Wuttke Times

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20.12.2017 - Wuttke Feuilleton

Grenzstein zum Sammeln?

Bei der Forstverwaltung ging die Bitte ein, einen im Wald liegenden Grenzstein mitzunehmen. Der Anfragende wollte ihn als Sammlerobjekt und zur Zierde in seinem Vorgarten setzen.
Ist so etwas statthaft?

Ein klares „Nein“, denn Grenzsteine sind öffentliche Sachen, keine Privatsache. Deren Abmarkung ist in einem öffentlich-rechtlichen Verfahren entstanden und dient dem wichtigen öffentlichen Zweck, das Eigentum an Grund und Boden zu schützen. Erst nach seiner „Entwidmung“ könnte er in privates Eigentum überführt werden.
Im geschilderten Fall lag ein klassischer Abmarkungsmangel vor. Am Grenzpunkt war keine Abmarkung vorhanden. Der vermutlich entfernte Grenzstein lag in unmittelbarer Nähe im Wald. So war es jedenfalls auf dem Foto des Antrages zu erkennen.

Als ich den Antrag zur Grenzwiederherstellung erhielt, war eine längere Zeit der rechtlichen Klärung und zur Vorbereitung der Messung vergangen. Andere Sammler hatten nicht nachgefragt und sich gleich bedient. Er war weg.
Mir blieb nichts anderes übrig, als einen neuen Stein zu setzen.

Der benachbarte Grenzstein war noch in voller Schönheit zu sehen (siehe Foto). Solange sie nicht stören und Grenzen abbilden, bleiben auch diese historischen Grenzsteine amtliche Grenzpunkte. Sie sind wichtig. Also bitte nicht ausgraben und in den eigenen Vorgarten stellen. Das ist eine Ordnungswidrigkeit.

Der auf dem Foto dargestellte Stein ist ein historischer Territorialstein aus dem 18. Jahrhundert. Er kennzeichnet die Ausdehnung des Kursächsischen Waldes, der heute noch Staatswald ist. Wäre er entwidmet, ginge dieser Stein in das Eigentum des Freistaates Sachsen, als quasi „Rechtsnachfolger“ der früheren Territorialmacht, über.

Weitere Fakten lesen Sie hier: wuttke-vermessung.de

20.12.2017, 12:56