Im Liegenschaftskataster werden flächendeckende Nutzungsarten geführt. Es handelt sich dabei um die tatsächliche Nutzung des Grund und Bodens zum Zeitpunkt der Erhebung.
Im Liegenschaftskataster werden flächendeckende Nutzungsarten geführt. Es handelt sich dabei um die tatsächliche Nutzung des Grund und Bodens zum Zeitpunkt der Erhebung.
Der Öffentlich bestellte Vermessungsingenieur (ÖbVI) ordnet den vorgefundenen Flächen eine Art der Inanspruchnahme der Erdoberfläche zu. Grundlage der Zuordnung ist ein Nutzungsartenkatalog. Die Grenzen zwischen verschiedenen Nutzungsarten werden vom Öffentlich bestellten Vermesser aufgemessen und in das Liegenschaftskataster übernommen.
Eine direkte Verbindung zwischen den Nutzungsarten zur Erhebung des Grundsteuermessbetrags besteht nicht. Auch die Bebaubarkeit eines Grundstückes wird damit nicht geregelt. Natürlich dienen die Daten der amtlichen Liegenschaftskataster dazu, Verwaltungsentscheidungen zu unterstützen.
Nutzungsartenkataloge können sich zwischen den Bundesländern leicht unterscheiden.
Im Verzeichnis der Nutzungen des Freistaates Sachsen sind die Nutzungen und deren Abkürzungen geregelt. Die Hauptgruppen sind Siedlungs-, Verkehrs-, Vegetations- und Gewässerflächen. Die entsprechenden Abkürzungen werden in die Flurstücks- und Grundstücksnachweisen, aber auch im Bestandsverzeichnis des Grundstücksblattes geführt. In der amtlichen Liegenschaftskarte sind die Flächen farblich ausgefüllt und ggf. mit Beschriftung oder Signaturen ergänzt.
Die Nutzungen werden immer aktualisiert, wenn auf einem Flurstück eine Vermessung beantragt wird. Natürlich ist es auch möglich, eine Nutzung auf getrennten Antrag hin zu ändern. Es entstehen Kosten von 153 € je beantragtem Flurstück. Hinzu kommt eine Grundgebühr von 200 €. Die angegebenen Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
Hat sich die Nutzung eines Flurstücks geändert, zum Beispiel ist ein Bauplatz bebaut worden, kann der Eigentümer einen Auftrag zur Aufnahme der Nutzung stellen.
Sehr häufig werden die Nutzungen im Rahmen anderer Katastervermessungen geändert. In unserem Beispiel geschah dies im Zuge der durchzuführenden Gebäudeaufnahme.