Grundstücksvermessung trotz laufender Flurbereinigung?
Hier meine Antwort:
Ländliche Flurneuordnung in Sachsen: Es gibt kaum ein Verfahren der Bodenordnung, wo bei den Beteiligten sehr schnell eine Ernüchterung eintritt. Recht schnell hat die Teilnehmergemeinschaft sich über die neuen Grenzen geeinigt und diese örtlich abgemarkt bzw. abmarken lassen. Nur diese Grenzsteine bzw. Grenzmarken werden erst amtlich und damit rechtsverbindlich, wenn das Verfahren abgeschlossen ist!
Erst wenn der Flurneuordnungsplan in Kraft tritt, ersetzt dieser das bisherige Kataster. Weil das Verfahren rechtlich kompliziert ist, dauert es lange. Wir reden nicht von Jahren, eher von Jahrzehnten.
In diesem langen Zeitraum ist die Grenzlage kompliziert. Neben historischen amtlichen Grenzmarken, gibt es neue, noch nicht amtliche Grenzmarken. Diese Situation ist für alle Eigentümer kompliziert. Sie führt zu Rechtsunsicherheit.
Flurneuordnung setzt aber nicht die Rechtsgeschäfte an Grundstücken aus. Die Eigentümer haben immer die Möglichkeit Anträge auf Grenzermittlungen bzw. Teilungsvermessungen bei einem ÖbVI zu stellen.
Die Durchführung ist in den meisten Fällen möglich. Natürlich muss sich der ÖBVI mit der Flurbereinigungsbehörde zur Katastervermessung abstimmen, aber das mit wenig Mehraufwand möglich. Dort, wo es möglich ist, werden die Grenzmarken aus der Flurbereinigung gleich genutzt.
Nehmen sie einfach Kontakt mit uns auf. Sie erhalten eine spezifische Beratung und natürlich führen wir für sie auch die notwendige amtliche Vermessung durch.
05.07.2015, 14:55