Gebäudeeinmessung

In Sachsen ist die Gebäudeeinmessung Pflicht. Wer ein Gebäude errichtet oder verändert, muss diese Änderung von einem Öffentlich bestellten Vermessungsingenieur einmessen lassen. Damit wird das Liegenschaftskataster immer aktuell gehalten. Der Eigentümer schützt mit diesem Eintrag in die amtliche Dokumentation sein Eigentum. Diese Einmessung ist nicht mit dem Einmessen oder dem Abstecken während des Hausbaus zu verwechseln.

Die Gebäudeeinmessung erfolgt erst nach Abschluss der Baumaßnahme. Bauzeichnungen von der Planung können nicht zur Eintragung des Gebäudes in das Liegenschaftskataster verwendet werden.

Als öffentlich bestellter Vermessungsingenieur (ÖbVI) biete ich Ihnen die Gebäudeeinmessung in Sachsen an. Bei weiteren Fragen können Sie mein Vermessungsbüro in Chemnitz kontaktieren und einen Beratungstermin mit mir vereinbaren.

Gebäudeeinmessung Wuttke Vermessung

FAQ Gebäudeeinmessung

Die wichtigsten Informationen für Sie zusammengefasst

Kosten der Gebäudeeinmessung

Da es sich beim Einmessen eines Gebäudes um eine amtliche Vermessung handelt, erfolgt die Abrechnung nach einer Kostenordnung (2. Sächsische Vermessungskostenverordnung). Die Vermessungsbehörde verlangt zur Datenbereitstellung und Datenübernahme Gebühren.

Der beauftragte Öffentlich bestellte Vermessungsingenieur rechnet die eigentliche Vermessung ab. Je größer die Grundfläche des einzumessenden Gebäudes ist, desto höher ist die zu entrichtende Gebühr. Nutzen Sie den Kostenrechner für die Gebäudeeinmessung, um eine genaue Gebührenauskunft zu erhalten.

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Ablauf der Gebäudeeinmessung

Nach Abschluss der Baumaßnahme stellt der Bauherr bei einem ÖbVI den Antrag zur Gebäudeeinmessung. Es gilt eine Zweimonatsfrist zur Antragstellung.

Der Öffentlich bestellte Vermessungsingenieur ist in Sachsen für diese Vermessung zuständig. Mit der Antragstellung innerhalb der zwei Monate ist der Eigentümer seiner gesetzlichen Verpflichtung bereits fristgerecht nachgekommen. Liegt schon eine schriftliche Aufforderung der Stadt bzw. des Landratsamtes vor, sollte der Eigentümer schnell reagieren, um Zusatzkosten zu vermeiden.

Der ÖbVI beschafft sich die Katasterdaten und bereitet die Einmessung vor. Rechtzeitig vor Messbeginn erhalten Sie eine Information. Sie müssen zur Vermessung selbst nicht unbedingt anwesend sein. Der ÖbVI muss allerdings in der Lage sein, Ihr Grundstück zu betreten.

Die Messung wird ausgewertet und dokumentiert. Der Eigentümer erhält eine Information über die Ergebnisse der Katastervermessung. Der ÖbVI übergibt die Ergebnisse der Dokumentation an die Vermessungsbehörde. Sie vervollständigt dann das Liegenschaftskataster.

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Zeitpunkt der Gebäudeeinmessung

Die Gebäudeeinmessung erfolgt erst ganz zum Schluss, nach Fertigstellung des Bauvorhabens. In Ausnahmefällen kann die Einmessung auch nach Rohbaufertigstellung erfolgen. Die Gebäudeeinmessung für das Liegenschaftskataster ist, wie oben bereits erwähnt, nicht mit den Vermessungen, die vor und während des Baus anfallen, zu verwechseln. Diese haben einen anderen Zweck. Laut Gesetz hat der Eigentümer unverzüglich innerhalb von zwei Monaten nach Abschluss der Maßnahme einen Antrag zu stellen.

In vielen Baugenehmigungen wird auf diese Bauherrenpflicht hingewiesen. Kommt ein Schreiben der Behörde, hat man das Versäumnis bereits festgestellt. Hier sollte der Eigentümer schnellstmöglich reagieren, um zusätzliche Kosten oder eine Ersatzvornahme zu vermeiden.

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Gebäudeeinmessungspflicht

Nicht überall in Deutschland gibt es die Verpflichtung, Gebäude einmessen zu lassen. In Sachsen ist Sie eindeutig im Sächsischen Vermessungs- und Katastergesetz geregelt. Sie gilt für alle nach dem 24.06.1991 errichteten oder veränderten Gebäude.

Alle fehlenden Gebäude, die vor diesem Stichtag errichtet wurden und nicht im Kataster verzeichnet sind, werden im Rahmen anderer Katastervermessungen pflichtgemäß nachgeholt. Zuständig für Katastervermessungen in Sachsen sind immer die Öffentlich bestellten Vermessungsingenieure.

Haben Sie weitere Fragen zur Gebäudeeinmessung und möchten mehr Details erfahren? Sie können mein Vermessungsbüro in Chemnitz kontaktieren. Ich unterstütze Sie bei Ihrem Vorhaben.

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