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08.02.2018 - Wuttke Standpunkt

Schuld ist nicht der Grenzstein!

Schuld ist nicht der Grenzstein!

Kürzlich erhielt ich einen Antrag auf Grenzwiederherstellung, mit der Bitte auf das Setzen des Grenzzeichens aber zu verzichten.

Drei Mal wurde diese Grenzmarke in den letzten 20 Jahren bei Baumaßnahmen entfernt. Der Antragsteller fragte: „Gibt es denn keine Möglichkeit auf das Grenzzeichen zu verzichten?“

In Sachsen gilt der Grundsatz, wenn nicht bauliche Anlagen die Bruchpunkte der Grundstücksgrenzen ausreichend kennzeichnen, ist abzumarken – also ein Grenzzeichen zu setzen.

Acht Gründe gibt es, von der Abmarkung abzusehen. Bei bevorstehenden Baumaßnahmen kann die Abmarkung zeitweilig – aber nicht ständig – ausgesetzt werden.

Wenn die Abmarkung unzweckmäßig ist, kann sie in Ausnahmefällen auch versetzt in der Flurstücksgrenze erfolgen.

Schuld ist hier nicht der Grenzstein, sondern eine fehlerhaft gelegte Leitung. Sie verläuft entlang der Grenze, mit einer Muffe unter dem Grenzpunkt. Sowas sollte beim Bauen und Verlegen tunlichst unterlassen werden.

Wie komme ich zur Wiederherstellung meiner Grenzpunkte?

Hier erfahren Sie mehr!

Die acht Gründe von der Abmarkung abzusehen, finden Sie amtlich im § 16 (3) der SächsVermKatGDVO. zum Paragraph 16 Abs. 3

08.02.2018, 16:21