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31.03.2015 - Wuttke Standpunkt

Kostenfalle Katastervermessung- Was sollte ich beachten? Wo liegen die Fallstricke?

Kostenfalle Katastervermessung- Was sollte ich beachten? Wo liegen die Fallstricke?

Die Realität sieht oft anders aus. Hier einige Tipps.
Für weitere Fragen steh ich gern zur Verfügung. Natürlich freue ich mich auch über ihre Meinung. Nutzen sie die Möglichkeiten dieses Blogs.

Meine Erfahrungen beziehen sich besonders auf die Rechtslage in Sachsen. Sie ähneln den anderen Bundesländern, mit Ausnahme von Bayern.

Warum ist eine Katastervermessung so teuer?
Es handelt sich um eine Ingenieurleistung! Der ÖbVI hat Studium und ein abgeschlossenes Referendariat hinter sich. Er beschäftigt hochqualifizierte Mitarbeiter. Nur mit modernster Mess- und Auswertetechnik kann er seine Aufgaben erfüllen. Diese Aufwand muss sich lohnen!
Die Preisbildung bei Katastervermessungen unterliegt nicht den Mechanismen des Marktes. Nicht Angebot und Nachfrage führen zum Preis, sondern Parlamente, im Zusammenspiel mit Ministerien, Behörden, anderen öffentlichen Einrichtungen, Parteien und vielen Verbänden. Sie legen ihn fest. Das ist viel schwieriger und ist von Interessenlagen und dem Interessenausgleich geprägt.

Ich vereinbare vorher einen Preis!
Wer das denkt, macht den ersten entscheidenden Fehler! Erst zum Schluss wird ausgezählt und der Preis ermittelt. Hier sollte man schauen, kontrollieren, nachfragen und wenn nötig in Widerspruch gehen.
Wer Kostenauskünfte vergleicht, um den „günstigsten ÖbVI“ zu finden, hat das das Verfahren nicht begriffen! Es ist manchmal zu verzweifeln, aber das „Geiz ist geil- Gen“ ist auch bei vielen intelligenten Leuten so stark implantiert, dass sie dieses Verständnis nicht aufbringen können. Eigentlich schade.
Aber warum unterscheiden sich Kostenauskünfte manchmal so stark voneinander?
Das hängt mit der Qualität der Auskünfte zusammen. Fehlende Information, die der Ersteller der Auskünfte nicht hat, bzw. wissentlich oder unwissentlich übersieht, führen zu abweichenden Auskünften.
Mein Tipp: Wenn man verschiedene Kostenauskünfte vergleicht und es gibt große Abweichungen, dann vor der Antragsstellung die Abweichungen klären, denn die darf es nicht geben! Also Vorsicht bei der günstigsten Kostenauskunft.
Der Trick mit dem unvermessenen Reststück
Folgende Konstellation: Ich möchte einen Teil eines Grundstückes erwerben. Die Höhe der Vermessungskosten richtet sich nach dem Aufwand dieses Teilstück heraus zumessen. Es gibt Fälle, da sind die Vermessungskosten geringer, den übrig gebliebenen Teil des Grundstücks zu vermessen.
Das geht zwar im Prinzip, denn auch so entsteht im Kataster mein Trennstück dann automatisch, aber diese Verfahrensweise ist ein klarer Rechtsverstoß. Beim Herauskommen dieses Schwindels wird die Vermessung nicht in das Kataster eingetragen und mein Grundstück kommt nicht ins Grundbuch. Die Heilung des Problems führt dann zu erheblichen Mehrkosten.
Weiterhin hat man wenig von der Vermessung. Da an meinem Teil nicht vermessen wurde, gibt es auch hier keine Grenzermittlung. Ein Zaunbau an die Grenze ist dann auch schwer möglich. Selbst die angegebene Fläche braucht nicht zu stimmen, da sie ja nicht aus den ermittelten Grenzen berechnet werden kann. Also Hände weg von solchen Ideen oder kostengünstigen Angeboten.
Ich setze bald dieses Thema fort. Es gibt noch viel zu schreiben. Noch besser wäre es aber, wenn sie Anregungen geben. Also bitte nutzen sie die Möglichkeiten dieses Blogs.

31.03.2015, 14:03