Sicherung von Grenzpunkten

Wer schon einmal Kostenträger einer Katastervermessung war, weiß wie wertvoll Grenzmarken sind. Nicht der Grenzstein ist so teuer, sondern die Ingenieursleistung, die zum Setzen des Grenzzeichens führt. Aus diesem Grund sollte es im Interesse jedes Eigentümers sein, dass die Grenzmarken an seinen Grundstücksgrenzen erhalten bleiben.

Für uns Öffentlich bestellte Vermesser sind besonders die historischen Grenzzeichen aus der Zeit vor 1990 wertvoll. Für diese Grenzsteine liegen sehr oft noch keine Koordinaten im Landesreferenzsystem vor. Wenn Grenzsteine entfernt werden, ist deren Wiederherstellung sehr schwierig. Auch können diese Grenzzeichen wichtige Passpunkte für andere Grenzpunkte sein.

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FAQ Sicherung von Grenzpunkten

Die wichtigsten Informationen für Sie zusammengefasst

Gesetzliche Grundlage

Zur Sicherung von Grenzpunkten gibt es auch eine gesetzliche Regelung. Im § 6 (3) des Sächsischen Vermessungs- und Katastergesetzes steht geschrieben, wer Arbeiten vornehmen will, durch welche die Gefahr einer Veränderung, Beschädigung oder Entfernung von Grenzmarken besteht, hat auf seine Kosten die Sicherung zu veranlassen. Zuständig hierfür sind die Öffentlich bestellten Vermessungsingenieure. Bei Tiefbauarbeiten, wie beim Straßenbau, Gehweg- und Leitungsbau, besteht immer die Gefahr, dass Grenzmarken verloren gehen.

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Kosten der Sicherung von Grenzmarken

Kostenpflichtig ist der Veranlasser, also in der Regel derjenige, der den Bau veranlasst: der Bauherr. Baufirmen arbeiten im Auftrag des Bauherren.

Die Kosten der Grenzpunktsicherung sind in der 2. Sächsischen Vermessungskostenverordnung geregelt. Sie betragen 10 € je zu sicherndem Grenzpunkt. Wird diese Vermessung nicht im Zusammenhang mit einer Katastervermessung ausgeführt, wird noch eine Grundgebühr von 205 € fällig. Alle Preisangaben verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.

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Ablauf einer Grenzsteinsicherung

Eine Grenzpunktsicherung kann kurzfristig erfolgen. Der Veranlasser der Baumaßnahme meldet sich beim ÖbVI und beantragt die Arbeiten.

Dem Antrag sollte eine genaue Beschreibung der zu sichernden Grenzpunkte beiliegen. Besser ist jedoch eine Skizze bzw. eine Kopie der Flurkarte mit dem eingetragenen Leistungsumfang. Zum abgestimmten Zeitpunkt erfolgt dann die örtliche Aufmessung.

Der Antragsteller bekommt nach Abschluss der Arbeiten eine schriftliche Information vom ÖbVI. Damit ist der Veranlasser der Baumaßnahme seiner gesetzlichen Pflicht nachgekommen und kann bauen. Sollte dann beim Bau tatsächlich eine Grenzmarke entfernt oder beschädigt werden, muss dieser Mangel nach Abschluss der Baumaßnahme behoben werden. Hierzu ist ein Antrag auf Grenzwiederherstellung erforderlich. Im Anschluss wird der Grenzstein neu gesetzt.

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Andere bauen, aber meine Grenzsteine sind in Gefahr!

Sehr häufig tritt der Fall ein, dass auf Nachbarschaftsgrundstücken, wie dem angrenzenden Straßenflurstück, Bauarbeiten beginnen. Man hat als Eigentümer die Befürchtung, dass Grenzsteine verloren gehen oder versetzt werden könnten.

Wie soll man sich als Eigentümer verhalten?

Ich würde zuerst eine eigene Beweissicherung durchführen und Fotos von den Grenzsteinen machen. Sicher ist sicher!

In einem zweiten Schritt würde ich mich an die Baufirma wenden und diese auffordern, eine Grenzpunktsicherung auszulösen. In der Regel haben Sie damit Erfolg. Bei öffentlichen Bauvorhaben ist die Grenzsicherung geregelt und es sind Gelder dafür vorgesehen.

Bei weiteren Fragen zum Vorgehen, wenn Grenzsteine gesetzt werden müssen da sie fehlen, stehe ich Ihnen beratend zur Seite. Als Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur bin ich zudem befugt, Katastervermessung, zu welcher auch die Grenzfeststellung zählt, durchzuführen.

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