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04.07.2012

Zaunbau an der Grundstücksgrenze

Zaunbau an der Grundstücksgrenze

Mir wurde vor kurzem die Frage gestellt, ob beim Zaunbau an der Grundstücksgrenze nur die Säulen auf dem eigenen Grundstück stehen müssen und die Zaunlatten über die Grenze ragen dürfen?

Darauf möchte ich antworten: Jeder darf sein Grundstück einfrieden, so zum Beispiel mit einem Zaun auf seinem Grundstück. Das bedeutet der komplette Zaun mit Zaunsäulen, Riegel und Latten muss auf dem eigenen Grundstück errichtet werden und nicht auf das Nachbargrundstück ragen. Anders verhält es sich, wenn es ortsüblich ist die Einfriedung direkt auf die Grenze zu setzen. In meiner langjährigen beruflichen Tätigkeit in Sachsen sind mir solche Fälle nicht bekannt.

Detlef Wuttke

04.07.2012, 00:00