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07.07.2022 - Wuttke View

Alte Grenzsteine versetzt man nicht!

Manchmal doch. Bei einer Flurstücksbildung im Erzgebirge musste dieser große Grenzstein um einen halben Meter versetzt werden. Er stand an der falschen Stelle. Anhand von historischen Vermessungsunterlagen wurde der richtige Standort ermittelt. Der Stein sitzt nun dort, wo er ursprünglich abgemarkt wurde. Wahrscheinlich ist der Grenzstein unbefugt versetzt wurden. Das ist nicht zulässig. Befugt sind in Sachsen die Öffentlich bestellten Vermessungsingenieure.

Auf dem Bild: unser Auszubildender Norbert Conrad nach der Freilegung des Steines