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10.07.2017 - Wuttke Standpunkt

Achtung! – Versteckte Kosten

Wer eine Katastervermessung benötigt, braucht in der Regel eine Kosteninformation, damit er planen kann.

Der ÖbVI gibt Auskunft. Diese Auskunft ist einem Angebot nicht gleich zusetzen. Es dient nur zur Orientierung. Die Kostenerhebung erfolgt nach den tatsächlich erbrachten Amtshandlung und ermittelten Größen. Natürlich sollte eine Kostenauskunft dem Endergebnis recht nahe kommen. Es ist unseriös mit Schätzung „tief zu stapeln“ oder Kosten zu verschweigen.

So verhält es sich im angefertigten Auszug einer Kostenauskunft. Es wird auf weitere Gebühren hingewiesen, ohne sie zu benennen. Wer das überliest oder nicht nachfragt, wird schnell denken, dass dieser ÖbVI „günstig“ ist und ihn dann beauftragen.

Das böse Erwachen kommt beim ersten Kostenbescheid der Vermessungsbehörde – weitere Kosten mit denen nicht gerechnet wurde.

Von mir bekommen Sie immer die Gesamtkosten benannt. Zum Beispiel bei einer Katastervermessung zur Flurstücksteilung:

für die Vorbereitungsdaten: 150 €
für die Fortführung der Liegenschaftsdokumentation immer die Hälfte meiner Gebühr, so zum Beispiel bei einem Trennstück von 1000m² in der Stadt Chemnitz: Übernahmekosten von 462,50 €
Sie sehen, die zusätzlichen Kosten durch die Vermessungsbehörde können ganz einfach und sicher berechnet werden und trotzdem wird es häufig nicht gemacht.

10.07.2017, 13:51