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18.08.2021

Vermessungskosten nach Einwohnerzahl- Ein Sonderfall in Sachsen, kurz erläutert

Der Öffentlich bestellte Vermessungsingenieur (ÖbVI) und die Vermessungsbehörde erheben für ihre öffentlich- rechtlichen Leistungen Gebühren. Sie sind bundesweit sehr unterschiedlich geregelt. In Sachsen sind die Gebühren in der Vermessungskostenverordnung (Sächs VermKoVo) festgesetzt.

Bei einer kürzlich durchgeführten Katastervermessung musste ich für gleiche Leistungen unter­schiedlich hohe Gebühren ver­langen. Für den Antragsteller schwer zu verstehen, trotzdem sächsische Gebührenrealität, denn die Schöpfer der sächsischen Vermessungsgebühren kamen auf die Idee, für Grundstücke mit höheren Bodenwert höhere Ge­bühren zu verlangen.

Mit dem Aufwand für solche Vermessungen kann das kaum etwas zu tun haben. Aus eigenen Er­fahrung kann ich berichten, dass gerade im ländlichen Raum der Vermessungsauf­wand für Grenzermittlungen wesentlich höher ist als in den Bodenwertintensiveren Stadtgebieten. Es sieht ganz einfach nach Werfabschöpfung aus, da die Grundstückspreise in den großen Städten wesentliche höher sind als im übrigen Land. Das Ansinnen höhere Vermessungsgebühren dort zu verlangen hat man aber nicht an den Boden- oder Verkehrswert gekoppelt, sondern an die Einwohnerzahl. Ich vermute den Schöpfern ging es darum, eine einfache Reglung zu finden.

Das ist auch gelungen, aber für viele ist die Gebührenschwelle kaum nachzuvollziehen, den 40.000 ist die neuralgische Zahl.

Für die Feststellung neuer Grenzen für eine Flurstücksbildung ist eine Gebührentabelle entwickelt worden, bei der diese Einwohnerzahl eine Rolle spielt.

wird sicherlich das Geheim­nis, der Schöpfer bleiben.

Antragsteller bezahlen bei Grundstücksvermessungen in Städten mit mehr als 40.000 Einwohnern mehr Vermessungsgebühr, rund 40% bei der Bildung neuer Flurstücke.

Das gilt für Leipzig, Dresden, Chemnitz, aber auch für Zwickau, Plauen und Görlitz.

Bei Freiberg, Freital und Pirna wird es hingegen spannend. Hier schwanken die Zahlen und die 40.000-er Marke. Entscheidend ist die Gemeindestatistik des Statistischen Landesamtes.

Sinkende Einwohnerzahlen verändern damit die Vermessungsgebühren. Freiberg hatte zum 31.12.21 39948 Einwohner. Also raus aus dem Topf für höhere Gebühren?

Das gleiche Schicksal teilen auch Freital mit 39405 und Pirna 38284 Einwohner.

Gebührengerechtigkeit ist eben nicht so einfach fest­zulegen. Sonnen können sich Antragsteller in der verkehre wertintensiven Stadt Radebeul. Mit 35.843 Einwohnern ist der Gebührensprung noch weit entfernt. Dort bekommt man weiterhin hochwertiges Bauland zu relativ geringen Vermessungskosten.

Zurückzukommen auf meine Vermessung. Dort war ich an der Stadtgrenze von Chemnitz tätig. Die Anlieger nutzen Flächen, die nicht in ihrem Eigentum waren. Das sollte durch eine Vermessung mit anschließendem Grunderwerb reguliert werden. Jeweils zwei Flurstücke mussten gebildet werden (siehe Foto). Dazwischen lag die Stadtgrenze. Euba gehört zur Großstadt Chemnitz. Oberwiesa ist Teil der Gemeinde Niederwiesa mit viel weniger als 40000 Einwohner.

Trotz ähnlicher Flächengröße, gleichen Vermessungsaufwand und einheitlicher Nutzung mussten die Kostenschuldner einen Gebührensprung an der Stadtgrenze ertragen.

Hier die Gebührentabelle für die Flurstücksbildung aus der SächsVermKoVo (Anlage 2, Tabelle 2): https://www.revosax.sachsen.de/vorschrift/18296#xanl

Hier geht es zum Antrag für eine Flurstücksbildung. Eine umfangreiche Beratung und Kostenauskunft gibt es garantiert von uns dazu.  https://www.wuttke-vermessung.de/wp-content/uploads/2020/09/antrag-flurstuecksbildung.pdf