Aufnahme der Nutzung
Im Liegenschaftskataster werden flächendeckende Nutzungsarten geführt. Es handelt sich dabei um die tatsächliche Nutzung des Grund und Bodens zum Zeitpunkt der Erhebung. Der Öffentlich bestellte Vermessungsingenieur (ÖbVI) ordnet den vorgefundenen Flächen eine Art der Inanspruchnahme der Erdoberfläche zu. Grundlage der Zuordnung ist ein Nutzungsartenkatalog. Die Grenzen zwischen verschiedenen Nutzungsarten werden vom Öffentlich bestellten Vermesser aufgemessen und in das Liegenschaftskataster übernommen.
Eine direkte Verbindung zwischen den Nutzungsarten zur Erhebung des Grundsteuermessbetrags besteht nicht. Auch die Bebaubarkeit eines Grundstückes wird damit nicht geregelt. Natürlich dienen die Daten der amtlichen Liegenschaftskataster dazu, Verwaltungsentscheidungen zu unterstützen.
Den Antrag auf Aufnahme der Nutzung können Sie direkt als PDF herunterladen.