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02.09.2013

1. September 2013 – Zehn Jahre Grenztermin in Sachsen

1. September 2013 – Zehn Jahre Grenztermin in Sachsen

Ein kleines Jubiläum, dass in der Hektik des Alltags und der Schnellläufigkeit unserer Zeit fast untergeht.

Ich möchte mit dieser Veröffentlichung ein kleines Resümee zu ziehen und zur Diskusion anzuregen.

Ein großer Wurf?

Nach meiner Auffassung waren die grundlegenden Änderungen der Vermessungs- und Katastervorschriften im Jahr 2003 ein großer Wurf, mutig und zukunftsweisend. Die Beteiligten von damals im Ministerium, in den Vermessungsbehörden und den Verbänden haben gute Arbeit geleistet. Was war das Besondere von 2003?

Unzulänglichkeiten der Nachwendevorschriften beseitigt

Nach der politischen Wende entstanden hastig Vermessungs- und Katastervorschriften. Größtenteils von denen aus Baden-Würtemberg abgeschrieben und ein wenig auf die sächsischen Besonderheiten angepasst. In der Anwendung gab es viele Unstimmigkeiten und Unklarheiten. Sie erschwerten die Arbeit und schufen Rechtsunsicherheit. Die angehäuften Erläuterungen zur Deutung des Vorschriftenwerkes waren wesentlich umfangreicher als die Vorschriften selbst und führten mehr zur Diskussion als zur Klarstellung. Das Rechts- und Verwaltungsvorschriften von 2003 entstanden in einem Guss von der Antragsstellung über die Durchführung bis zur Kostenerhebung. Nach 10 Jahren der Anwendung kann man sagen: Der Aufwand von damals hat sich gelohnt. Das Liegenschaftskataster im Freistaat Sachsen ist fachlich und rechtlich sicher geworden.

Der Grenztermin bringt Vertrauen der Bürger in die Arbeit des ÖbV´s

Manchmal mache ich mir den Vorwurf: „Warum hast du das nicht schon vor 2003 gemacht?“ Im Verwaltungsverfahrensgesetz gab es diese Möglichkeit schon immer. Denn die Vorteile des Grenztermines, welcher seit dem 1.9.2003 bei jeder Grenzermittlung vorgeschrieben ist, liegen auf der Hand: Bürgernähe und Vertrauen schaffen in die Arbeit des Öffentlich bestellten Vermessungsingenieurs.

Voll zufrieden? Keine Wünsche?

Zehn Jahre ist der große Wurf her. Zwischenzeitlich gab es zwar schon wieder mehre Änderungen in den Vermessungsgesetzen. Rechtsvorschriften wurden angepasst und 2012 die Gebühren, erstmals nach 9 Jahren, deutlich angehoben.

Am Bewährten des Jahres 2003 wurde aber beibehalten. Katastervermessungen werden durch die ÖbV´s zügig und in hoher Qualität ausgeführt. Die Privatisierung der hoheitlichen Vermessungsaufgaben in Sachsen ist ebenfalls ein voller Erfolg.

Viel gibt es noch zu tun?

Katasternachweis im ländlichen Raum

Die Katasternachweise im ländlichen Raum weisen teilweise immer noch erhebliche qualitative Mängel aus. Hier bedarf es der Bereitstellung öffentlicher Mittel um im Rahmen einer Kampagne die Nachweise des Liegenschaftskatasters im ländlichen Ra

um zu ertüchtigen.

ALKIS umfassend nutzen

Die Einführung des neuen amtlichen Informationssystems ALKIS geht sehr schleppend voran. Ich hoffe das die von der öffentlichen Verwaltung gesetzten Termine nun eingehalten werden und im Jahr 2015 sachsenweit ALKIS zur Verfügung steht,damit die vereinfachte Datenbereitstellung durch Dritte, wie sie gesetzlich schon 2008 (!) erlaubt wurde, auch der Bürger nutzen kann. ALKIS als modernes Datenbanksystem erlaubt eine integrierte Fortführung der amtlichen Datenbestände. Verfahren können schneller und kostengünstiger bei der Datenerhebung durch den ÖbV und Datenlaufendhaltung durch die Vermessungsbehörde bearbeitet werden. Es ist zu hoffen das Wirtschaft und Bürger davon Vorteile haben.

Wie sehen Sie das Katasterwesen in Sachsen? Wo gibt es noch Potenzial der Verbesserung?

Ihre Meinung interessiert mich!

Detlef Wuttke

02.09.2013, 00:00