Ein Grenzstein muss es nicht unbedingt sein, aber Holzpfähle reichen nicht, da die Flurstücksgrenzen dauerhaft abgemarkt werden sollen. Holz verrottet und ist somit nicht geeignet.
Grenzmarken sollen fest, dauerhaft und örtlich erkennbar sein. Neben dem klassischen Grenzstein, gibt es auch noch Grenzzeichen aus Metall oder Kunststoff.
Bei bevorstehenden Baumaßnahmen kann die Abmarkung ausgesetzt werden. Zur Orientierung werden häufig Holzpfähle an den Grenzpunkten eingebracht. Das sind aber keine amtlichen Grenzzeichen.
Wenn die Baumaßnahme abgeschlossen ist, wird die Abmarkung nachgeholt, also dann der Grenzstein gesetzt.
Rechtsquelle:
§ 17 Sächsisches Vermessungs- und Katastergesetz
§ 16 Durchführungsverordnung zum Sächsischen Vermessungs- und Katastergesetz
04.08.2015, 14:53