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08.03.2017 - Wuttke Standpunkt

Einsicht nehmen! – Grenztermin

Der Grenztermin ist für alle Eigentümer ein wichtiger Termin, denn es geht um die räumliche Ausdehnung der eigenen Verfügungsgewalt über Grund und Boden. Es geht um Sachen des Bau- und Nachbarschaftsrechts.

Wenn Grenzen durch den ÖbVI ermittelt werden, sind nicht nur die Antragsteller einer Katastervermessung einzuladen. Auch alle Angrenzer werden geladen.

Die Teilnahme an diesem Ortstermin ist freiwillig. Sie können einen Bevollmächtigten schriftlich beauftragen für sie tätig zu werden. Terminwünsche können jedoch kaum berücksichtigt werden, da die Interessenlagen der Beteiligten meist zu unterschiedlich sind.

Bitte bringen Sie ihren Personalausweis mit, da der ÖbVI prüfen muss, ob Sie wirklich der im Grundbuch stehende Eigentümer sind. Sie können aber auch ihren Reisepass oder Führerschein vorlegen. Nutzen Sie den Termin zur Einsichtnahme in die Katasterunterlagen ihres Grundstücks. Der ÖbVI erläutert sie Ihnen. Es ist ein „Abtauchen“ in die Historie der Entwicklung ihres Grundstücks – interessant und spannend.

Die Grenzen werden ihnen vorgewiesen und vom ÖbVI begründet.

Sie können eigene Erklärungen abgeben. Diese werden dokumentiert. Mit Ihnen wird darüber gesprochen, wenn vom Setzen von Grenzzeichen abgesehen wird, oder vielleicht wenn durch bevorstehende Baumaßnahmen das Setzen der Grenzsteine zeitweilig ausgesetzt wird, Hier werden Absprachen getroffen, wenn es nachzuholen ist. Zu guter Letzt noch zwei Tipps: Denken Sie bitte daran, der Grenztermin findet draußen und im Gelände statt. Geländetaugliches Schuhwerk und der Witterung entsprechende Kleidung ist anzuraten.

Hier geht es zum Antrag auf Grenzermittlung: Antrag auf Grenzermittlung

Hier können Sie die Vollmacht zu Vertretung bei einem Grenztermin herunterladen: Vollmacht für Grenztermin

Baumaßnahme abgeschlossen? Hier kommen Sie zum Antrag zum Nachholen der Abmarkung (Setzen der noch fehlenden Grenzsteine): Antrag zum Nachholen der Abmarkung

08.03.2017, 13:36