Den Antrag zur Verschmelzung von Flurstücken können Sie bei einem Öffentlich bestellten Vermessungsingenieur oder bei der Vermessungsbehörde stellen. Dafür ist ein schriftlicher Antrag des Eigentümers erforderlich.
Die Flurstücke müssen räumlich und wirtschaftlich einen Zusammenhang bilden und Teile ein und desselben Grundstücks sein.
Vor der Verschmelzung prüft die Vermessungsbehörde, ob noch grundbuchmäßige Hindernisse existieren.
Nach Abschluss der Arbeiten gibt es eine Fortführungsmitteilung der Vermessungsbehörde. Das Liegenschaftskataster wurde geändert, Lagebezeichnung und Nutzung aktualisiert. In der Flurkarte sieht man das neue Flurstück mit neuer Nummer. Überflüssige Grenzen wurden entfernt.
Auch das Grundbuchamt erhält eine Mitteilung. Von diesem erhält der Eigentümer eine Eintragungsmitteilung, da sich das Bestandsverzeichnis im Grundbuchblatt geändert hat.