Nachholen der Abmarkung für Fälle zwischen 1993 und 2003 bald nicht mehr möglich
Schnelles Handeln spart Kosten.
Seit 1993 gibt es die Möglichkeit die Abmarkung von Grenzpunkten auszusetzen, wenn die Erhaltung der Grenzmarken gefährdet ist. Unmittelbar bevorstehende Baumaßnahmen oder ähnliche Maßnahmen können der Grund dafür sein.
Wenn die Gründe weggefallen sind, spricht man vom Nachholen der Abmarkung. Sie hat unverzüglich zu erfolgen.
Es gibt sehr viele Fälle, wo das nicht oder noch nicht erfolgt ist. Teilweise aus Unkenntnis der Rechtslage oder um die Vermessungsgebühren zu sparen.
Die Änderung der Durchführungsverordnung zum Sächsischen Vermessungs- und Katastergesetz zum 1. Mai 2018 hat Auswirkung auf die Abmarkung.
Grenzpunkte, die im Zeitraum vom 17.09.1993 bis 01.09.2003 nach der alten Liegenschaftskatasterverordnung ausgesetzt wurden, werden nicht mehr als Nachholen der Abmarkung behandelt.
Hier ist ein Antrag auf Grenzwiederherstellung und Abmarkung zu stellen. Es entstehen Mehrkosten. Bei 4 Grenzpunkten betragen sie ca. 1.500 €.
Daher lohnt es sich schnell aktiv zu werden, wenn in diesem Zeitraum eine Katastervermessung am Grundstück stattfand und dabei die Abmarkung von Grenzpunkten zeitweilig ausgesetzt wurde.
Hinweise aus eigener Erfahrung: In den 90-iger Jahren sind viele Baugebiete aus Zeit- und Kapazitätsgründen ohne Abmarkung parzelliert wurden. Hier wird es Nachholebedarf geben.
Der Antrag ist schnell gestellt: https://goo.gl/KJbauH
In eigener Sache: Tür auf für die Zukunft! Erfahren sie mehr über die Vermesser- Familie- Wuttke https://www.wuttke-ingenieure.de/
27.03.2018, 18:30