Gutachten zu Grenzen, Abständen und Vergütungen im Vermessungswesen
Liegt ein Nachbarschaftsstreit infolge einer Grenzüberbauung vor, sind Pflanzabstände, Baumhöhen und die Höhe von Einfriedungen nicht eingehalten, kann die Erstellung eines Gutachtens zum Beilegen der Streitigkeiten beitragen.
Gutachten können für Jedermann als Parteiengutachten, aber auch durch die Beauftragung von Gerichten als unparteiisches Gerichtsgutachten erstellt werden.
Natürlich ist auch eine gutachterliche Tätigkeit zum Anfechten von Gerichtsgutachten möglich.
Bei Parteiengutachten wird vor Beginn der Begutachtung eine Vergütungsvereinbarung getroffen.
Bei Gerichtsgutachten richtet sich die Vergütung nach dem Justizvergütungs- und Entschädigungsgesetz (JVEG). Die Vergütung erfolgt nach Zeitaufwand. Das Vermessungs- und Katasterwesen im Übrigen fällt in die Honorargruppe 9. Die Abrechnung und deren Kontrolle erfolgt über das Gericht.
Im Allgemeinen beschließt das Gericht die Zahlung eines Kostenvorschusses. Erst nach Eingang der Zahlung wird das Gutachten erstellt.
Erstellen von Verkehrswertgutachten
Der Haus- oder Wohnungskauf bzw. -verkauf, die Erbauseinandersetzungen oder die Auflösung einer Lebensgemeinschaft können Anlass einer Immobilienbewertung sein.
Durch Gutachten ermitteln wir den marktgerechten Wert Ihrer Immobilie. Die Erstellung des Gutachtens erfolgt nach § 194 BauGB. Mein Mitarbeiter Ingo Tautenhahn ist als Sachverständiger für Immobilienbewertung für die Erstellung von Verkehrswertgutachten an meiner Seite tätig.