Wenn es um das Thema Grenzsteine und Grundstücksgrenzen geht, fühlen sich viele Grundstückseigentümer in Sachsen überfordert. Kein Wunder – die Fachbegriffe und Möglichkeiten sind nicht leicht zu durchschauen. Wir von Wuttke-Vermessung bringen Licht ins Dunkel und erklären die drei Hauptvarianten, wie fehlende Grenzmarken wiederhergestellt werden können.
- Abmarkung – Der Startpunkt für klare Verhältnisse
Die Abmarkung ist ein Verwaltungsakt, bei dem Grenzpunkte eines Grundstücks dauerhaft und sichtbar mit Grenzmarken versehen werden. Grundlage hierfür ist das Liegenschaftskataster – also die amtlichen Nachweise über Grundstücksgrenzen.
Mit der Abmarkung wird der Katastereintrag direkt in die Örtlichkeit übertragen. Für die Eigentümer bedeutet das: Endlich Klarheit, wo das eigene Grundstück endet und das des Nachbarn beginnt. Dies sorgt für Rechtssicherheit und hilft, Streitigkeiten zu vermeiden. Zuständig sind dabei die öffentlich bestellten Vermessungsingenieure oder die Vermessungsbehörden.
- Abmarkung nach Grenzwiederherstellung – Wenn es besonders genau sein muss
Die Grenzwiederherstellung ist die umfangreichste und kostenintensivste Methode zur Bestimmung einer Grundstücksgrenze. Sie wird notwendig, wenn eine Katastervermessung zur Übertragung einer im Liegenschaftskataster festgelegten Flurstücksgrenze in die Örtlichkeit erforderlich ist.
Im Rahmen der Grenzwiederherstellung führt der öffentlich bestellte Vermessungsingenieur folgende Schritte durch:
- Grenzermittlung: Sorgfältige Suche und Berechnung der Grenzpunkte.
- Grenztermin: Anhörung der beteiligten Grundstückseigentümer direkt vor Ort.
- Einbringen der Grenzmarke: Setzen des Grenzsteins, der die rechtliche Grenze markiert.
Die Grenzwiederherstellung schließt mit der Bekanntgabe der Ergebnisse an alle Beteiligten ab. Dabei haben Grundstückseigentümer das Recht, gegen die Ergebnisse und die Abmarkung Rechtsmittel einzulegen. Ein besonderer Vorteil dieser Methode ist die Möglichkeit im Rahmen der Nutzung der Rechtsmittel, das Landesamt für Geobasisinformation (GeoSN) als Widerspruchsbehörde zur nochmaligen Begutachtung einzuschalten.
Mehr Informationen zur Grenzwiederherstellung und den Antrag findest sie hier.
- Nachholen der Abmarkung – Wenn es einmal nicht sofort klappt
Manchmal können Grenzmarken nicht gleich nach der Grenzbestimmung gesetzt werden – etwa, wenn Bauarbeiten anstehen, die die Marken beschädigen könnten. In solchen Fällen wird die Abmarkung „ausgesetzt“ und muss später nachgeholt werden.
Wichtig: Die Nachholung muss innerhalb von drei Jahren erfolgen, sonst muss ein neuer Antrag gestellt werden. Am besten kombinieren sie die Nachholung mit einer anderen Vermessung, z. B. der Erfassung eines Gebäudes – das spart Kosten!
Rechtsmittel können nur gegen die Abmarkung, nicht gegen die Grenzbestimmung eingelegt werden.
- Erneute Abmarkung – Die kostengünstige Variante
Seit einer Gesetzesänderung im Jahr 2023 gibt es in Sachsen eine preiswerte Option: die erneute Abmarkung. Diese ist möglich, wenn:
- Der Grenzpunkt bereits einmal abgemarkt wurde.
- Der Nachweis im Liegenschaftskataster nach dem 31.08.2003 erstellt wurde. Ob dies zutrifft, kannst du bequem im Geoportal Sachsenatlas überprüfen.
Die erneute Abmarkung ist eine praktische Lösung, wenn Grenzmarken aus welchen Gründen auch immer verloren gegangen sind.
Auch hier können Rechtsmittel nur gegen die Abmarkung, aber nicht gegen die Vorausgegangene Grenzbestimmung eingelegt werden.
Warum ist das alles wichtig?
Grenzmarken sind nicht nur nützlich, sondern auch gesetzlich geschützt. Das Entfernen oder Verändern von Grenzzeichen ist strafbar und kann mit einer Geld- oder Freiheitsstrafe geahndet werden (§ 274 StGB). Deshalb lohnt es sich, rechtzeitig Fachleute hinzuzuziehen.
Fazit: Expertenberatung ist Gold wert
Ob Abmarkung, Nachholen oder erneute Abmarkung – der richtige Weg hängt immer von der individuellen Situation ab. Wir von Wuttke-Vermessung beraten dich gerne und helfen dir, den Überblick zu behalten. Ruf uns an unter 0371-4007960 oder nutze unser Kontaktformular.
Kostenlose Leistungen: Erster Beratungstermin, Kostenauskünfte und Infos zum Status deiner Grundstücksgrenzen.
Januar 2025
Detlef Wuttke ÖbVI