Ablauf einer Grenzsteinsicherung
Eine Grenzpunktsicherung kann kurzfristig erfolgen. Der Veranlasser der Baumaßnahme meldet sich beim ÖbVI und beantragt die Arbeiten.
Dem Antrag sollte eine genaue Beschreibung der zu sichernden Grenzpunkte beiliegen. Besser ist jedoch eine Skizze bzw. eine Kopie der Flurkarte mit dem eingetragenen Leistungsumfang. Zum abgestimmten Zeitpunkt erfolgt dann die örtliche Aufmessung.
Der Antragsteller bekommt nach Abschluss der Arbeiten eine schriftliche Information vom ÖbVI. Damit ist der Veranlasser der Baumaßnahme seiner gesetzlichen Pflicht nachgekommen und kann bauen. Sollte dann beim Bau tatsächlich eine Grenzmarke entfernt oder beschädigt werden, muss dieser Mangel nach Abschluss der Baumaßnahme behoben werden. Hierzu ist ein Antrag auf Grenzwiederherstellung erforderlich. Im Anschluss wird der Grenzstein neu gesetzt.
Andere bauen, aber meine Grenzsteine sind in Gefahr!
Sehr häufig tritt der Fall ein, dass auf Nachbarschaftsgrundstücken, wie dem angrenzenden Straßenflurstück, Bauarbeiten beginnen. Man hat als Eigentümer die Befürchtung, dass Grenzsteine verloren gehen oder versetzt werden könnten.
Wie soll man sich als Eigentümer verhalten?
Ich würde zuerst eine eigene Beweissicherung durchführen und Fotos von den Grenzsteinen machen. Sicher ist sicher!
In einem zweiten Schritt würde ich mich an die Baufirma wenden und diese auffordern, eine Grenzpunktsicherung auszulösen. In der Regel haben Sie damit Erfolg. Bei öffentlichen Bauvorhaben ist die Grenzsicherung geregelt und es sind Gelder dafür vorgesehen.
Bei weiteren Fragen zum Vorgehen, wenn Grenzsteine gesetzt werden müssen da sie fehlen, stehe ich Ihnen beratend zur Seite. Als Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur bin ich zudem befugt, Katastervermessung, zu welcher auch die Grenzfeststellung zählt, durchzuführen.