Wuttke Times

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23.03.2021 - Wuttke Feuilleton

Mord wegen einer Grenze?

Letzte Woche strahlten ARD und ORF den packenden Krimi „Steirerwut“ aus. Ein Mann, erhängt in seiner Scheune. Schnell war klar, dass es kein Selbstmord war.

Viele mögliche Täter, alle um ihn herum hätten ein Motiv gehabt.

Darunter auch ein Nach­bar, der mit dem Toten im Grenzstreit lag.

Ist das ein Mordmotiv? Alles ist möglich.

Meine Erfahrungen sagen, meist ist die strittige Grenze nicht das Problem, sondern es geht um tiefe zwischenmenschliche Verwürfnisse, Neid, Missgunst, Kränkungen oder entstandenes Leid.

So war es auch bei Steirerwut. Die Grenze war kein Tatmotiv.

Aber löst man durch so eine brachiale Gewalt, wie hier auf dem Bild zu sehen, ein Grenzproblem? Ändert ein herausgerissener Grenzstein eine Grenze?

Wer so denkt, denkt zu kurz, begeht eine Ordnungs­widrigkeit und erschwert womöglich spätere Grenzermittlungen.

Das Wichtigste in 3 Punkten:

Die Nachweise zählen!

Was die „Streithühner“ vergaßen oder nicht wussten, für jeden Grenz­stein gibt es Nachweise im Liegenschaftskataster. Diese werden bei den Behörden archiviert. Sie sind auch die primären amtlichen Nachweise für das Grundstück, gemäß der Grundbuchordnung.

Also, die Mühe war umsonst. Rein rechtlich hat sich durch das Ziehen des Grenzsteins an der Grenze nichts geändert. Alles ist wiederherzustellen.

Das ist mein Grenzstein!?

Das ist falsch. Ein Grenzstein ist keine private Angelegenheit. Grenzmarken sind öffentliche Sachen. Das Entfernen kann nur eine befugte Stelle vornehmen. Im Freistaat Sachsen sind das die Öffentlich bestellten Vermessungsingenieure – ÖbVI. Wer sich an Grenzsteinen zu schaffen macht, begeht Ordnungswidrigkeiten.

Lesen sie hierzu auch meinen Artikel „Grenzsteine selbst entfernen, wenn sie stören“.

Grenzsteine selber entfernen, wenn sie stören?

Grenzsteine sind Zeugen

Uns steht ein digitales Liegenschaftskataster zur Verfügung. Nach außen hin wirkt das so.

Aber bei der Qualität und besonders bei der Genauigkeit der digitalen Nachweise gibt es noch erhebliche Unterschiede. In Sachsen wurde das digitale Koordinatenkataster ab 1993 auf­gebaut, ab 2003 spricht man von festgestellten Grenzen. Sie haben die Nachweise, die den heute erforderlichen fachlichen und rechtlichen Qualitätskriterien entsprechen.

Viele Grenzsteine, besonders in Ostdeutschland, haben diesen Nachweis noch nicht. Dort ist das Vorfinden der Grenzmarke immer noch von großer Bedeutung. Fehlt sie, wird die Grenzermittlung schwieriger und die Festlegung unge­nauer. Darum sind sie wichtige Zeugen für die amtliche Grenze und müssen bis zu ihrer Erfassung und Begutachtung erhalten bleiben. Welche Grenzpunkte darunterfallen, ist leicht zu ermitteln.

Einfach die Vermessungsbehörden an­rufen. Hier erhält man Auskunft.

Für Sachsen können auch wir ihnen die Auskunft geben. Einfach anrufen. 0371 4007960.

Lesen sie hierzu auch meinen Artikel „Das Geheimnis der roten Ringe“.

Das Geheimnis der roten Ringe

Also das Grenzsteinziehen sollte man tunlichst unterlassen, bzw. von einem Fachmann machen lassen.

Auf jeden Fall ist es kein Mordmotiv. So war es dann auch im Krimi „Steirerwut „. Diesmal war nicht der Gärtner, sondern ein Polizist der Mörder, dessen Familie durch das Opfer großes Leid zugefügt wurde.

Ein tragischer Ausgang…

 

Detlef Wuttke

Hier für sie die rechtlichen Fundstellen

 

  1. Grundbuchordnung
  1. Sächsisches Vermessungs- und Katastergesetz (SächsVermKatG)