Wuttke Times

< Zurück zur Übersicht
Beitrag teilen
11.08.2022 - Wuttke Standpunkt

Elster: In Sachsen ohne Flur! Tipps zum Ausfüllen der Feststellungserklärung zur Grundsteuer

Viele Eigentümer mühen sich derzeit am Computer ab. Mit „Mein Elster“ sind bis zum 31.10.2022 Angaben zum Grundbesitz zu erfassen.

Schon bei Eingabe im Hauptvordruck (GW1) Nummer 13 gibt es die erste Hürde, die Bezeichnung einer Flur ist einzugeben.

Was ist nun eine Flur? Wo bekomme ich die Angaben her?

 

Eine Gemarkung wird in Flure unterteilt und diese wiederum in Flurstücke.

Die Gemarkung als Oberbegriff ist wie ein Vermessungsbezirk zu verstehen. Meist Teil einer Gemeinde oder gleichgroß, wie Gemeindeterritorium selbst.

Es handelt sich um einen Verbund von Grundstücken, die zusammenliegen. Sie sind bei der Landesaufnahme um das Jahr 1840 in Sachsen entstanden und wurden festgelegt. Die Bezeichnungen haben historischen Ursprung.

Für die damals zum Königreich Sachsen gehörenden Gebiete wurde so verfahren. Eine weitere Unterteilung in Flure gibt es in diesen Gebieten nicht.

 

Demzufolge gibt es auch keine Flurbezeichnung. Also: das Eingabefeld Nummer 13 in „Mein Elster“ nicht ausfüllen, frei lassen und die Fehlermeldung ignorieren. Eine Versendung der Erklärung ist trotzdem möglich!

 

Anders sieht es in den Gebieten des Freistaates Sachsen aus, die um 1840 zum Königreich Preußen gehörten. Es handelt sich hierbei um einige Gebiete in Nordsachsen und Niederschlesien. Dort gibt es die Unterteilung der Gemarkung in Flure, die jeweils durchnummeriert sind.

Zur Vereinheitlichung des Liegenschaftskatasters in Sachsen, werden diese Flurbezeichnung nicht separat geführt, sondern an die Gemarkung angefügt.

 

Zum Beispiel: Gemarkung Niesky Flur 1.

 

Auch in diesem Fall kann das Feld 13 in „Mein Elster“ frei bleiben. Die Flurbezeichnung kann hinter den Namen Gemarkung geschrieben werden.

Mit dieser Verfahrensweise werden alle Erklärungen in Sachsen gleich ausgefüllt.

 

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?

Zum Beispiel können wir Ihnen Daten des amtlichen Liegenschaftskatasters bereitstellen.

 

  1. Flurstücks- und Eigentumsnachweis zu ihrem Grundstück

Hier bekommen Sie alle Angaben zum Grundstück und Eigentum übersichtlich und aktuell zusammengefasst. Damit können Sie die Erklärung sehr schnell ausfüllen. Der Nachweis macht sich auch gut als Übersicht in ihrer Grundstücksakte.

 

  1. Flurstücks- und Eigentumsnachweis mit Bodenschätzung

Dieser Nachweis ist besonders gut geeignet, um die Anlage Land- und Forstwirtschaft (GW3) auszufüllen.

 

Nutzen Sie zur Bestellung folgenden Link:

www.wuttke-vermessung.de/flurkarten-kaufen/

Die Daten werden Ihnen kurzfristig zur Verfügung gestellt. Die Datenabgabe ist nicht kostenfrei. Pro Blatt muss eine Gebühr von 23,80 € (inkl. MwSt.) erhoben werden.

 

Die Angaben zum Bodenrichtwert beziehen Sie ganz einfach über www.boris.sachsen.de.

Wenn Sie nur Flurstücksangaben benötigen, nutzen Sie bitte die Flurstücksinformationen unter www.grundsteuer.sachsen.de.

Die letztgenannten Dienste sind gebührenfrei.

 

Detlef Wuttke

10.08.2022