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14.12.2021

Welchen Abstand muss eine Mauer von der Grundstücksgrenze haben?

Praktische Tipps vom Vermessungsingenieur

Die Errichtung von Mauern, besonders von Stützmauern sind eine kostspielige Angelegenheit. Darum ist es bei Grenzbebauungen besonders wichtig, einen Überbau zu verhindern. Sonst sind Nachbarschaftsstreitigkeiten vor­programmiert. Im schlimm­sten Fall könnte es zu einem Abriss kommen. Darum ist es umso wichtiger sich vorher um die Lage der Grundstücksgrenze zu kümmern.

Planen und exakt abstecken

Festgestellte Grenzen mit exakten Katasternachweis machen die Sache einfacher. In diesen Fällen gibt es für die Grenzpunkte zentimetergenaue Koordinaten im jeweiligen Landesreferenzsystem. Diese können genutzt werden, um die Mauer lagerichtig zur Grenze zu planen und dann vor Baubeginn in die Örtlichkeit abzustecken. Am besten lässt man die Absteckung von einem Fachmann machen, zum Beispiel vom beauftragten Bauunternehmen oder von einem Vermessungsingenieur. Diese Beauftragung hat den Vorteil, dass auch die Haftung für verursachte Fehler auf den Unternehmer übergehen.

Eine Auskunft, ob es festgestellte Grenzen an ihrem Grundstück gibt, können die katasterführenden Behörden erteilen. Von dort bekommt man auch die Daten geliefert. Im Freistaat Sachsen sind das die Landratsämter und die Stadtverwaltungen von Dresden, Leipzig und Chemnitz. Aber auch die Öffentlich be­stellten Vermessungsingenieure (ÖbVI) sind schnell auskunftsfähig, denn auch sie haben die Möglichkeit den amtlichen Datenbestand einzusehen. Wer webtechnisch versiert ist, kann selbst den Status seiner Grundstücksgrenzen ermitteln. So kommt man zum Ziel:

Im Geoportal Sachsenatlas die Kartenfunktion nutzen und die Adresse des Grundstücks zur Suche eingeben.

https://geoportal.sachsen.de/cps/karte.html?showmap=true

Beim Karteninhalt den Themenschwerpunkt „Verwaltung“ wählen und ein Häkchen bei „ALKIS-Gesamt“ setzen, dann werden im Kartenausschnitt die festgestellten Grenzpunkte in „rot“ dargestellt. Für weitere Information lesen sie den Wuttke-Times- Artikel „Das Geheimnis der toten Ringe!

https://www.wuttke-vermessung.de/wuttke-times/#klartext

Eine präzise Absteckung mit exakten Grenzen er­laubt ihnen natürlich sehr nahe an, aber nicht auf die Grenze zu bauen. Mauern auf der Grenze müssen als Einfriedung ortüblich sein. Hier muss besonders das Nachbarrecht beachtet werden. Bedenken Sie auch, dass das Mauerfundament komplett auf ihrem Grundstück steht und nicht auf dem Grundstück des Nachbarn, auch wenn es später nicht mehr zu sehen ist.

Die vorhandenen Grenzsteine zum Mauerbau nutzen.

Auch das ist eine Mög­lichkeit, Schnur spannen und dann kann der Bau beginnen.

Natürlich gehen sie immer das Risiko ein, dass die Grenzzeichen nicht an der lagerichten Stelle gemäß Katasternachweis stehen. Wenn sie sich unsicher sind, oder wenn die vor­handenen Grenzzeichen noch nicht festgestellt und mit Zentimetergenauigkeit im Liegenschaftskataster vorliegen, empfiehlt sich immer eine Grenzermittlung von einer amtlichen Stelle. Im Freistaat Sachsen sind für diese Arbeiten die Öffentlich bestellten Vermessungsingenieure (ÖbVI) zuständig.

weitere Information und zu Beantragung finden sie hier:

https://www.wuttke-vermessung.de/leistungen/grenzwiederherstellung/

Das Grenzermittlungsverfahren hat aber auch den Vorteil das ihr Nachbar von Amts wegen beteiligt wird. Der Grenztermin können sie nutzen um ihr Bauvorhaben zu er­läutern. Ihr Nachbar sieht, dass sie bemüht sind eine Überbauung zu verhindern.

In der Regel tragen sie aber die Kosten der Ver­messung. Wollen sie gemäß §919 BGB ihren Nachbarn daran beteiligen, sollte dieses Ansinnen vor der Beantragung der Katastervermessung geklärt sein!

Sie sind sich ganz sicher, dass die Grenze, an der sie die Mauer errichten wollen, zentimetergenau festge­stellt ist und sich nicht verändert hat, dann können sie auf eigenes Risiko bauen. Bitte beachten sie dabei, dass die Absteckgenauigkeit beim Setzen der Grenzsteine in der Regel bei 3cm liegt. Also bitte einen Grenzabstand von mindestens 3 cm, besser sogar 5cm einhalten!

Besonderheiten bei Stützmauern aus Naturstein

Zu den Mauern aus Natursteinen zähle ich auch Stützmauern aus Pflanzringen oder Gabionen. Bei diesen Mauertypen müssen sie auch damit rechnen, dass der die Langzeitwirkungen der Erddrucks schon beim Errichten berücksichtigt wird. Dies wird meist unterschätzt. Denn sehr häufig führt er nach Jahren zur Deformation der Mauer.

Ich konnte in Annaberg-Buchholz im Erzgebirge bei Messungen und Gegenüberstellung mit historischen Nachweisen, diese Auswirkung exakt feststellen. Dort hat sich die Lage von fachmännisch angelegten Feldsteinmauern in einem Zeitraum von 100 Jahren um bis zu 20cm hangabwärts verschoben.

Es ist zwar ein langer Zeitraum, aber „verbeulte“ Stützmauern, die auf das Nachbargrundstück ragen, können sich zu einem kostspieligen Problem entwickeln.

Bei solchen Stützmauern sollte ein Sicherheitsabstand von 20 am gewählt werden. Besser wäre die Mauer gleich zu neigen, um den Schwerpunkt der Mauer in Richtung Hang zu verlegen. Dann kann der Mauerfuß näher an der Grenze stehen.

Detlef Wuttke

14.12.2021