Wuttke Times

< Zurück zur Übersicht
Beitrag teilen
27.05.2020

Umlegungsgebiete nach BauGB: Wie lange sind die alten Flurkarten noch gültig?

Ein Umlegungsgebiet ist kein Gebiet, wo man Angst haben muss. Es ist nichts Kriminelles oder Gefährliches, sondern es ist etwas Nützliches. Nur der Name ist gewöhnungsbedürftig.

Umlegung ist ein Grundstückstausch

Die Umlegung ist ein gesetzlich geregeltes Grundstückstauschverfahren. Nachzulesen ist alles im Baugesetzbuch. Das Ziel sind zweckmäßig gestaltete Grundstücke für die Erschließung und Neugestaltung von Gebieten. Ist dies durch den aktuellen Grundstückszuschnitt nicht gegeben, kann durch ein Bodensonderungsverfahren, das Ziel erreicht werden. Ein Variante davon ist die Umlegung.

Die Kommune ordnet sie an. Mit dem Umlegungsbeschluss beginnt das Verfahren. Alle Eigentümer mit Grundstücken innerhalb der Umlegungsgrenze, also im Umlegungsgebiet, werden Beteiligte am Verfahren. Im Grundbuch und im Liegenschaftskataster wird ein Umlegungsvermerk eingetragen.

Der Umlegungsplan ist entscheidend

Die „alten Flurkarten“ bleiben bis zur Unanfechtbarkeit des Umlegungsplanes gültig.

Erst mit dem in Kraft getretenen Umlegungsplan treten die neuen Grundstücke an die Stelle der „alten Grundstücke“. Die Flurkarte wird berichtigt. Bis der Zeitpunkt gekommen ist, kann es mehrere Jahre dauern.

Genehmigung erforderlich

Planen die beteiligten Grundstückseigentümer in diesem Zeitraum Änderungen wie u.a.

– eine Grundstücksteilung

– einen Grundstückskauf oder – verkauf

muss eine Genehmigung beim Umlegungsausschuss eingeholt werden.

Auch beantragte Grenzwiederherstellungen werden durch den ÖbVI mit dem Umlegungsausschuss abgestimmt.

Also zusammengefasst:

Erst am Ende eines Umlegungsverfahrens verlieren die „alten Flurkarten“ ihre Gültigkeit. Die Verfügungsgewalt der Eigentümer bezüglich ihres Grundstücks bleibt im alten Bestand bestehen. Verfügung und Veränderung müssen aber durch den Umlegungsausschuss genehmigt werden.

Im Netz gibt es viele weitere Informationen. Hier ein sehr informatives Merkblatt der Stadt Chemnitz

https://chemnitz.de/static/mam/vis_form/info_uv_chemnitz.pdf

Sind sie sich unsicher, ob ihr Grundstück in einem Umlegungsgebiet liegt, können sie bei mir die aktuellen Daten aus dem Liegenschaftskataster anfordern. Sie geben Auskunft darüber.

https://www.wuttke-vermessung.de/flurkarten-kaufen/

Natürlich können sie auch direkt bei uns anrufen. Wir kümmern uns gern um ihr Anliegen. Die Servicenummer lautet 0371 4007960.

Detlef Wuttke

Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur