Liegenschaftskarte

Die Liegenschaftskarte ist ein wichtiger Nachweis, der die aktuelle Eigentumssituation eines Gebietes zeigt. Sie kann durch die Liegenschaftsvermessung, welche ich Ihnen anbiete, an die Liegenschaften angepasst werden. Das ist besonders bei der Grundstücksvereinigung relevant.

Flurstücke mit ihren Grenzen zeigen die räumliche Ausdehnung des Eigentums an. Alle Gebäude sowie die tatsächliche Nutzung des Geländes vervollständigen den Karteninhalt.

Außerdem sind auch Eintragungen der Grenzen von Gebieten, bei denen es Verfahren des Bau-, Raum- und Bodenordnungsrechts gibt, möglich. Dies sind wichtige Informationen für Eigentümer, Bauherren und Planer.

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FAQ Liegenschaftskarte

Die wichtigsten Informationen für Sie zusammengefasst

Inhalte der Liegenschaftskarte

Die Liegenschaftskarte gibt dem Eigentümer einen Überblick über die Ausdehnung seines Grundstücks. Bei einem großen Teil von Anträgen an Behörden oder andere Einrichtungen ist eine aktuelle Liegenschaftskarte notwendig oder erleichtert die Darstellung des Beantragten.

Bei einem Bauantrag ist die Miteinreichung einer aktuellen Liegenschaftskarte gesetzlich vorgeschrieben.

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Bestellung einer Liegenschaftskarte

Die Liegenschaftskarte gibt es als farbige Standardausgabe im Maßstab 1:1000 oder als Schwarz-Weiß-Ausgabe. Ich empfehle die Standardausgabe und biete deshalb auch nur diese an. Auf Wunsch kann jedoch selbstverständlich eine Schwarz-Weiß-Ausgabe geliefert werden. Es gibt allerdings keine Gebührenunterschiede zur Standardausgabe. Auf Wunsch kann die Karte auch in einem anderen Maßstab erzeugt werden. Die Liegenschaftskarte dient nicht zur Grenzfeststellung. Wer auf oder an die Grenze bauen, Zäune, Mauern oder Hecken an der Grenze errichten will, braucht die Unterstützung eines Öffentlich bestellten Vermessungsingenieurs. Der ÖbVI ist Sachverständiger in der Vermessung. Diese Vermessungsdienstleistung kann ich Ihnen erbringen. Eine umfangreiche Beratung ist dabei eingeschlossen.

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Wie teuer ist die Liegenschaftskarte?

Die Kosten sind vom Format der Liegenschaftskarte abhängig. Im Regelformat kostet ein Blatt A4 der Karte 18 €, im Format A3 25 € und im Format A2 und größer 40 €. Für Porto- und Versandkosten berechnen wir 4,50 €. Der elektronische Versand ist kostenfrei. Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.

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Liegenschaftskarte – Rechtsgrundlage

Als öffentlich bestellter Vermesser bin ich gemäß §12 des Sächsischen Vermessungs- und Katastergesetzes (SächsVermKatG) befugt, diese Bestandsdaten, wie hier die Auszüge aus dem Liegenschaftskataster, heraus zu geben. Die Gebühren werden durch die 2. Sächsische Vermessungskostenverordnung (2.SächsVermKoVO) vorgeschrieben.

Ich liefere Ihnen die bestellten Karten und Nachweise spätestens am nächsten Arbeitstag nach der Antragstellung. In eiligen Fällen und nach telefonischer Absprache kann ich die Daten auch sofort nach der Antragstellung versenden. Dazu können Sie mich unter der Telefonnummer 0371 400 79 600 kontaktieren.

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Interpretation der Liegenschaftskarte

Ich lege der Lieferung immer eine Zeichenerklärung bei. Anhand dieser können Sie die Bedeutung der Farben, Linien und Signaturen leicht nachvollziehen. Die dargestellten Liegenschaften, also die Flurstücke mit ihren Gebäuden und die Nutzung, entsprechen dem aktuellen Fortführungsstand im Liegenschaftskataster zum Tag der Übermittlung.

Bitte beachten Sie dabei:

  1. Es kann Fortführungsvermessungen geben, die noch in Bearbeitung sind und deren Daten noch nicht in das Liegenschaftskataster übernommen sind.
  2. Die Laufendhaltung der Liegenschaftskatasterkarten erfolgt weitestgehend durch die Eigentümer selber bzw. durch Behörden. Sie stellen einen Antrag auf Katastervermessung. Dabei wird auch die Liegenschaftskatasterkarte für das betreffende Flurstück aktualisiert. Gibt es keine Katastervermessung, gibt es auch keine Laufendhaltung der Daten. Die tatsächliche Nutzung erhebe ich als ÖbVI nach Inaugenscheinnahme. Bei der Festlegung der Nutzung betrachte ich nicht nur das zu vermessende Flurstück, sondern auch die angrenzenden Flächen. Nutzungsartenabschnitte sollen mindestens 500 m² betragen, sonst erfolgt eine zusammengefasste Festlegung.
  3. Bei der Gebäudeerfassung werden nur die wesentlichen Gebäudeeckpunkte erfasst und damit nur diese in der Flurkarte dargestellt.

Die Liegenschaftskarten sind Präsentationsausgaben des Amtlichen Liegenschaftsinformationssystems ALKIS. Die geodätische Grundlage ist das Universale Transversale Mercatorkoordinatensystem der Zone 33N bezogen auf das Europäische Terrestrische Referenzsystem 1989.
Für viele Nutzer sind auch die Grenzen von u.a.

  • Überschwemmungsgebieten,
  • Sanierungsgebieten,
  • Raumordnungsgebieten,
  • Bebauungsplangebieten,
  • Umlegungsgebieten,
  • Bodensonderungsgebieten und
  • Flurneuordnungsgebieten

eingezeichnet. Da es keine Farbfüllung für die betroffenen Gebiete gibt, ist die Zuordnung der Flurstücke nicht ganz einfach. Hier muss das Gesamtgebiet erkannt werden. Bei Unklarheiten gebe ich Ihnen gern telefonisch Auskunft.

 

Zeichenerklärung der Liegenschaftskarte

Aus der Zeichenerklärung der Liegenschaftskarte können Sie alle Informationen zum Dokument entnehmen.

Zeichenerklärung der Liegenschaftskarte anzeigen (GIF)

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