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06.01.2021 - Wuttke Aḱtuell

Grundstücksangelegenheiten von zu Hause aus erledigen- Zeitgemäße digitale Möglichkeiten im Liegenschaftskataster

Grundstücksangelegenheiten von zu Hause aus erledigen- Zeitgemäße digitale Möglichkeiten im Liegenschaftskataster

Das zu Hause sein während der Pandemie bringt auch Gewinne an Zeit mit sich. Zeiten, die genutzt werden können, um Sachen zu erledigen, die bislang aufgeschoben wurden. Sehr häufig zählen dazu auch Grundstücksangelegen­heiten:

  • Dokumente zum Grund­stück aktualisieren und vervollständigen
  • Klärungen zur Grundstücks­grenze sind herbeizuführen
  • Nachbarschaftsangelegenheiten sind durch eine Grenzermittlung zu lösen
  • Die gesetzlich vorgeschriebene Einmessungspflicht für Gebäude duldet keinen Aufschub und muss veranlasst werden
  • Neue Pläne zum Grundstückserwerb und zum Hausbau werden geschmiedet

Viele denken noch, dass dafür der Gang in eine Behörde notwendig ist. Dies ist nicht mehr der Fall. Im Jahr 2021 können solche Grundstücksangelegenheiten von zu Hause aus digital erledigt werden.

Im Folgenden möchte ich beschreiben, welchen Service sie bei mir, dem öffentlich bestellten Vermessungsingenieur Detlef Wuttke, erwarten kön­nen:

1. Flurkarten, Katasterauszüge, etc.

Zusammen gefasst sind das alles so genannte Auszüge aus den Bestandsdaten des Liegenschaftskatasters.

Für Grundstücke im Frei­staat Sachsen können diese Dokumente alle samt online bestellt werden.

Nutzen sie hierzu meinen Web-Shop unter

https://www.wuttke-vermessung.de/flurkarten-kaufen/

Zu diesen Dokumenten ge­hört auch die sogenannte „Bauwerberliste“. Sie wird für jeden Bauantrag be­nötigt. Es ist der Flurstück- und Eigentümernachweis mit Angaben zu benachbarten Flurstücken.

Ich bitte um Verständnis, dass Sie diesen Kauf noch nicht bis zur Lieferung in einem Zug online abschließen können. Aus Datenschutzgründen prüfe ich erst noch im Einzelfall bei der Abgabe von Eigentümerdaten ihr berechtigtes Interesse zum Datenbezug.

In diesem Zusammenhang möchte ich auch auf die vielfältigen Möglich­keiten des Datengewinnung aus dem Geoportal Sachsenatlas hinweisen.

https://geoportal.sachsen.de/cps/karte.html?showmap=true

Lesen sie hierzu auch meinen Artikel „Flurkarten zum Nulltarif“

https://www.wuttke-vermessung.de/flurkarten-zum-nulltarif/

 

2. Beratung und Kostenauskünfte

Eine umfassende Kundenberatung ist bei mir selbst­verständlich. Neben mir hilft auch mein Kunden­berater Alexander Neumeister gern, Ihre Fragen zu beant­worten, denn Grundstücksvermessungen sind fachlich und rechtlich ein schwieriges Feld. Darum scheuen sie nicht den direkten Kontakt mit uns zu suchen. Wir sind montags bis freitags von 8 bis 17 Uhr, außer an gesetzlichen Feiertagen in Sachsen für sie erreichbar.

Tel: 03714007960

E- Mail: kontakt@wuttke-vermessung.de

Möchten sie die Beratung über einen Videochat, dann senden sie uns eine E-Mail mit einer Wunschzeit und wenn möglich mit einem Ersatztermin zu. Unsere  Einladung zum Gespräch ist mit einem Link für Google Meet versehen. Jeder Browser ermöglicht Google Meet zu öffnen. Einfach zum vereinbarten Termin den Link öffnen, die Teilnahme erbitten und schon kann es von Angesicht zu Angesicht losgehen. Auch weitere Teil­nehmer können sich bei Bedarf zuschalten.

Natürlich funktioniert dieser Kontakt auch über ihr Smartphone.

Um detaillierte Informationen und Auskünfte zu ihrem Anliegen zu geben, benötigen wir vom betroffenen Grund­stück die Adresse oder die Flurstücksangaben zu Gemarkung und Flurstücksnummer.

Sollen neue Grenzen festgelegt werden, so bitte ich um eine Skizze zur Darstellung der neuen Grenzen oder um Einzeichnung der neuen Grenzen in einen Plan.

Im Abschnitt 1 beschrieb ich, wie sie schnell einen Flurkarte beschaffen können. Die Skizze oder den Plan einfach einscannen oder abfotografieren und uns zusenden.

Im Gespräch können dann Details geklärt werden und der Ablauf und der zeitliche Rahmen für die Katastervermessung besprochen und erläutert werden.

Lageplan zur Kostenauskunft

Kostenfrei erhalten sie von einen Lageplan, in dem der notwendige Vermessungsaufwand für die von ihnen gewünschte Katastervermessung dargestellt ist. Daraus abge­leitet wird die Kostenauskunft.

Als drittes Dokument er­halten sie noch einen weitestgehend voraus gefüllten individuellen Vermessungsantrag.

Bei Auftragserteilung ist dieser zu unterschreiben und zurückzusenden. Auch hier reicht eine digitale Rücksendung (pdf-Dokument oder Foto) aus.

Für Katastervermessungen zur Erfassung fehlender Gebäude für das Liegenschaftskataster können sie den auf unser Internetseite vor­handenen und einfach zu bedienenden Gebührenrechner zur persönlichen Kostenauskunft verwenden. Er führt schnell zum Ziel.

https://www.wuttke-vermessung.de/kostenrechner/

Im Menüpunkt „Service & Beratung“ finden sie für die Gebäudeaufnahmen einen speziellen Antrag.

https://www.wuttke-vermessung.de/service/

3. Grenztermin-Online

Auch im Zeitalter der Digitalisierung stehen die Grenzsteine am Grundstück und müssen gesucht werden. Meine Mitarbeiter und ich werden vor Ort tätig. Wir kündigen unseren örtlichen Arbeiten vorher an.

Kurz vor Abschluss der Ver­messung findet bei Katastervermessungen zur Grenzermittlung ein Grenztermin statt. Auch hier können sie sich live zuschalten lassen. Um die notwendige Vorbereitung zu treffen, benötigen wir bis 12 Uhr am Vortag des Termins eine Information per E-Mail unter kontakt@wuttke-vermessung.de mit Angabe unseres Geschäftszeichens.

Rechtlich günstiger ist jedoch eine persön­liche Teilnahme.

4. Digitale Bescheide und Rechnungen

Alle Beteiligten erhalten bei Grenzermittlung über die Ergebnisse der Katastervermessung und Abmarkung einen schriftlichen Bescheid. Diese Schreiben werden ihnen als Brief zugesandt. Der Umwelt zuliebe, ist natürlich eine digitale Zusendung möglich.

Bitte teilen sie uns im Antrag diesen Versandwunsch mit Angabe ihrer E-Mail-Adresse mit. Die Angabe einer E-Post-Adresse (falls vor­handen) erleichtert uns die Arbeit und macht die Nachverfolgung sicher.

XRechnung möglich

Analog den Bescheiden kann auch mit den Rechnungen verfahren werden.

Wir sind in der Lage auch die Leistungsbescheide gemäß E-Rechnungsgesetz zu erstellen und zu versenden. Bitte geben teilen sie diesen Wunsch ebenfalls im Antragsformular mit.

5. Abgabe weiterer digitaler Daten

Da alle Angaben von uns digital erhoben, ausgewertet und dokumentiert werden, ist eine digitale Abgabe zur Folgenutzung für Planer, Sachverständige und Architekten jederzeit möglich. Nehmen sie bitte Kontakt mit uns auf, um den Daten­austausch, das Daten­format und dem Daten­schutz zu besprechen.

6. Fazit uns Ausblick

Alles digital? Ja, fast alles. Das Vermessungswesen ist Vorreiter der Digitalisierung. Noch in diesem Jahr möchte ich meinen Kunden neue digitale cloudbasierte Services anbieten. Nach deren Einführung werde ich sofort meine Kunden über deren Handhabung und Vorteile informieren.

Der persönliche Kontakt, die Teilnahme vor Ort und die Gespräche zum Grenztermin bleiben trotzdem wichtig. Vieles lässt sich aber bei Grundstücksangelegenheiten digital besser und transparenter lösen.

Die Zeit der Pandemie zwingt uns digital umzudenken. Dieses wird als positives Ergebnis für die Zeit danach bleiben.

Detlef Wuttke

Öffentlich bestellten Vermessungsingenieur in Sachsen

Chemnitz, 6. Januar 2021