Mit Jahresbeginn gibt es Änderungen in der Zweiten Sächsischen Vermessungskostenverordnung. Die Kosten für eine Katastervermessung und Abmarkung werden erhoben, wenn der ÖbVI die Messung abgeschlossen hat und bei der unteren Vermessungsbehörde einreicht. Dieses Datum wird ihnen auf dem Leistungsbescheid mitgeteilt. Dieses Datum zählt. Alle Messungen, die nach dem 1. Januar 2018 zum Einreichen kommen, werden dann mit den geänderten Gebühren festgesetzt.
Gerüchte, wonach alle bis zum 31.12.2017 beauftragten Katastervermessungen weiterhin nach den alten Gebührensätzen zur Abrechnung kommen, sind falsch!
Also nicht in Hektik verfallen. Im neuen Jahr geht es mit guter Arbeit und Sorgfalt weiter. Es gibt wenig Möglichkeiten, den Prozess der Abarbeitung zu beeinflussen. Zum Beispiel kann man den zeitlichen Umfang einer Grenzermittlung und damit auch die Fertigstellung einer Vermessung schwer planen. Wir bitten um Verständnis.
Sie benötigen eine Katastervermessung? Anträge dazu finden Sie unter folgenden Links:
08.11.2017, 14:55