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26.06.2018 - Wuttke Feuilleton

Wasserrecht hat Jubiläum

Wasserrecht hat Jubiläum

Heute ist ein Jubiläumstag in Sachsen! 20 Jahre feste Grenzen an Gewässern.

Im Sächsischen Wassergesetz legte der Gesetzgeber den 26.06.1998 als Stichtag fest. Für Gewässergrenzen sind die tatsächlichen Verhältnisse an diesem Tag maßgeblich.

Dokumentationen? Fehlanzeige: Mir ist kein Fall bekannt, wo das geschehen ist. Nachträgliche Bestandsaufnahmen durch Uferlinienfestsetzung nach 20 Jahren und zwei verheerenden Hochwassern sind kaum noch möglich. Bleibt nur die Möglichkeit einer privatrechtlichen Vereinbarung nach §16(4) SächsVermKatG, auch Grenzverhandlung genannt.

Dort einigen sich die Beteiligten zum Verlauf der Grenze am Gewässer. Ein ÖbVI leitet die Versammlung und formuliert in der Regel die getroffene Vereinbarung. Zusätzlich fertigt er ein Protokoll zu den Grundlagen und zum Verlauf der Verhandlung an. Die Ergebnisse ersetzen vorhandene, ältere Festlegungen zum Grenzverlauf. Das Liegenschaftskataster wird berichtigt.

Mir war dieses Jubiläum ein kleines Video wert. Im schönen Mittelsachsen stieg ich in die reißenden Fluten der kleinen Striegis – Sehen Sie selbst …

Youtube-Link: https://youtu.be/m3lJOv000lA

Informationen zur Grenzwiederherstellung finden Sie hier

26.06.2018, 13:03