die zuständige Behörde ist die obere Vermessungsbehörde. So ähnlich, wie in Sachsen, ist es auch in den Landesvermessungs- und Katastergesetzen in den anderen Bundesländern geregelt.

Also eine ganz klare Angelegenheit, könnte man denken. Das Problem ist jedoch die Beweisführung. In den meisten Fällen hat man nur eine unsichere Vermutung: „Gestern stand der Grenzstein noch!“ – „Vor vier Monaten hab‘ ich ihn noch gesehen!“.
Stichhaltige Beweise, wer den Grenzstein entfernt hat, gibt es meist nicht.

Wann eine Grenzmarke vorgefunden, abgemarkt bzw. deren Abmarkungsmangel behoben wurde, lässt sich leicht durch eine Anfrage bei der örtlich zuständigen katasterführenden Behörde klären. Schwierig wird es, die handelnde Person, welche den Grenzstein tatsächlich entfernt haben soll, ausfindig zu machen.
Meist fehlt es hier an Beweisen, wie Fotos oder Zeugen.

Anzeige

Die Betroffenen haben das Recht die Ordnungswidrigkeit anzuzeigen.

Im Freistaat Sachsen ist der Staatsbetrieb für Geoinformation und Vermessung (GEOSN), Olbrichtpl. 3 in 01099 Dresden, zuständig.
Meine Nachfragen in den Behörden zeigen jedoch, dass viele Anzeigen wegen fehlender konkreter Beweise nicht weiter nachverfolgt werden.

Wenn Sie eine Anzeige stellen, fügen sie dieser neben den Beweismitteln auch eine Kopie der Flurkarte bei, in der sie den fraglichen Grenzpunkt kennzeichnen!

Was gibt es noch für Möglichkeiten?

Gemeinsam mit dem Nachbarn

Grenzsteine dienen der Sicherung des Eigentums und kennzeichnen in der Örtlichkeit die jeweiligen Grundstücke.
Es ist im Interesse aller Eigentümer, dass die Zeichen lagerichtig an den Grenzen stehen. Genauso sieht es der Gesetzgeber zivilrechtlich.
Der § 919 BGB besagt:

  • (1) Der Eigentümer eines Grundstücks kann von dem Eigentümer eines Nachbargrundstücks verlangen, dass dieser zur Errichtung fester Grenzzeichen und, wenn ein Grenzzeichen verrückt oder unkenntlich geworden ist, zur Wiederherstellung mitwirkt.
  • (2) Die Art der Abmarkung und das Verfahren bestimmen sich nach den Landesgesetzen; enthalten diese keine Vorschriften, so entscheidet die Ortsüblichkeit.
  • (3) Die Kosten der Abmarkung sind von den Beteiligten zu gleichen Teilen zu tragen, sofern nicht aus einem zwischen ihnen bestehenden Rechtsverhältnis sich ein anderes ergibt.

Nehmen sie die gesetzlichen Regeln als Grundlage für ein Gespräch unter Nachbarn, mit dem Ziel, gemeinsam den Abmarkungsmangel durch Antrag bei einer zuständigen Vermessungsstelle zu beheben und die anfallenden Kosten zu teilen.

Selbst beantragen und dann die Kosten einfordern

Gelingt die einvernehmliche Kostenteilung nicht, obliegt es ihnen, einen Vermessungsantrag zu stellen. Als Eigentümer haben sie hierzu die Berechtigung. Allerdings müssen sie zunächst die Kosten vollständig selbst tragen.
Natürlich besteht zivilrechtlich, mit dem § 919 BGB im Rücken, die Möglichkeit eine Kostenbeteiligung ihres Nachbarn zu fordern bzw. einzuklagen.
Jedoch klingt auch dieser Weg einfacher, als er in der Praxis ist.

Ob die Gerichte der Klage stattgeben und in welchem Verhältnis und in welcher Höhe die Kostenteilung erfolgt, richtet sich nach den Gegebenheiten des Einzelfalls. Noch komplizierter gestaltet sich die Situation in den Fällen, in denen von einem Grenzpunkt mehrere Grenzen abgehen und sich das Interesse am Erhalt der Grenzzeichen auf viele Angrenzer verteilt.

Gleich zu Gericht

Auch das wäre ein Weg: Einreichen einer Klage auf Wiederherstellung beim zuständigen Amtsgericht.
Das Gericht beschließt in der Regel das Einholen eines Gutachtens. Es ist jedoch zu beachten, dass ein Sachverständiger im Rahmen seiner Gutachtenerstellung keine Grenzzeichen setzen darf. Hierzu ist ein gesonderter Beschluss des Gerichts erforderlich. Meist erfolgt das Setzen des fehlenden Grenzsteins auf Grundlage des Urteils, in einem Folgeschritt durch eine befugte Stelle. In Sachsen sind das die Öffentlich bestellten Vermessungsingenieure.

„Es ist mein Grenzstein, nicht deiner!“

Zum Schluss noch kurz zur Frage des Eigentums. Auch wenn ihr Angrenzer bei einer von ihm veranlassten und bezahlten Vermessung den jetzt fehlenden Grenzstein setzen ließ, geht dieser nicht in seine Verfügungsgewalt über. Grenzzeichen sind Landeseigentum.

Fehlende Grenzzeichen sind ärgerlich. Sie stören den Rechts- und Nachbarschaftsfrieden. Daher sollten alle angrenzenden Eigentümer Interesse an deren Erhalt haben.

Die auf dem Foto zu sehende Katze aus Hilbersdorf in Mittelsachsen interessierte sich sehr für alle Grenzsteine, die bei einer Straßenschlussvermessung gesetzt und mit zusätzlichem Pfahl gekennzeichnet wurden.
Als Grenzsteinwächterin schätze ich sie dennoch als ungeeignet ein.
Auch wenn Grenzzeichen fehlen, schützen jedoch die Nachweise des Liegenschaftskatasters bei den katasterführenden Behörden ihr Eigentum.

Für weitere Auskünfte stehe ich ihnen gern zur Verfügung.
Anträge auf Grenzwiederherstellung im Freistaat Sachsen stellen sie hier – Antrag auf Grenzwiederherstellung .

Detlef Wuttke
Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur

Rabatte bei Katastervermessungen - Wie man bei hoheitlichen Vermessungen Geld sparen kann!

In fast allen Bundesländern sind die Preise für Katastervermessungen durch Kostenverordnungen geregelt.

Damit sind die Preise bei den öffentlich bestellten Vermessungsingenieuren (ÖbVI) als beliehene Unternehmer, aber auch bei allen Ämtern gleich hoch.

Damit soll erreicht werden, dass es bei Flurstücksteilungen oder Grenzermittlungen keine Preiswettbewerbe sondern nur einen Leistungswettbewerb gibt.

Bei Leistungen die sowohl ein ÖbVI, als auch eine Behörde erbringt, ist Mehrwertsteuer fällig.

Der Antragsteller kann sich also auf die Rechtmäßigkeit der erhobenen Gebühren verlassen. Bei geschickter Antragstellung kann man jedoch Vermessungsgebühren sparen.

Lesen Sie, wie das zum Beispiel in Sachsen möglich ist. Profitieren sie von diesem Wissen!

Große Rabatte bei Grundstücksteilungen

Werden bei einer Katastervermessung mehr als 5 Trennstücke gebildet, dann winken Preisnachlässe bis zu 50 %. Lässt ein Kostenschuldner im räumlichen und zeitlichen Zusammenhang Flurstücke bilden, werden beginnend mit dem 6. Trennstück 3 % Preisnachlass je Trennstück gewährt.

Tarifstelle 2b) SächsVermKoVO

Antrag auf Flurstücksbildung

Preisabschlag bei festgestellten Grenzen

Grenzen die ab dem 01.09.2003 wiederhergestellt wurden, sind sogenannte festgestellte Grenzen. Müssen bei der Grenzwiederherstellung solche Grenzen geprüft werden, verringern sich die Vermessungskosten um 77 € je Punkt.

Tarifstellen 2a, 4.1, 4.2 SächsVermKoVO

Antrag auf Grenzwiederherstellung

Grenzwiederherstellung an bestehende Anträge ankoppeln

Ihr Nachbar hat eine Katastervermessung beantragt und sie möchten auch Grenzen ermitteln lassen, zum Beispiel weil die Grenzsteine fehlen? Dann ist es kostengünstiger die Beantragung mit dem Antrag ihres Nachbarn zu koppeln.

Wenn das gelingt, bezahlen sie nur 70 % der üblichen Gebühr. Sie sparen also 30 %.

Tarifstelle 4.2 SächsVermKoVO

Antrag auf Grenzwiederherstellung

Das Nachholen von Abmarkungen nicht getrennt beantragen!

Wurden bei einer Katastervermessung Grenzzeichen nicht gesetzt, da Baumaßnahmen bevorstanden, die zur Beseitigung oder Beschädigung geführt hätten, wird im Regelfall die Abmarkung zeitweilig ausgesetzt. Sie ist nach Abschluss der Baumaßnahme nachzuholen.

Der Antragsteller spart 205 € (zzgl. MwSt) der Kosten, wenn er diese Arbeiten im Zusammenhang mit einer anderen Katastervermessung ausführen lässt. Meist bietet sich das mit der für die Eigentümer verpflichtenden Gebäudeaufnahme an.

Es sollte auch beachtet werden, dass beim Nachholen einer Abmarkung etwas mehr als die doppelte Gebühr anfällt, als wäre gleich bei der ersten Katastervermessung der Grenzstein gesetzt worden.

Tarifstelle 6.2.2. SächsVermKoVO

Antrag auf Nachholen der Abmarkung

Vorhandene Daten nutzen

Liegen Daten vor, die die notwendige Qualität zur Übernahme in das Liegenschaftskataster besitzen, sparen die Antragsteller bei der Gebäudeaufnahme und der Aufmessung der Nutzung eines Flurstücks 50 % der sonst üblichen Gebühr ein, da die Verwendung dieser Nachweise die eigentliche örtliche Aufnahme ersetzt.

Auch die sonst üblichen Übernahmegebühren bei der unteren Vermessungsbehörde entfallen. Die Anträge sind direkt bei der unteren Vermessungsbehörde zu stellen.

Tarifstelle 8.5, 8.6 SächsVermKoVO

Kostenfreie Verschmelzung von Flurstücken

Sollen aus mehreren Flurstücken ihres Eigentums ein neues Flurstück werden, spricht der Fachmann von Verschmelzung.

Voraussetzung ist, dass sie rechtlich bereits ein Grundstück sind. Diese Anträge können am Besten direkt bei der unteren Vermessungsbehörde gestellt werden. Gebühren fallen hierauf nicht an.

Tarifstelle 1.1.2 SächsVermKoVO

Antrag auf Verschmelzung

Das waren einige Hinweise zur Gebührenreduzierung bei Katastervermessungen.

Für besondere Einzelfälle und zur generellen Kostenauskunft nutzen sie bitte unser umfangreiches Beratungsangebot.

Mein Kundenberater Alexander Neumeister freut sich auf ihre Mail bzw. ihren Anruf.

So erreichen Sie uns!

Detlef Wuttke

ÖbVI

Umlegungsgebiete nach BauGB: Wie lange sind die alten Flurkarten noch gültig?

Ein Umlegungsgebiet ist kein Gebiet, wo man Angst haben muss. Es ist nichts Kriminelles oder Gefährliches, sondern es ist etwas Nützliches. Nur der Name ist gewöhnungsbedürftig.

Umlegung ist ein Grundstückstausch

Die Umlegung ist ein gesetzlich geregeltes Grundstückstauschverfahren. Nachzulesen ist alles im Baugesetzbuch. Das Ziel sind zweckmäßig gestaltete Grundstücke für die Erschließung und Neugestaltung von Gebieten. Ist dies durch den aktuellen Grundstückszuschnitt nicht gegeben, kann durch ein Bodensonderungsverfahren, das Ziel erreicht werden. Ein Variante davon ist die Umlegung.

Die Kommune ordnet sie an. Mit dem Umlegungsbeschluss beginnt das Verfahren. Alle Eigentümer mit Grundstücken innerhalb der Umlegungsgrenze, also im Umlegungsgebiet, werden Beteiligte am Verfahren. Im Grundbuch und im Liegenschaftskataster wird ein Umlegungsvermerk eingetragen.

Der Umlegungsplan ist entscheidend

Die „alten Flurkarten“ bleiben bis zur Unanfechtbarkeit des Umlegungsplanes gültig.

Erst mit dem in Kraft getretenen Umlegungsplan treten die neuen Grundstücke an die Stelle der „alten Grundstücke“. Die Flurkarte wird berichtigt. Bis der Zeitpunkt gekommen ist, kann es mehrere Jahre dauern.

Genehmigung erforderlich

Planen die beteiligten Grundstückseigentümer in diesem Zeitraum Änderungen wie u.a.

– eine Grundstücksteilung

– einen Grundstückskauf oder – verkauf

muss eine Genehmigung beim Umlegungsausschuss eingeholt werden.

Auch beantragte Grenzwiederherstellungen werden durch den ÖbVI mit dem Umlegungsausschuss abgestimmt.

Also zusammengefasst:

Erst am Ende eines Umlegungsverfahrens verlieren die „alten Flurkarten“ ihre Gültigkeit. Die Verfügungsgewalt der Eigentümer bezüglich ihres Grundstücks bleibt im alten Bestand bestehen. Verfügung und Veränderung müssen aber durch den Umlegungsausschuss genehmigt werden.

Im Netz gibt es viele weitere Informationen. Hier ein sehr informatives Merkblatt der Stadt Chemnitz

https://chemnitz.de/static/mam/vis_form/info_uv_chemnitz.pdf

Sind sie sich unsicher, ob ihr Grundstück in einem Umlegungsgebiet liegt, können sie bei mir die aktuellen Daten aus dem Liegenschaftskataster anfordern. Sie geben Auskunft darüber.

https://www.wuttke-vermessung.de/flurkarten-kaufen/

Natürlich können sie auch direkt bei uns anrufen. Wir kümmern uns gern um ihr Anliegen. Die Servicenummer lautet 0371 4007960.

Detlef Wuttke

Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur

Das Geheimnis der roten Ringe

Das Erkennen festgestellter Grenzen- Zeitersparung beim Bauantrag

Ein Kunde fragte kürzlich: „Bei einigen Flurkarten in Sachsen sind Grenzpunkte eingezeichnet, die zusätzlich noch einen roten Ring haben. Was hat das für eine Bedeutung?

Hier meine Antwort:

Die Flurkarte ist die Präsentationsausgabe des amtlichen Liegenschaftskataster. In ihr sind alle Grundstücksgrenzen dargestellt. In der Durchführungsverordnung zum Sächsischen Vermessungs- und Katastergesetz wird zwischen festgestellten oder noch nicht festgestellten Grenzen unterschieden. Festgestellte Grenzen sind solche, die unter Einhaltung aller gültigen Rechtsvorschriften und Qualitätsstandards nach dem 31.08.2003 bestimmt wurden sind. Die Fachleute sprechen von Nachweisen nach §12(2) SächsVermKatGDVO. Alle anderen Katasternachweise (Nachweise nach 12(3) SächsVermKatGDVO) müssen erst noch nach diesen Standards bestimmt werden, um dann als festgestellte Grenze zu gelten. Eine Grenze besteht aus zwei Grenzpunkten und der dazwischenliegenden Verbindungslinie. Erst wenn beide Punkte bestimmt sind, zählt die Grenze als festgestellt.

Um diese Unterscheidung in der Karte sichtbar zu machen, wurde für festgestellte Grenzpunkte die zusätzliche Markierung mit einem roten Ring eingeführt. Dieses Element kann für die betreffenden Grenzpunkte bei der Kartenerstellung zugeschaltet werden.

Diese Flurkarten können sie online bestellen unter https://www.wuttke-vermessung.de/flurkarten-kaufen/checkout/

Als Produkt wählen sie eine Flurkarte mit Katasternachweis nach § 12 Abs. 2 SächsVermKatGDVO.

 

Wichtiger Hinweis für den Bauherren, Planer und Architekten

In der Durchführungsverordnung zur Sächsischen Bauordnung wird auch Bezug auf die festgestellten Grenzen genommen. Liegen sie nicht vor, muss der geforderte Lageplan zum Bauvorhaben von einem öffentlich bestellten Vermessungsingenieur erstellt werden,

Diese Regelung hat sich nicht bewährt. Kaum ein ÖbVI wird die Haftung für die Abstandsfehler und Überbauungen wegen unsicheren Grenzen übernehmen. Genauso führt es zu Unsicherheiten bei der Genehmigung des Baugesuchs. Aus diesen Gründen hat sich allgemein in Sachsen durchgesetzt, dass erst die Grenzen festgestellt werden und dann der Lageplan ausgefertigt wird.

Diese Vorgehensweise ist natürlich nur erforderlich, wenn sich die Planung des Bauvorhabens auf Grundstücksgrenzen bezieht. So zum Beispiel, wenn bauliche Anlagen direkt an einer Grenze errichtet werden oder die vorgeschriebenen Abstandsflächen für ein Gebäude die Grundstücksgrenzen berühren.

Um festgestellte Grenzen zu erhalten ist eine Grenzwiederherstellung erforderlich. Im Freistaat Sachsen werden diese amtlichen Vermessungen durch die öffentlich bestellten Vermessungsingenieure (ÖbVI) durchgeführt.

Der Auftrag ist schnell gestellt. Hier geht es zum entsprechenden Online- Antragsformular:

https://www.wuttke-vermessung.de/leistungen/grenzwiederherstellung/

„Alles was Schatten wirft!“ - Zu Grenzabständen an Feldern

Vor Kurzem wurde an mich die Frage gestellt, in welcher Entfernung zur Grundstücksgrenze zu Feldern, Bäume, Sträucher oder Hecken gepflanzt werden dürfen.

Solche Festlegungen gehören zum Nachbarschaftsrecht. Einiges ist im BGB geregelt, ansonsten gibt es länderspezifische Regelungen.

In Sachsen sind beim Anpflanzen von Bäumen, Sträuchern oder Hecken größere Abstände zu landwirtschaftlich genutzten Grundstücken, als allgemein üblich, einzuhalten.

Es geht darum, dass es zu keinem übermäßigen Schattenwurf kommt.

Schattenflächen bringen weniger Ertrag. Landwirte sind wirtschaftlich auf den Ertrag ihrer Grundstücke angewiesen.

Alle Pflanzen die Höher als 2 Meter sind, müssen an Feldgrenzen einen Abstand von 3 Metern, kleinere Pflanzen einen Mindestabstand von 0,75 Metern haben.

Pflanze ich eine neue Hecke und beabsichtige sie dann auch regelmäßig zu beschneiden, setze ich die Pflänzlinge 1 Meter von der Grenze weg. So halte ich auch im Wachstum der Hecke den Mindestabstand von 0,75 Metern ein.

Detlef Wuttke

Soll der Zaun auf der Grenze stehen?

Praktische und rechtliche Hinweise für alle Zaunbauer

Ein Zaun nach meinem Geschmack

Ein Zaun dient der Einfriedung eines Grundstücks. In Sachsen gibt es dazu keine Pflicht. Jeder Nachbar hat das Recht einen Zaun, eine Hecke oder eine sonstige Grundstücksbegrenzung zu errichten.

Wenn er auf seinem Grundstück baut, kann er die Einfriedung nach seinem Geschmack wählen. Auf seinen Nachbarn braucht er dabei keine Rücksicht zu nehmen. Mein Ratschlag aus langjähriger Berufserfahrung ist jedoch, die Belange und die Befindlichkeiten des Nachbarn bei der Errichtung der Einfriedung zu beachten, denn Konflikte vor der eigenen „Haustür“ sind unangenehm, langwierig und gehen bis zur Schädigung der eigenen Gesundheit!

Zaunsäule kontra Grenzstein

Beim Zaunbau dürfen die vorhandenen Grenzzeichen nicht beschädigt, versetzt oder zeitweilig entfernt werden. Das wäre eine Ordnungswidrigkeit.

Ist es doch erforderlich, dass ein Grenzzeichen entfernt werden muss, nehmen sie bitte Kontakt mit einem Öffentlich bestellten Vermessungsingenieur (ÖbVI) auf. Er kann ihnen anhand vorhandener Daten kurzfristig mitteilen, ob vor dem Entfernen das Grenzzeichen gesichert werden muss. Falls erforderlich führt er die Leistung kurzfristig aus.

https://www.wuttke-vermessung.de/leistungen/sicherung-von-grenzpunkten/

Nach dem Zaunbau haben sie für die Wiederherstellung einschließlich der Abmarkung des Grenzpunktes zu sorgen und dafür die Kosten zu übernehmen.

https://www.wuttke-vermessung.de/leistungen/grenzwiederherstellung/

Also lieber den Grenzstein bzw. das Grenzzeichen „unverrückt“ belassen!

Zaunhöhe und Grenzabstand

Bitte beachten Sie auch das Baurecht. In Sachsen darf der Zaun eine maximale Höhe von 2 Meter haben. Errichten Sie nur Zäune, die festgestellt sind – im Freistaat Sachsen sind das Grenzen die nach dem 1. September 2003 ermittelt wurden. Auch hier kann ein ÖbVI oder die zuständige katasterführende Behörde kurzfristig eine Auskunft geben. Sollten Grenzen noch nicht festgestellt sein, tragen sie das Risiko möglicher Überbauung zum Nachbarn hin.

Also, der kluge Zaunbauer lässt vorher die Grenze durch einen ÖbVI wiederherstellen. Hier können sie schnell den Antrag stellen:

https://www.wuttke-vermessung.de/wp-content/uploads/2020/07/antrag-grenzwiederherstellung.pdf

Von festgestellten Grenzen sollten sie beim Bau einen Mindestabstand von 3 Zentimetern einhalten, also zwischen Zaunlatte und gedachter Grenzlinie. Die Grenze verläuft in der Regel von Mitte zu Mitte der Grenzsteine. Auf der sicheren Seite ist man, wenn man den doppelten Abstand, also 6 Zentimeter, einhält.

Alles natürlich unter der Voraussetzung, dass es zwischen der letztmaligen Grenzermittlung und dem Zaunbau zu keinem Versetzen der Grenzzeichen gekommen ist.

Zaunbau auf der Grenze

Anders verhält es sich, wenn der Zaun direkt auf die Grenze gesetzt werden soll. Hier muss die Gestaltung des Zaunes ortsüblich sein.

Er muss in gleicher Form auch in der näheren Umgebung durchgängig vorkommen. Die Hinweise zu Grenzen gelten hier auch.

Hier noch angefügt eine gelungene Publikation des Sächsischen Staatsministeriums für Justiz zum Nachbarschaftsrecht

https://publikationen.sachsen.de/bdb/artikel/10596/documents/35346

Grenzen einfach versetzen?

Torsten S. aus Amerika (ein Ortsteil von Penig in Sachsen), fragte bei mir folgendes an: „Können Grenzsteine versetzt werden? Unsere Grenze ist schräg. Ist es möglich diese gerade zu setzen, so dass beide Grundstücke rechteckig sind? Sozusagen die Fläche nur neu aufgeteilt wird. Ist dies auch möglich, ohne mit der anderen Partei Kontakt aufzunehmen?“

Meine Antwort:

Nein, auf keinen Fall!

Sie sind nicht befugt, eigenhändig Grenzsteine zu versetzen. Sie begehen eine Ordnungswidrigkeit. Das gilt auch, wenn sie mit ihrem Nachbarn eine Übereinkunft erzielt haben. Grenzen sind Sache des Bundeslandes. Nur öffentlich bestellte Vermessungsingenieure und Vermessungsbehörden dürfen Grenzen ermitteln und festlegen.

In ihrem Fall muss eine neue Grenze so festgelegt werden, dass der Zuschnitt dann rechtwinklig ist und ein Flächentausch stattfindet. Die befugten Vermessungsstellen können das, auf Antrag, für Sie lösen. Es entstehen zwei neue Trennstücke, die den Eigentümer wechseln. Die neuen Flurstücke sollten bei der Grundbucheintragung gleich dem bestehenden Grundstück zugeschrieben werden. So ist dann eine spätere Verschmelzung im Liegenschaftskataster unproblematisch möglich.

Der Flächentausch muss notariell beurkundet werden. Demzufolge geht es nicht ohne Einbeziehung und Zustimmung ihres Nachbarn.

21.10.2019, 08:30

Reicht 1 Millimeter Abstand aus? - Wenn Abstandsflächen und Gebäudegrenzen sich berühren -

Kürzlich sagte eine Teilnehmerin bei meinem Vortrag zu Thema „Grenzkonflikte“ im Pausengespräch: „Mein Chef ist Jurist und er sagt 1 Millimeter Abstand zu einer nicht festgestellten Grenze reicht aus, um das Bauvorhaben zu genehmigen!“.

Da erwiderte ich: „Typisch Jurist, zwar mathematisch und rechtlich nachvollziehbar, aber was nutzt das, wenn das Haus dann falsch zur Grenze steht?“

Eine Immobilie lässt sich nicht mehr versetzen. Nachbarschaftskonflikte sind vorprogrammiert. Wenn die Abstände und Gebäude sich auf sogenannte festgestellte Grenzen beziehen, gibt es keine Probleme. Hier braucht bei der Planung kein „Sicherheitsabstand“ eingehalten zu werden.

In Sachsen gelten als festgestellte Grenzen, welche nach dem 01.09.2003 ermittelt worden sind. Sie sind in den Liegenschaftskarten mit einem zusätzlichen „roten“ Kreis gekennzeichnet.

Seit dem 01.09.2019 sind diese Daten zum Nachschauen frei zugänglich. Aber auch jede Vermessungsbehörde und jeder Öffentlich bestellte Vermessungsingenieur (ÖbVI) kann hier schnell Auskunft geben.

Alle anderen Grenzen sind für die Planung von Bauvorhaben problematisch. In der Durchführungsverordnung zur Sächsischen Bauordnung ist geregelt, dass Lagepläne von einem Öffentlich bestellten Vermessungsingenieur zu erstellen sind. Leider ist eine vorherige Grenzermittlung, wenn Abstandsflächen und Gebäude Grenzen berühren, nicht festgelegt.

Aus den schlechten Erfahrungen der letzten Jahre und aufgrund diverser Schadensfälle, wird es wohl kaum noch einen ÖbVI in Sachsen geben, der für diese Fälle Aufträge zur Lageplanerstellung annehmen wird.

Auch die Baugenehmigungsbehörden sollten ihre Möglichkeiten der Beratung und Beauflagung ausschöpfen. Das Risiko ist zu groß!

Bei einer Grenzermittlung kann es zum Beispiel in geschlossenen Ortslagen zu Abweichungen von 1 Meter zu den Eintragungen in der Liegenschaftskarte kommen, denn Nachweise im sächsischen Liegenschaftskataster vor 1993 sind sehr inhomogen und teilweise fehlerbehaftet.

Es gibt immer wieder Überraschungen.

Also, wer das Risiko auf sich nimmt und die Kosten für die Vermessung sparen will, sollte aus fachlicher Sicht mindestens 1 Meter (1) „Sicherheitsabstand“ einplanen. Und Zäune sind keine Grenzen des Eigentums und des Baugrundstückes. Grenzsteine können lagefalsch stehen!

Eine Ausnahme bilden Grenzen, die zwischen 1993 und 2003 festgelegt worden sind. Hier kann ein „Sicherheitsabstand“ von 10 Zentimetern (1) ausreichen.

Der Bauherr, der das Risiko nicht eingehen und Nachbarschaftskonflikte vermeiden will, beauftragt vor dem Einreichen des Bauantrages eine Grenzwiederherstellung bei einem ÖbVI.

Weitere Informationen zur Grenzwiederherstellung gibt es hier

Hier finden Sie den passenden Antrag dazu.

Die amtliche Flurkarte mit Nachweis der festgestellten Grenzen bestellen sie hier.

Mein nächster Vortrag bei der Sächsischen Verwaltungs- und Wirtschaftsakademie in Dresden zum Thema Vermessungskostenrecht in Dresden 20.09.2019 statt. Ein spannendes Thema. Hier geht es zur Anmeldung :

https://www.s-vwa.de/seminare/seminardatenbank/

(1) persönliche Erfahrungswerte des Verfassers, rechtlich nicht bindend.

08.09.2019, 00:00

Kürzlich bekam ich folgende E-Mail:

„Sehr geehrter Herr Wuttke, der Grenzpunkt befindet sich an einer Gartensäule. Man sieht eine Kerbe. Ich will die Säule entfernen. Ich habe den Punkt mit Zentimeterangabe zum Nachbargrundstück fotografisch dokumentiert. Mein Nachbar ist nicht einverstanden. Was soll ich tun?

Freundliche Grüße Karl Z. aus Pausa“

Meine Antwort war:

„Sehr geehrter Herr Z.,

bei dem Zeichen mit der geschilderten Abmarkung handelt es sich sicherlich um ein sogenanntes „Meißelzeichen“. Der ÖbVI hat zur zentimetergenauen Kennzeichnung des Grenzpunktes ein Kerbe in die Säule eingeschlagen oder mit einem Trennschleifer geritzt (Foto).

Damit ist die Grenzsäule nicht mehr ohne weiteres zu entfernen. Das Zeichen ist eine amtliche Grenzmarke.

Das Entfernen oder Beschädigen durch die Angrenzer ist eine Ordnungswidrigkeit.

Sollte sich das Meißelzeichen am unteren Ende der Säule befinden, können Sie die Säule natürlich oberhalb des Zeichens abschneiden. Wenn das nicht möglich ist, muss das Grenzzeichen vor dem Entfernen der Gartensäule gesichert werden. In Sachsen sind die ÖbVI’s dafür zuständig. Eine Eigendokumentation reicht nicht aus!

Der ÖbVI prüft den Sachverhalt, führt ggf. eine Messung aus und teilt ihnen mit, wann Sie mit dem Ausgraben der Zaunsäule beginnen können. Nach Abschluss der Arbeiten ist der Grenzpunkt durch eine Grenzwiederherstellung wieder abzumarken, zum Beispiel durch das Setzen eines Grenzsteins. „

Weitere Informationen rund um das Thema Grenzpunktsicherung finden Sie auf www.wuttke-vermessung.de

Sie benötigen eine Sicherung oder Grenzwiederherstellung? Hier finden Sie gleich unsere Anträge auf Grenzpunktsicherung und Grenzwiederherstellung.

13.11.2018, 09:57

Grenzbäume pflanzen - Keine gute Idee

Genau das passierte in Gornau im Erzgebirgskreis.

Dort wo vor 20 Jahren ein Grenzstein gesetzt wurde, steht heute ein 5 m hoher Baum.

Ein Beteiligter sagte: „Um die Grundstücksecken auf der Wiese besser zu sehen, haben wir an die Grenzsteine nach der Vermessung Bäume gepflanzt.“

Die Wurzeln haben mittlerweile den Stein entweder verdrückt oder wurde von den Wurzeln überwachsen. Ohne das Entfernen des Baumes ist eine Grenzsteinsuche und Überprüfung nicht mehr möglich. Auch das Setzen eines neuen Grenzzeichens ist nicht mehr durchführbar.

Ein „Grenzbaum“ gilt heute auch nicht mehr als gültige Abmarkung. Grenzbäume haben ausgedient, da Grenzen zentimetergenau bestimmt werden.

Es gibt nun 2 Möglichkeiten:

Langfristig von der Abmarkung des Grenzpunktes abzusehen oder den Baum zu entfernen und den Abmarkungsmangel beheben.

Meine Meinung: Keine Bäume unmittelbar neben Grenzsteine pflanzen. Bäume verdrängen Grenzsteine. Grenzbäume sind nicht mehr zeitgemäß.

Regeln zu Grenzbäumen finden sie im §923 des BGB.

Hier finden Sie außerdem unser Formular zum Antrag einer Grenzwiederherstellung

09.10.2018, 16:01

Nachholen der Abmarkung für Fälle zwischen 1993 und 2003 bald nicht mehr möglich

Schnelles Handeln spart Kosten.

Seit 1993 gibt es die Möglichkeit die Abmarkung von Grenzpunkten auszusetzen, wenn die Erhaltung der Grenzmarken gefährdet ist. Unmittelbar bevorstehende Baumaßnahmen oder ähnliche Maßnahmen können der Grund dafür sein.

Wenn die Gründe weggefallen sind, spricht man vom Nachholen der Abmarkung. Sie hat unverzüglich zu erfolgen.

Es gibt sehr viele Fälle, wo das nicht oder noch nicht erfolgt ist. Teilweise aus Unkenntnis der Rechtslage oder um die Vermessungsgebühren zu sparen.

Die Änderung der Durchführungsverordnung zum Sächsischen Vermessungs- und Katastergesetz zum 1. Mai 2018 hat Auswirkung auf die Abmarkung.

Grenzpunkte, die im Zeitraum vom 17.09.1993 bis 01.09.2003 nach der alten Liegenschaftskatasterverordnung ausgesetzt wurden, werden nicht mehr als Nachholen der Abmarkung behandelt.

Hier ist ein Antrag auf Grenzwiederherstellung und Abmarkung zu stellen. Es entstehen Mehrkosten. Bei 4 Grenzpunkten betragen sie ca. 1.500 €.

Daher lohnt es sich schnell aktiv zu werden, wenn in diesem Zeitraum eine Katastervermessung am Grundstück stattfand und dabei die Abmarkung von Grenzpunkten zeitweilig ausgesetzt wurde.

Hinweise aus eigener Erfahrung: In den 90-iger Jahren sind viele Baugebiete aus Zeit- und Kapazitätsgründen ohne Abmarkung parzelliert wurden. Hier wird es Nachholebedarf geben.

Der Antrag ist schnell gestellt: https://goo.gl/KJbauH

In eigener Sache: Tür auf für die Zukunft! Erfahren sie mehr über die Vermesser- Familie- Wuttke https://www.wuttke-ingenieure.de/

27.03.2018, 18:30

Grenzsteine selber entfernen, wenn sie stören?

Franz Schmidt aus G. schrieb mir kürzlich folgendes:

„Anfrage:
Mein Nachbar hat mit meinem Einverständnis eine Garage und einen neuen Zaun an meinem Grundstück angebaut. Nach Fertigstellung hat er mir gesagt, er hätte den Grenzstein bei Beginn der Arbeiten entfernt und bei Fertigstellung wieder angebracht. Darf er das ohne mir vorher das mitzuteilen?“

Sehr geehrter Herr Schmidt,

ihr Nachbar darf generell keine Grenzsteine entfernen, da es sich bei Grenzmarken um öffentliche Sachen handelt und nicht um eine Privatangelegenheit zwischen Grundstücksnachbarn. Das Entfernen einer Grenzmarke ist eine Ordnungswidrigkeit. Es reicht also auch nicht aus, sie als Nachbarn zu informieren.

Wer eine Grenzmarke entfernt, hat Kosten für die Wiederherstellung einschließlich der erforderlichen Vermessungsarbeiten zu tragen.

Spezielle Regelungen stehen jeweils in den Vermessungsgesetzen der Länder.

Im Freistaat Sachsen ist das im §6 (2) und im §27 (1) des Sächsischen Vermessungs- und Katastergesetz (SächsVermKatG) geregelt.

Hier geht es zum Gesetz: https://goo.gl/fc53wv

Zwei weitere Fundstellen:

Baden- Württemberg: Vermessungsgesetz für Baden-Württemberg (VermG),

Lesen sie hier besonders die §§ 18 und 19.

Link zum Gesetz https://goo.gl/Z6Hqzh

Niedersachsen: Niedersächsisches Gesetz
über das amtliche Vermessungswesen (NVermG). Lesen sie dazu u.a. den §9

Hier kommen sie zum Gesetz: https://goo.gl/mmgJNz

15.03.2018, 07:50

Kosten sparen bei der Grenzpunktsicherung

Kosten sparen bei der Grenzpunktsicherung

Wenn sie etwas tun, was zur Gefährdung von Grenzmarken führen kann, müssen Sie eine Grenzpunktsicherung beantragen.
Wenn für den ÖbVI noch Zeit zur Recherche ist und Sie die Grenzpunkte genau beschreiben können, kann die Sicherung unter Umständen entfallen.
Liegen für die gefährdeten Grenzmarken Koordinaten im Landesreferenzsystem mit einer Genauigkeit von bis zu 3 Zentimetern vor, ist eine Sicherung nicht notwendig. Von mir erhalten Sie nur eine Bestätigung zum Sachverhalt.

24.01.2018, 15:46

Gefahr melden! - Jedermann kann den Antrag auf Grenzpunktsicherung stellen

Sie kommen bei Baumaßnahmen sehr nah an Grundstücksgrenzen. Sie sehen dort Grenzmarken, die in Gefahr sind, verändert, beschädigt, oder entfernt zu werden? In solchen Fällen ist die Kontaktaufnahme zu einem ÖbVI notwendig.

Vorort werden von ihm die gezeigten oder örtlich erkennbaren Grenzmarken durch Aufmessung gesichert.

Den Antrag hierzu kann jeder stellen, der solche Gefährdungen auslöst.

Achtung! Haben sie als Verursacher tatsächlich Grenzmarken verändert, beschädigt oder entfernt, haben Sie die Kosten der Wiederherstellung zu tragen.

Der Eigentümer oder die Behörde kann, im Rahmen ihrer Aufgaben, den Antrag dafür stellen.

Eine Kostenübernahmeerklärung durch Sie ist nicht zwingend erforderlich. Sie ist bereits gesetzlich geregelt.

Grenzpunktsicherung – Hier lösen Sie das Problem –> Antrag auf Grenzpunktsicherung

19.01.2018, 08:39

Sind Meißelzeichen noch gültig?

Ein Spaziergänger an der Elbe in Dresden-Mickten entdeckte dieses Meißelzeichen (siehe Foto). Er stellte die Frage, ob diese noch amtliche Grenzzeichen sind.

Hier meine Antwort:

Bei Meißelzeichen handelt es sich in der Regel um alte Abmarkungen. Sie behalten aber Gültigkeit, weil sie den früheren gültigen Vorschriften entsprachen.

Mit Hammer und Meißel bringen die Vermesser heute keine Grenzmarken mehr an. Kennzeichnen dauerhafte bauliche Anlagen die Bruchpunkte der Grenzen, ist das ausreichend. Eine Abmarkung entfällt.

Sonst wird auf festen Untergrund wie Stein oder Beton gebohrt, ein Dübel eingesetzt und dann ein Grenzbolzen eingeschlagen. Er hat gegenüber dem Meißelzeichen auch den Vorteil, dass er durch einen Schriftzug eindeutig als Grenzpunkt erkennbar ist.

04.01.2018, 07:16

Neue Vermessungsgebühren ab dem 1. Januar 2018 – keine Übergangsregelung

Mit Jahresbeginn gibt es Änderungen in der Zweiten Sächsischen Vermessungskostenverordnung. Die Kosten für eine Katastervermessung und Abmarkung werden erhoben, wenn der ÖbVI die Messung abgeschlossen hat und bei der unteren Vermessungsbehörde einreicht. Dieses Datum wird ihnen auf dem Leistungsbescheid mitgeteilt. Dieses Datum zählt. Alle Messungen, die nach dem 1. Januar 2018 zum Einreichen kommen, werden dann mit den geänderten Gebühren festgesetzt.

Gerüchte, wonach alle bis zum 31.12.2017 beauftragten Katastervermessungen weiterhin nach den alten Gebührensätzen zur Abrechnung kommen, sind falsch!

Also nicht in Hektik verfallen. Im neuen Jahr geht es mit guter Arbeit und Sorgfalt weiter. Es gibt wenig Möglichkeiten, den Prozess der Abarbeitung zu beeinflussen. Zum Beispiel kann man den zeitlichen Umfang einer Grenzermittlung und damit auch die Fertigstellung einer Vermessung schwer planen. Wir bitten um Verständnis.

Sie benötigen eine Katastervermessung? Anträge dazu finden Sie unter folgenden Links:

08.11.2017, 14:55

Gehört meine Laube in die Flurkarte?

Ich besitze schon seit vielen Jahre eine 20m² große Laube. In der amtlichen Flurkarte fehlt sie. Werden Lauben nicht eingezeichnet?

Antwort:

Im Freistaat Sachsen werden alle Gebäude ab einer Größe von 10 m² erfasst. Natürlich muss ihre Laube auch die Funktion eines Gebäudes erfüllen und vor allem auf allen Seiten von Wänden umfasst sein. Stellen sie einfach einen Antrag zur Gebäudeaufnahme bei einem ÖbVI und die Sache wird erledigt. Den Antrag für Gebäudeaufnahme finden sie hier.

Wenn ihre Laube aber in einer Kleingartenanlage liegt, deren Verein von der zuständigen Landesbehörde als gemeinnützig anerkannt wurde, entfällt diese Aufmessung. Eine Einzeichnung in den Flurkarten erfolgt nicht.

Details zu Gebäudeaufnahmen finden Sie auf folgendem Infoblatt.

27.09.2017, 08:30

Da irrt Herr N. – Wegerechte werden im Liegenschaftskataster nicht dargestellt

Vor kurzem bekam ich einen Anruf. Ein Eigentümer verlangte auf dem Nachbargrundstück eine Berichtigung des Liegenschaftskatasters. Ich hatte dort im Zuge einer Katastervermessung ein Weg als Nutzung entfernt. Damit war er nicht einverstanden, denn es wäre der Weg, wo er ein Wegerecht besäße.

Das Liegenschaftskataster ist das amtliche Verzeichnis der Grundstücke, aber Wegerechte werden dort nicht geführt. Sie sind im Grundbuch gesichert. Zu den Bestandsdaten, die im Liegenschaftskataster eingetragen werden, gehört auch die Nutzung mit ihren Nutzungsgrenzen. Dabei wird die tatsächliche Nutzung erfasst.

Im vorliegenden Fall war bei der Bestandserfassung eine Unterscheidung von Nutzungen nicht möglich, da der Weg nicht mehr erkennbar war. Somit wurden die ehemaligen Nutzungsgrenzen entfernt. Ein Wegerecht bleibt auch bei nicht vorhandener Darstellung in den Bestandsdaten des Liegenschaftskatasters erhalten. Eine Berichtigung ist nicht erforderlich.

Das Verlangen von Herrn N. ist nicht begründet.

Nutzungsänderungen können sie unter www.wuttke-vermessung.de bestellen.

24.08.2017, 12:14

Ist ein Carport ein Gebäude?

Ein Carport ist eine bauliche Anlage. Er zählt aber nicht zu den Gebäuden, die im Liegenschaftskataster nach ihrer Fertigstellung erfasst werden. Nur bauliche Anlagen, die von Außenwänden umfasst sind, sind aufzumessen und in den Flurkarten darzustellen.

Die obere Vermessungsbehörde geht bei einer jüngst erlassenen Klarstellung davon aus, dass eine bauliche Anlage komplett von Außenwänden umfasst sein muss. Das trifft bei einem Carport in der Regel nicht zu. Demzufolge wird die amtliche Flurkarte in Sachsen zukünftig „Carportfrei“ sein. Bereits erfasste Carports, die nicht die Bedingung erfüllt, werden aus den Karten entfernt.

Für künftige Bauanträge ist eines Datenergänzung notwendig, da bei einer Genehmigung alle bestehenden baulichen Anlagen, also auch Carports, in die Planung und Genehmigung einbezogen werden. Dies erfolgt im Rahmen der Erstellung eines Lageplanes zum Bauantrag.

Weitere Informationen lesen sie unter www.wuttke-vermessung.de

11.08.2017, 17:50

Grenzabstand zwischen Friedhof und Wohngebäude 35 Meter

Vor kurzen habe ich die Grenze zwischen einen Friedhof und einem Wohngebäude ermittelt. Gemäß §5 des Sächsischen Bestattungsgesetzes (SächsBestG) muss eigentlich ein Grenzabstand von 35 Metern bestehen. Bei dieser Vermessung stellte ich allerdings eine leichte Überbauung feststellen. Auf dem Foto gut zu erkennen – Die Friedhofsmauer links und Wohngebäude rechts stehen fast in einer Linie. Die Grenze verläuft aber hinter der Friedhofsmauer. Glück für den Eigentümer: Für alte Gebäude gibt es Bestandsschutz, aber auch für Neubauten kann es Ausnahmeregelungen geben.

Was es bei Grenzvermessungen noch zu beachten gibt, finden Sie auch unter www.wuttke-vermessung.de.

03.07.2017, 11:16

Pflicht zur Gebäudeaufmessung - So wird verfahren!

Carolo F. fragte kürzlich bei mir an:“ Was passiert, wenn man sein Gebäude in Sachsen nicht vermessen und in das Liegenschaftskataster eintragen lässt. Was sind die Nachteile und sind Strafen vorgesehen?“

Im Freistaat Sachsen gibt es seit 1991 eine gesetzliche Pflicht zur Gebäudeaufnahme für das Liegenschaftskataster. Aber auch für ältere Gebäude gibt es eine „quasi“ Aufmessungpflicht. Mehrere Gerichte haben so schon entschieden. Mit der Begründung, dass die Aufnahme im Sinne der Eigentümer ist, da sie Rechtssicherheit bringt. Dieser Gedankengang ist nicht von der Hand zu weisen, denn es gibt nur ein amtliches Verzeichnis was ihr Eigentum erfasst – Das ist das Liegenschaftskataster.

So steht es auch in der Grundbuchordnung. Es geht also um so etwas Wichtiges. Darum ist der finanzielle Aufwand, nach meiner Auffassung, mehr als gerechtfertigt. Die Gebühren stehen fest. Nutzen sie meinen Gebührenrechner, um sich Klarheit über die Kosten zu beschaffen. (Hier geht’s zum Gebührenrechner)

Etwas sparen können sie, wenn sie ihren Auftrag an eine laufende Katastervermessung „anhängen“. Wenn ein Auftrag auf Katastervermessung vorliegt, muss ein ÖbVI alle fehlenden Gebäude auf dem Flurstück erfassen. Er ist per Rechtsverordnung dazu verpflichtet, auch wenn kein separater Antrag vorliegt.

Viele Landratsämter kontrollieren per Luftbild und anderen Datenquellen die Vollständigkeit im Liegenschaftskataster. Fehlen Gebäude auf ihren Flurstücken werden sie angeschrieben und zur Aufmessung aufgefordert. Reagieren sie nicht, oder lehnen sie ab, erfolgt eine Aufmessung von Amts wegen. Dabei erhöhen sich die Kosten um mindestens 5 Prozent.

Also lieber gleich aufmessen. Das erspart viel Ärger. Sollte ihnen der finanzielle Aufwand zum Zeitpunkt der Aufmessung ungelegen kommen, gibt es bei mir immer die Möglichkeit einer zeitweiligen Stundung oder die Möglichkeit über eine Ratenzahlung zu sprechen.

Nehmen sie hier direkt Kontakt mit mir unter der E-Mail-Adresse detlef.wuttke[at]wuttke-geogroup.de oder Kundenberater alexander.neumeister[at]wuttke-geogroup.de auf. Es findet sich immer eine Lösung! (… und wenn nicht, hilft nur die Möglichkeit des Zelteabbrechens und Auswandern. Zum Beispiel nach Thüringen, dort gibt es die Aufmessungspflicht nicht!)

13.04.2017, 10:15

Lehrling bei Wuttke?

Warum die Ausbildung zum Vermessungstechniker bei der Wuttke Geogroup deine erste Wahl sein sollte – hier findest du die Gründe:

Keine Schmalspurausbildung!

Kleine Vermessungsbüros haben sich auf wenige Leistungen spezialisiert. Es fällt ihnen schwer euch alles, was zum Beruf gehört, beizubringen.

Bei der Wuttke Geogroup wird dir durch unsere Größe praktisch mehr geboten. Du lernst in den verschiedenen Abteilungen alles kennen, was ein Vermessungstechniker für die Zukunft braucht – von der Kartenerstellung und Bauvermessung, über die Grenzvermessung, bis hin zur 3D-Vermessung. Zum Schluss kennst du (fast) alles, was ein Vermesser braucht! Du kannst viel und bist vielfältig einsetzbar.

Tuchfühlung mit High-Tech!

Die Wuttke Geogroup ist super ausgestattet. Du wirst von Anfang an, an den modernsten Messgeräten ausgebildet. Dazu zählt auch die 3D-Vermessung mit Laserscannern.

Auf dem Foto siehst du unsere Auszubildende Frau Eberlein mit ihrem Ausbilder Haris Hadzic, beim 3D-Aufmaß mit modernster Lasertechnik.

Unterstützung und Hilfe!

Vieles ist dir neu im Arbeitsleben. Wir helfen dir, zurecht zu kommen. Alle Lehrlinge haben einen zentralen Ansprechpartner und Ausbilder. Er hilft dir, koordiniert deine Ausbildung und prüft, ob dir alles beigebracht wird.

Deine Ausbildungsvergütung liegt über dem sächsischen Durchschnitt und sogar ein dreizehntes Lehrlingsentgelt wird gezahlt.

Für alle, die von weit herkommen, bieten wir Platz in unserer Lehrlings-WG, zu vernünftigen Preisen.

2. Chance – Studienabbrecher sind herzlich willkommen!

Das Studium war nichts für dich: zu schwer, die falsche Studienrichtung gewählt, oder kein Geld zum Studieren. Die Ausbildung zum Vermessungstechniker bringt dir Sicherheit und Perspektive. Es gibt für dich die Chance auf verkürzte Ausbildung. Ein Fern- oder duales Studium kann anschließend dein Aufstieg zum Ingenieur werden.

Genug geschrieben, einfach machen! Bewerbungsschluss ist der 30.06.2017.

Weitere Infos bekommst du unter https://www.wuttke-ingenieure.de/stellenanzeigen

22.03.2017, 08:00

Bildergalerie zum Meridianfest

Für alle, die am 20.08.2016 in Kleinolbersdorf waren und für die, die nicht bei der Enthüllung der Säule dabei sein konnten, hier die besten Bilder davon.

Der MERCATORVEREIN und die WUTTKE GEOGROUP laden ein MERIDIANFEST am 20.08.2016 in Kleinolbersdorf-Altenhein – Goethering

London – Adelsberg, genau 13°

Alles begann in Bremerhaven.

Ich besichtigte vor fünf Jahren das Klimahaus 8° Ost. Ich war begeistert, welche touristische Anziehungskraft eine geographische Längenangabe haben kann.

Auf der Rückfahrt fiel mir ein, dass von Adelsberg nach Kleinolbersdorf-Altenhain der 13. Längengrad östlicher Länge Chemnitz streift.

Da war die Idee geboren.

Als Einwohner von Kleinolbersdorf-Altenhain wollte ich den 13. Längengrad kennzeichnen und damit für die Bewohner des Ortsteils der Stadt und ihrer Gäste eine neue Sehenswürdigkeit schaffen.

Als öffentlich bestellter Vermessungsingenieur sollte es etwas geodätisches sein. Ich nannte das Projekt fortan „K 13“.

In meinem Unternehmen, der Wuttke Geogroup, schrieb ich einen kleinen Wettbewerb aus. Viele interessante Ideen wurden von den Mitarbeitern eingebracht. Eine Idee aus Dresden fand dann unser aller Zustimmung und wurde jetzt realisiert.

Am Rande eines Fachkongresses an der Hochschule für Technik und Wirtschaft erzählte ich von meinem Projekt K 13. Ein Professor der Fakultät Geoinformation war von meiner Idee so begeistert, dass er wenige Wochen später einen detailgetreuen Gestaltungsvorschlag lieferte. Es sollte kein Meridianstein, sondern eine Meridiansäule werden.

Die Form der Säule soll an große Projekte der Ingenieurskunst des 19. Jahrhunderts erinnern. Sie soll in ihrer Form zwei sächsische Gradmessungen vereinen. Der Säulenschaft entspricht der 1828 errichteten Säule auf dem nördlichen Hauptpunkt der Lohrmann´schen Gradmessung. Dieses Gradnetz sollte der Grundsteuervermessung dienen. Sie fand zwischen den Jahren 1836 und 1841 im Königreich Sachsen statt.

Der Säulenfuß und die Abdeckung sind Pfeilern der Königlich Sächsischen Triangulation bzw. der Europäischen Gradmessung zwischen 1862 und 1890 nachempfunden, so der Station auf der Lausche bei Johnsdorf im Zittauer Gebirge oder auf dem Fichtelberg von 1864.

Die Meridiansäule K 13 soll aus pirnaischen Sandstein errichtet werden.

Nachdem die Details geklärt waren, ging die Suche nach einem geeigneten Standort los.

Am Schösserholz, in unmittelbarer Nähe an der Gemarkungsgrenze zu Adelsberg, wurden wir fündig. Bei schönem Wetter hat man von dort entlang des 13. Längengrades nach Süden eine vortreffliche Sicht. Keilberg und Fichtelberg sieht man bei klarem Wetter.

Das Waldstück gehört dem Freistaat. Den Staatsbetrieb Sachsenforst konnten wir vom Projekt schnell begeistern und er gestattete die Aufstellung der Säule.

Nun war noch zu klären, wer sich um den Bau- und die Betreuung zukünftig kümmern soll. Die Lösung war eine Vereinsgründung und so entstand 2015 der Mercatorverein e.V.

Als Träger des Projektes K 13 suchte er Unterstützung bei den Vereinen im Ortsteil und bei der Stadt Chemnitz.

Im November des letzten Jahres wurde das Fundament gegossen und dann Ende Mai 2016 die fast vier Meter hohe Säule aufgestellt.

Nach ihrer Konservierung wird sie noch einmal verhüllt, um sie dann am 20. August offiziell zu enthüllen.

An diesem Tag wird auf dem Goethering und an der Säule ein Meridianfest gefeiert (siehe Programm). Die Bewohner des Stadtteils Adelsberg sind natürlich hierzu recht herzlich eingeladen.

Nach fünf Jahren nähert sich dieses Projekt dem Ende entgegen. Die Meridiansäule K 13 leuchtet im hellen Sandstein am Schösserholz. Die neue Sehenswürdigkeit wird sicherlich bald in allen Wanderführern eingezeichnet sein. Sie gibt geodätische Anschauung und Wissensvermittlung und schlägt den Bogen zu großer Sächsischer Ingenieurskunst.

Ohne die vielen Unterstützer wäre das Projekt nicht zu verwirklichen gewesen.

Ich danke dem Ideengeber und Baumeister, Herrn Prof. Winfried Himmer, den Mitgliedern des Mercatorvereins e.V. und den vielen anderen Helfern.

Ohne das Wohlwollen des Freistaates Sachsen und der Stadt Chemnitz gebe es keine Meridiansäule am 13. Längengrad östlicher Länge.

Dank sage ich dem Staatsbetrieb Sachsenforst und dem Tiefbauamt mit seinem Bauhof in Kleinolbersdorf-Altenhain.

Detlef Wuttke

Der Gast stolpert nahezu über einen Grenzstein, bevor er das bekannte Lokal betritt.

Ein Grenzstein soll zwar örtlich sichtbar sein, die Beeinträchtigungen durch die Grenzmarke sollen aber so gering wie möglich sein. In Dresden Löbtau ist das jedoch nicht der Fall.

Das Höher- oder Tiefersetzen von Grenzmarken führt, auf Antrag, der Öffentlich bestellte Vermessungsingenieur aus. Weitere Hinweise und die erforderlichen Anträge zum Beheben von Abmarkungsmängeln finden Sie auf meinem Internetauftritt auf der Seite zur Grenzwiederherstellung.

21.03.2016, 13:15

Anfangs des Monats habe ich wieder zu Abstandsflächen und Abständen für bauliche Anlagen einen Vortrag gehalten. Gastgeber war der VWA in Dresden.

Ein Frage blieb unbeantwortet. Das möchte ich jetzt nachholen. leider etwas verspätet, da die Software nicht funktionierte und ich dann die Sache vergessen habe. ich bitte um Entschuldigung. Hier die noch offenen Frage:

Ab wo wird der Abstand laut Sächsischen Straßengesetz bei Staats- und Kreisstraßen gemessen, indem

Bauliche Anlagen nicht errichtet (20 Meter)
Bauliche Anlagen genehmigungsbedürftig (40m)
sind?

Klare Antwort: Gemessen wird vom äußeren Rand der befestigten Fahrbahn,

Alles nachzulesen im $ 24 des SächsStrG.

Für weitere Fragen und Meinungen zum Thema Abstandsflächen und Abstände für Gebäude stehe ich in diesem Blog gern zu Verfügung.

Nutzen sie bitte die Möglichkeit.

Detlef Wuttke

17.09.2015, 13:04

Ein Grenzstein muss es nicht unbedingt sein, aber Holzpfähle reichen nicht, da die Flurstücksgrenzen dauerhaft abgemarkt werden sollen. Holz verrottet und ist somit nicht geeignet.

Grenzmarken sollen fest, dauerhaft und örtlich erkennbar sein. Neben dem klassischen Grenzstein, gibt es auch noch Grenzzeichen aus Metall oder Kunststoff.

Bei bevorstehenden Baumaßnahmen kann die Abmarkung ausgesetzt werden. Zur Orientierung werden häufig Holzpfähle an den Grenzpunkten eingebracht. Das sind aber keine amtlichen Grenzzeichen.

Wenn die Baumaßnahme abgeschlossen ist, wird die Abmarkung nachgeholt, also dann der Grenzstein gesetzt.

Rechtsquelle:

§ 17 Sächsisches Vermessungs- und Katastergesetz
§ 16 Durchführungsverordnung zum Sächsischen Vermessungs- und Katastergesetz

04.08.2015, 14:53

Warum zwei Mal das Gebäude einmessen?

Manch ein Bauherr stellt sich diese Frage, wenn er eine behördliche Aufforderung zur Gebäudeaufnahme für das Liegenschaftskataster bekommt.

Er ist sich ziemlich sicher, dass er schon mal einen Auftrag zur Gebäudeeinmessung ausgelöst hat.

Hier hat der Bauherr Recht. Der Unterschied liegt in der zweiten Worthälfte und ist für Laien schwer zu unterscheiden.

Bei einer Gebäudeeinmessung, besser als Gebäudeabsteckung bezeichnet, wird die Planung auf das Baufeld übertragen und markiert. Am Bekanntesten sind die Schnurgerüste zum Markieren der Gebäudeachsen.

Diese Leistung ist bei der Errichtung des Bauwerks zu Beginn erforderlich.

Nach Abschluss der Baumaßnahme müssen die Gebäudeveränderungen in das Liegenschaftskataster kommen, damit dieses amtliche Verzeichnis immer aktuell ist. Aber es geht auch darum, die Eigentumsverhältnisse an Grund und Boden, sowie den darauf befindlichen Gebäuden rechtssicher zu dokumentieren.

In Sachsen gibt es für den Eigentümer die gesetzliche Verpflichtung, die Aufmessung der Zustandsänderung an Gebäuden nach Abschluss dieser Maßnahmen zu veranlassen (§ 6 (3) SächsVermKatG).

In anderen Bundesländern kann es abweichende Regeln geben.

Fazit: Zwei Vermessungen sind erforderlich, da sie einen unterschiedlichen Zweck haben.

Detlef Wuttke

04.06.2015, 13:15

Ich hatte meinen Freund, den Veranstaltungsleiter beim Halleschen FC, Bernd Paul (links im Foto) zu Gast.

Dieses Foto ist vor Spielbeginn entstanden. Da strahlte ich noch!

Er hatte dann mehr zu lachen als ich. Eine vergeigte 1. Halbzeit für den CFC – der HFC hat verdient gewonnen.

Unterm Strich war es ein spannendes Spiel, das sehenswert war.

Für mich als Ingenieur ist aber auch immer die jetzige Baustellenatmosphäre sehenswert und interessant.

Die Fotos sprechen für sich!

Ihr Detlef Wuttke

08.12.2014, 14:12

ICE in Chemnitz?

Das ich hier auf dem Chemnitzer Hauptbahnhof stehe, hat nichts damit zu tun, dass streikbedingt keine Züge fahren und ich auf den Zug warte. Ich hatte dort dienstlich zu tun. Nachdem das Chemnitzer Modell nun am Bahnhof vollendet ist und die Straßenbahnen in die Bahnhofshalle fahren, müssen die Grundstücke dem neuen Eigentümer zugeordnet werden. Eine schöne Aufgabe, die Spaß macht, weil etwas ganz modernes entstanden ist. Glückwunsch an Chemnitz und dem Verkehrsverbund Mittelsachsen zur Vollendung dieses Projektes.

Nun hoffe ich nur noch, dass bald ein ICE in Chemnitz hält. Eine Viertelmillionenstadt ohne Anschluss. Ein trauriger Rekord in Deutschland.

14.11.2014, 13:11

Fast unbemerkt hat sich die Abkürzung für die Öffentlich bestellten Vermessungsingenieure in Sachsen geändert. Per Rechtsverordnung wurde aus dem ÖbV der ÖbVI.

Viele werden denken, was soll das? Haben die da in Dresden keine anderen Sorgen?

Hierzu muss man die Hintergründe kennen. Vermessung ist in Deutschland Ländersache. In 14 Ländern gibt es ÖBVI´s. In Bayern gibt es keine und in Sachsen seit 1991 Öbv´s.

Ich selbst war dabei, wo man uns diesen Unterschied plausibel machen wollte. Man merkte an, dass es sächsische Sparsamkeit wäre. Mit drei Buchstaben würde genau so viel ausgedrückt, als mit vieren. Das klang aus dem Munde eines Beamtem mit schwäbischem Akzent schon etwas verwunderlich. Aber gutmütig, wie wir Sachsen besonders in der damaligen Zeit waren, akzeptierten wir die neue sächsische Sparsamkeit und lebten damit 23 Jahre.

Nun sprach man von Vereinheitlichung im deutschen Sprachgebrauch. Es wäre dringend erforderlich sich anzupassen. Der Alleingang wäre für das Land nachteilig und so kam im Juli das „i“ dazu.

Das bedeutet für alle ÖbVI in Sachsen Formulare ändern und neue Briefbögen drucken zu lassen.

Die Sache hat trotz allen Mehraufwandes etwas Gutes. Das „i“ bedeutet Ingenieur und zeigt damit die Leistung eines Ingenieures an. Denn es schmerzte früher schon, wenn man als Öffentlich bestellter „Vermesser“ angeschrieben wurde und der Ingenieur keine Würdigung fand. Immerhin hat man erfolgreich ein Studium und ein Referendariat abgeschlossen!

Ein Buchstabe- große Wirkung!

Übrigens, der Freistaat Bayern passt sich nicht an. Weiterhin keine ÖbVI und schon gar keine ÖbV.

13.08.2014, 13:03

Das Chemnitzer Stadtteilblatt “Adelsberger” informiert über das K13 Projekt

Die Heimat- und Stadtteilzeitung “Adelsberger” informiert in Ihrer aktuellen Ausgabe über das K 13 Projekt der wuttke geogroup.

Unter der Überschrift “Auf dem 13. Grad östlicher Länge – Eine neue Sehenswürdigkeit in Adelsberg” werden die Ideen des Firmeninhabers der wuttke geogroup, Detlef Wuttke, aufgezeigt und das Projekt vorgestellt.

26.06.2014, 00:00

Auch in der Kommune aktiv

Detlef Wuttke kandidiert in Chemnitz für den Ortschaftsrat Kleinolbersdorf- Altenhain

Seit 20 Jahren bin ich kommunalpolitsch engagiert. Erst im Gemeinde- und später dann im Ortschaftsrat von Kleinolbersdorf- Altenhain.

Auch zur Kommunalwahl 2014 kandidiere ich auf der Liste der Freien Wählervereinigung von Kleinolbersdorf- Altenhain für den Ortschaftsrat.

Es gibt viel zu tun. Mit dem Neubau der B174 im Chemnitzer Süben haben sich die Lebens- und Wohnverhältnisse im Ortsteil wesentlich verschlechert. Lärmbelästigung, unzureichender Ausbau der Nebenstraßen, schlechter Anbindung an den Regionalverkehr und fehlende Beschilderungen erhitzen die Gemüter der Bevölkerung. Der Ortschaftsrat ist die richtige Adresse um auf die Veranwortlichen in der Politik zu zugehen um Lösungen herbeizuführen.

Ich hoffe die Kandidatur gelingt und werbe für ihre Unterstützung!

Detlef Wuttke

Die Wahl liegt hinter uns: Der Einzug in den Ortschaftsrat von Kleinolbersdorf- Altenhain ist geschaft. Ich Danke allen, die mich untertsützt haben.

Hier das Ergebnis:

www.chemnitz.de/chemnitz/de/buerger-rathaus/wahlen/wahlen_2014/eu_kommunalwahl/ergebnisse_ortschaft/index.html

Weitere Informationen: www.facebook.com/FreieWaehlerKleinolbersdorfAltenhain

01.06.2014, 00:00

Projekt K13- Eine Meridiansäule für Chemnitz

Lange hege ich schon diesen Gedanken. Den 13. Längengrad, der unsere Stadt von Nord nach Süd durchquert, zu kennzeichen und damit die Arbeit der Geodäten auch hier zu würdigen. Ein neues Wahrzeichen zu schaffen. Ein Sightseeing als Ort des Erlebnisses und der Begegnung mit der Wissenschaft über die Ausmaße und die Abbildung unserer Erde.

Das Projekt und die Finanzierung steht. Nun geht es darum die größte Hürde zu überwinden: Die Stadtverwaltung Chemnitz vom Projekt überzeugen. Das ist schwerer als gedacht! Ein Bürger, der eine Idee und diese für alle Bürger umsetzen möchte. Damit hat man Probleme. Besonders deshalb, weil es mit Entscheidungen und Veranwortungsübernahme verbunden ist.

Am Samstag war ich 2 Längengrade weiter in Görlitz. Natürlich habe ich dort den Meridianstein aufgesucht. Ich kann den Chemnitzern sagen: “Die Meridiansäule von Chemnitz wird schöner!”

01.06.2014, 13:12

Was wächst da heran? Wird es Deutschland damit gut gehen?

Der Wirtschaftrat Deutschland, dessen Mitglied ich bin, lud zu einer Tagung nach Berlin ein. Das Kompetenzzentrum Deutschland 2014 war hochkarätig besetzt. Diskutiert wurde über den Fortschritt durch Digitalisierung – Chancen für den Mittelstand.

Als die Veranstaltung in die Zielgerade ging, die Vorsitzende der Geschäftsführung von IBM Deutschland alles gesagt hatte und mit ihrer Rede trotzdem kein Ende fand, half nur sich gedanklich schon auf den anschließenden Empfang zu freuen.

Da wurde Philipp Riederle angekündigt. Ein neunzehnjähriger Buchautor und Unternehmensberater. Ich hörte nicht schlecht. Unternehmensberater mit neunzehn?

Erfrischend war dein Auftritt: etwas flapsig-vorlaut und sehr selbstbewusst. Das tat der Veranstaltung sehr gut. Nochmals etwas Schwung zu bekommen.

Seine Rede wühlte mich innerlich sehr auf und ich vergaß das anstrengende Sitzen auf den harten Stühlen im Berliner Congress Center. Ehrlich gesagt, mich beschäftigen seine Worte bis heute.

Mit einer Mischung aus persönlichen Ansichten und Erfahrungen, gesicherten Erkenntnissen und gesellschaftlichen Debatten erklärt er die großen Achsen in der Lebenswelt der jungen Generation, die mit dem Internet groß wird.

“Wer wir sind, und was wir wollen” heißt sein Buch. Die Analyse ist ausgezeichnet. Sie deckt sich mit meinen Erfahrungen, die ich in der täglichen Personalarbeit sammle. Das, was nach Auffassung von Philipp Riederle seine Generation Digital Native will, bereitet mir schon größere Probleme. Hier bleibt er schwach. Denn nur selbstbewusst zu plakatieren, so sind wir halt, stellt euch darauf ein, ist zu einfach gedacht.

Nach meiner Auffassung und meinen Erfahrungen, gehen uns die jungen Leistungsträger, die bereit sind Entbehrungen und unternehmerisches Risiko auf sich zu nehmen, aus. Durchhalten und langfristig denken ist uncool. Alles muss Spaß machen. Da wohlstandssatt, geht der Hunger auf Erfolg nach besonderen Anstrengungen verloren.

Wie soll so die Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Wirtschaft gehalten werden?

Hierzu ist eine gesamtgesellschaftliche Diskussion erforderlich, dabei muss Tacheles geredet werden. Wir können als Unternehmer nicht alle Entwicklungen dulden und tolerieren, wenn wir die Gefahren sehen.

Als Unternehmensberater könnte ich mir Herrn Riederle nicht vorstellen, aber sein Buch werde ich mir kaufen, denn wenn ich weiß, wie die Digital Native ticken, kann ich sie am besten verstehen, beeinflussen und für mich gewinnen.

Detlef Wuttke

www.wirtschaftsrat.de/‎

www.philippriederle.de/

www.bcc-berlin.de/‎

24.03.2014, 00:00

Das Geschenk der Mannschaft an den Kapitän: Ein Quadratmeter Jubiläumstorte!
Am 8. November diente das Pumpwerk eins in Chemnitz als Kulisse für die große Jubiläumsfeier 20 Jahre Wuttke Geogroup.

Aus dem Pumpwerk wurde der Maschinenraum der MS Wuttke. Da die Offiziersmesse zu klein war wurde dort ausgiebig gefeiert. Nicht nur die Mannschaft feierte. Auch viele Kunden, Lieferanten und Freunde der Wuttke Geogroup waren als Passagiere an Bord gekommen. Sie erlebten ein abwechslungsreichen und unvergesslichen Abend.

Mittlerweile ist die MS Wuttke wieder in See gestochen, bis ans Ende unserer vermessenen Welt.

Der Kapitän

war an Bord gekommen.

18.11.2013, 00:00

Ein kleines Jubiläum, dass in der Hektik des Alltags und der Schnellläufigkeit unserer Zeit fast untergeht.

Ich möchte mit dieser Veröffentlichung ein kleines Resümee zu ziehen und zur Diskusion anzuregen.

Ein großer Wurf?

Nach meiner Auffassung waren die grundlegenden Änderungen der Vermessungs- und Katastervorschriften im Jahr 2003 ein großer Wurf, mutig und zukunftsweisend. Die Beteiligten von damals im Ministerium, in den Vermessungsbehörden und den Verbänden haben gute Arbeit geleistet. Was war das Besondere von 2003?

Unzulänglichkeiten der Nachwendevorschriften beseitigt

Nach der politischen Wende entstanden hastig Vermessungs- und Katastervorschriften. Größtenteils von denen aus Baden-Würtemberg abgeschrieben und ein wenig auf die sächsischen Besonderheiten angepasst. In der Anwendung gab es viele Unstimmigkeiten und Unklarheiten. Sie erschwerten die Arbeit und schufen Rechtsunsicherheit. Die angehäuften Erläuterungen zur Deutung des Vorschriftenwerkes waren wesentlich umfangreicher als die Vorschriften selbst und führten mehr zur Diskussion als zur Klarstellung. Das Rechts- und Verwaltungsvorschriften von 2003 entstanden in einem Guss von der Antragsstellung über die Durchführung bis zur Kostenerhebung. Nach 10 Jahren der Anwendung kann man sagen: Der Aufwand von damals hat sich gelohnt. Das Liegenschaftskataster im Freistaat Sachsen ist fachlich und rechtlich sicher geworden.

Der Grenztermin bringt Vertrauen der Bürger in die Arbeit des ÖbV´s

Manchmal mache ich mir den Vorwurf: „Warum hast du das nicht schon vor 2003 gemacht?“ Im Verwaltungsverfahrensgesetz gab es diese Möglichkeit schon immer. Denn die Vorteile des Grenztermines, welcher seit dem 1.9.2003 bei jeder Grenzermittlung vorgeschrieben ist, liegen auf der Hand: Bürgernähe und Vertrauen schaffen in die Arbeit des Öffentlich bestellten Vermessungsingenieurs.

Voll zufrieden? Keine Wünsche?

Zehn Jahre ist der große Wurf her. Zwischenzeitlich gab es zwar schon wieder mehre Änderungen in den Vermessungsgesetzen. Rechtsvorschriften wurden angepasst und 2012 die Gebühren, erstmals nach 9 Jahren, deutlich angehoben.

Am Bewährten des Jahres 2003 wurde aber beibehalten. Katastervermessungen werden durch die ÖbV´s zügig und in hoher Qualität ausgeführt. Die Privatisierung der hoheitlichen Vermessungsaufgaben in Sachsen ist ebenfalls ein voller Erfolg.

Viel gibt es noch zu tun?

Katasternachweis im ländlichen Raum

Die Katasternachweise im ländlichen Raum weisen teilweise immer noch erhebliche qualitative Mängel aus. Hier bedarf es der Bereitstellung öffentlicher Mittel um im Rahmen einer Kampagne die Nachweise des Liegenschaftskatasters im ländlichen Ra

um zu ertüchtigen.

ALKIS umfassend nutzen

Die Einführung des neuen amtlichen Informationssystems ALKIS geht sehr schleppend voran. Ich hoffe das die von der öffentlichen Verwaltung gesetzten Termine nun eingehalten werden und im Jahr 2015 sachsenweit ALKIS zur Verfügung steht,damit die vereinfachte Datenbereitstellung durch Dritte, wie sie gesetzlich schon 2008 (!) erlaubt wurde, auch der Bürger nutzen kann. ALKIS als modernes Datenbanksystem erlaubt eine integrierte Fortführung der amtlichen Datenbestände. Verfahren können schneller und kostengünstiger bei der Datenerhebung durch den ÖbV und Datenlaufendhaltung durch die Vermessungsbehörde bearbeitet werden. Es ist zu hoffen das Wirtschaft und Bürger davon Vorteile haben.

Wie sehen Sie das Katasterwesen in Sachsen? Wo gibt es noch Potenzial der Verbesserung?

Ihre Meinung interessiert mich!

Detlef Wuttke

02.09.2013, 00:00

Mir wurde vor kurzem die Frage gestellt, ob beim Zaunbau an der Grundstücksgrenze nur die Säulen auf dem eigenen Grundstück stehen müssen und die Zaunlatten über die Grenze ragen dürfen?

Darauf möchte ich antworten: Jeder darf sein Grundstück einfrieden, so zum Beispiel mit einem Zaun auf seinem Grundstück. Das bedeutet der komplette Zaun mit Zaunsäulen, Riegel und Latten muss auf dem eigenen Grundstück errichtet werden und nicht auf das Nachbargrundstück ragen. Anders verhält es sich, wenn es ortsüblich ist die Einfriedung direkt auf die Grenze zu setzen. In meiner langjährigen beruflichen Tätigkeit in Sachsen sind mir solche Fälle nicht bekannt.

Detlef Wuttke

04.07.2012, 00:00

Manchmal hat man es mit enttäuschten Antragstellern zu tun, die eine Grenze auf den Zentimeter ganau ermittelt haben wollen, und dies dann nicht realisiert bekommen. Zwar hat unser heutiges Koordinatenkataster bereits eine hohe Genauigkeit im Zentimeterbereich. So zum Beispiel dürfen vorgefundene Grenzmarken maximal sechs Zentimter von ihren Festlegung im Liegenschaftskataster abweichen. Alle weiteren Genauigkeitssteigerungen würden den Messungs-, Berechnungs- und Abmarkungsaufwnd weiter steigern, was nätürlich auch eine Gebührenerhöhung mit sich bringen würde. Technisch wäre das möglich. Nur wer braucht das wirklich? Bring die zentimetergenaue Grenze mehr Nachbarschaftsfrieden?

Detlef Wuttke

19.06.2012, 00:00

Wuttke Karriere

Besondere Jobs für besondere Leute
Wuttke Vermessung in der Natur

Ihre Chancen bei uns

Katastervermessungen sind ein besonderes Teilgebiet der Vermessung. Neben den speziellen vermessungstechnischen Herausforderungen, die das amtliche Kataster mit sich bringt, gehören der unparteiische und kommunikationsfreudige Umgang mit den am Verfahren Beteiligten, sowie die Umsetzung von verwaltungsrechtlichen Prozessen zu den anspruchsvollen Aufgaben dieser Tätigkeit.

Sie kommen im Großraum Chemnitz und dem Erzgebirge zum Einsatz. Eine sehr gute und sichere Auftragslage erlaubt es dem Öffentlich bestellten Vermessungsingenieur Detlef Wuttke diese interessante und begehrte Stelle freizuschalten.

Hinweis für „Bürowechsler“: Die Bewerbung wird absolut vertraulich behandelt!

Damit können Sie uns überzeugen

  • Kenntnisse und Fertigkeiten auf dem Gebiet der
    Katastervermessung
  • Organisationsfähigkeit
  • Kommunikationsfähigkeit
  • Bereitschaft zum vermessungstechnischen Außendienst
  • eigenständiges Arbeiten
  • Leiten eines Messtrupps
  • Verantwortungsbewusstsein
  • Sicherer Umgang mit der Software GEOgraf A3
  • Berufserfahrung von mindestens einem Jahr
  • nicht zur Personengruppe gemäß § 8(1) SächsÖbVIVO gehörend
  • Führerschein Klasse B

Das bieten wir Ihnen

  • individuelle und persönliche Einarbeitung
  • angemessenes Gehalt nach Wuttke Tarif
  • externe und interne Weiterbildung
  • moderne Ausstattung und familiäres Betriebsklima
  • Beginn: ab sofort/unbefristet
  • Einsatzort: Großraum Chemnitz und das Erzgebirge

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Ihre Chancen bei uns

Vermessungstechniker/-innen führen Katastervermessungen und Lage- und Höhenvermessungen im Gelände durch, werten die Messdaten aus und erstellen bzw. aktualisieren Pläne und Karten mit Hilfe von Computern oder per Hand.

Darüber hinaus werden sie im Hoch- und Tiefbau für Vermessungen z.B. beim Tunnel-, Brücken- und Straßenbau benötigt.

Neben einer hochwertigen und umfassenden Ausbildung bieten wir unseren Auszubildenden außerdem zahlreiche Vergütungsextras wie Prämien und Zuschüsse zu Verpflegungsmehraufwendungen.

Kontaktiert uns gleich mit Euren Halbjahresinformationen!

Ausbildungaufbau

  • 3 Jahre duale Ausbildung (4 Monate Probezeit)
  • Berufsschule – Dresden
  • Praxis im Betrieb - Chemnitz
  • Außendienst/ Innendienst
  • interne und externe Lehrgänge

Berufliches Schulzentrum

  • Blockweise 2- 3 Wochen am Stück
  • Fahrzeit ca. eine Stunde
  • Fahrkarte wird vom Betrieb gestellt
  • theoretischer und praktischer Fachunterricht
  • allgemeiner Unterricht
  • Lehrgänge/ Weiterbildungen/ Exkursionen

Genutzte Arbeitsmittel

  • Tachymeter
  • GPS/ Satelliten
  • Laser
  • Drohne
  • Scanner
  • Maßband/ Zollstock
  • Computer
  • Papier und Bleistift
  • Messfahrzeug

Fachliche Vorraussetzungen

  • mittlerer Schulabschluss (empfohlen)
  • großes Interesse im Fach Mathematik
  • gute Kenntnisse in Physik (Optik)
  • räumliches Vorstellungsvermögen
  • Sinn für präzises Arbeiten
  • Organisation
  • Teamfähigkeit
  • Spaß am Umgang mit technischen Geräten
  • Konzentrationsfähigkeit
  • Freude am Zeichnen
  • Interesse an Computerarbeit

Persönliche Vorraussetzungen

  • wetterresistent
  • bewegungsfreudig
  • flexibel (wechselndes Arbeitsumfeld)
  • Führerschein (empfohlen)
  • gutes Sehvermögen
  • Eigeninitiative
  • Computergrundkenntnisse

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