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01.10.2019 - Wuttke Standpunkt

Flurkarten zum Nulltarif?

Kann ich als Bauherr oder Planer diese Onlineangebote für meinen Bauantrag nutzen?

Im Juni 2019 wurden in Sachsen die Nutzungsrechte und Kosten für die digitalen Geobasisinformationen geändert.

Online-Karte WMS-ALKIS

Seit Anfang September stehen Liegenschaftskatasterdaten unter dem Begriff WMS-ALKIS jedem unbeschränkt zur Verfügung.

Hier eine erste Wertung zur Nutzung dieses Datendienstes.

Vorab: dieser ist zurzeit noch schwer zu finden.

Nutzen Sie bitte folgende Adresse: geoportal.sachsen.de

Die Angebote des GeoSN sind nach meiner Auffassung derzeit noch verwirrend. Viele Anwendungen zum Thema Katasterkarte führen nicht zur richtigen Fundstelle. Sehr häufig landet man auf der Seite WMS Flurstücke (INSIRE-Konform). Dieser Auszug ist als Flurkarte ungeeignet. Sie sehen den Unterschied. Zoomen sie bitte in die Karte. Ab dem Maßstab 1:2000 und größer erkennen sie Flurstücksgrenzen mit Kreisen als Bruchpunkte. Wenn diese fehlen, sind sie in der ungeeigneten Karte.

Der Datenbestand WMS-ALKIS enthält alle für eine Flurkarte notwendigen Informationen. Es sind sogar die im sächsischen Kataster nach § 12(2) SächsVermKatGDVO festgestellten Grenzen zu erkennen (Grenzpunkte in „rot“). Eine wichtige Information für alle Planer! Damit lässt sich feststellen, ob für die Erstellung des Lageplanes zum Bauantrag ein Sachverständiger herangezogen werden muss.

Entspricht der Auszug WMS-ALKIS aus dem Liegenschaftskataster nun den Erfordernissen der DVO zur Sächsischen Bauordnung?

Anforderung DVO SächsBO Umsetzung WMS-ALKIS
– nicht älter als ein halbes Jahr – gewährleistet; Daten werden   wöchentlich aktualisiert, Datum der Auszugsanfertigung wird angezeigt
– Darstellung der Grundstücke im Umkreis von 50 m – der Kartenausschnitt ist starr. Bei Nachbargrundstücken kann die Flurstücksnummer fehlen!
– Grundstück ist farblich zu kennzeichnen – ist gewährleistet
Beschriftung:

– Name des Bauherren

– Bezeichnung des Bauvorhabens oder

– Datum des Einreichens des Vorhabens

– zwei Eingabefelder in Vorbereitung des Druckauftrages vorhanden und dazu nutzbar

Fazit: Mit wenigen Einschränkungen wäre der Katasterauszug WMS-ALKIS aus dem Geoportal Sachsenatlas konform den Anforderungen nach § 9 (1) DVOSächsBO. Neben der schlechten Druckauflösung, sollen auch die wichtigen Hinweise der datenhaltenden Stelle im unteren Teil des Ausdruckes beachtet werden.

Amtliche Flurkarte aus ALKIS

Die obere Vermessungsbehörde publiziert, dass Auszüge aus dem Liegenschaftskataster, also eine Präsentationsausgabe aus ALKIS, als Liegenschaftskarte verwendet werden soll. Sie wird auch als amtliche Flurkarte bezeichnet. Dieser Auffassung werden sich sicherlich viele Baugenehmigungsbehörden anschließen. Die Präsentationsausgabe ist weiterhin gebührenpflichtig (bis A3 23,80 €) und kann von folgenden Stellen bezogen werden:

bei den Vermessungsbehörden (GeoSN, in den Landratsämtern oder den Vermessungsämtern in Dresden, Leipzig und Chemnitz)
bei den befugten Gemeinden und Öffentlich bestellten Vermessungsingenieuren (ÖbVI)
Von mir erhalten sie die Daten über den bedienerfreundlichen Onlineantrag unter www.wuttke-vermessung.de (Reaktionszeit max. 4 Stunden, auch an Wochenenden!). Diese Vorgehensweise ist zu empfehlen, da man mit der amtlichen Flurkarte immer „richtig liegt“. Außerdem wird zum Lageplan zum Bauantrag ein Flurstücks- und Eigentumsnachweis mit Angaben zu benachbarten Flurstücken benötigt. Dieser kann ohnehin nur bei den befugten Stellen beantragt werden.

01.10.2019, 08:23