Ich lege der Lieferung immer eine Zeichenerklärung bei. Anhand dieser können Sie die Bedeutung der Farben, Linien und Signaturen leicht nachvollziehen. Die dargestellten Liegenschaften, also die Flurstücke mit ihren Gebäuden und die Nutzung, entsprechen dem aktuellen Fortführungsstand im Liegenschaftskataster zum Tag der Übermittlung.
Bitte beachten Sie dabei:
- Es kann Fortführungsvermessungen geben, die noch in Bearbeitung sind und deren Daten noch nicht in das Liegenschaftskataster übernommen sind.
- Die Laufendhaltung der Liegenschaftskatasterkarten erfolgt weitestgehend durch die Eigentümer selber bzw. durch Behörden. Sie stellen einen Antrag auf Katastervermessung. Dabei wird auch die Liegenschaftskatasterkarte für das betreffende Flurstück aktualisiert. Gibt es keine Katastervermessung, gibt es auch keine Laufendhaltung der Daten. Die tatsächliche Nutzung erhebe ich als ÖbVI nach Inaugenscheinnahme. Bei der Festlegung der Nutzung betrachte ich nicht nur das zu vermessende Flurstück, sondern auch die angrenzenden Flächen. Nutzungsartenabschnitte sollen mindestens 500 m² betragen, sonst erfolgt eine zusammengefasste Festlegung.
- Bei der Gebäudeerfassung werden nur die wesentlichen Gebäudeeckpunkte erfasst und damit nur diese in der Flurkarte dargestellt.
Die Liegenschaftskarten sind Präsentationsausgaben des Amtlichen Liegenschaftsinformationssystems ALKIS. Die geodätische Grundlage ist das Universale Transversale Mercatorkoordinatensystem der Zone 33N bezogen auf das Europäische Terrestrische Referenzsystem 1989.
Für viele Nutzer sind auch die Grenzen von u.a.
- Überschwemmungsgebieten,
- Sanierungsgebieten,
- Raumordnungsgebieten,
- Bebauungsplangebieten,
- Umlegungsgebieten,
- Bodensonderungsgebieten und
- Flurneuordnungsgebieten
eingezeichnet. Da es keine Farbfüllung für die betroffenen Gebiete gibt, ist die Zuordnung der Flurstücke nicht ganz einfach. Hier muss das Gesamtgebiet erkannt werden. Bei Unklarheiten gebe ich Ihnen gern telefonisch Auskunft.
Zeichenerklärung der Liegenschaftskarte
Aus der Zeichenerklärung der Liegenschaftskarte können Sie alle Informationen zum Dokument entnehmen.
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