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18.10.2022 - Wuttke Aḱtuell

Grundsteuer-Feststellungserklärung – Was früher der König machte, macht heute der Bürger!

Im Jahr 1837 begann im Königreich Sachsen die Vermessung und Kartierung für ein neues Grundsteuersystem.

Innerhalb von 6 Jahren wurden Flurbücher angelegt. Darin waren die Flurstücke mit ihren Eigentümern, die Fläche, die Nutzung und weitere festgelegte Steuereinheiten enthalten.

Vom König eingesetzte Vermesser zogen durch das Land und erfassten die Daten.

185 Jahre später müssen das die Bürger selber tun – obwohl alle Daten in den Behörden vorliegen. Die Daten befinden sich nur leider an unterschiedlichen Stellen und sind in unterschiedlichster Form hinterlegt.

Statt die notwendigen Angaben behördenübergreifend zusammenzuführen, muss alles mittels einer Software nochmals komplett von den Eigentümern eingegeben werden.

Was für ein Aufwand!

Viele Eigentümerinnen und Eigentümer sind schlichtweg überfordert. Das Eingabeprogramm ist schwer zu bedienen. Es sind Nebenquellen im Internet zu nutzen, um angeforderte Daten zu übernehmen.

Da der Abarbeitungsstand unbefriedigend ist, wurde die Abgabefrist der Feststellungserklärung um 3 Monate auf den 31.01.2023 verschoben.

Das löst jedoch nicht das eigentliche Problem, dass der Bürger überfordert wird und die Sinnhaftigkeit des ganzen Vorganges nicht einsieht.

Ich möchte der Berufsgruppe der Steuerberater nicht zu nahe treten, aber diese als favorisierte Unterstützer für die Feststellungserklärung zu benennen, ist eine sehr enge Betrachtungsweise.

Die Vermessungsstellen sollten vielmehr zur schnelleren Abarbeitung des Feststellungsstaus mit herangezogen werden, denn die jetzt benötigten Daten werden dort ermittelt, geführt und bereitgestellt. In diesem Punkt hat sich seit 1837 in Sachsen nichts geändert.

Wie im Foto zu sehen ist, war das auch Thema von Till Reiners in der „heute SHOW“ vom 14.10.2022: www.youtube.com/watch?v=YEaE8pRdblw .

Detlef Wuttke