Die Katastervermessung an langgestreckten Anlagen ist eine Sonderleistung der Katastervermessung.
Die Katastervermessung an langgestreckten Anlagen ist eine Sonderleistung der Katastervermessung.
Darunter wird die Bestimmung von Flurstücksgrenzen aus Anlass des Neubaus oder der Veränderung einschließlich des Ausbaus von Straßen, Bahnen, Dämmen und Gewässern verstanden. Die beantragte Streckenlänge muss mindestens 100m betragen.
Grundlage bildet, wie gehabt, die 2. Sächsische Kostenverordnung. In der Tarifstelle 5 sind die einschlägigen Positionen zu finden.
Die Gebührenhöhe richtet sich nach der Länge der Anlage. Es gibt also einen Meterpreis. Weiteren Einfluss auf den Preis haben die Art der Anlage (Bsp. Bundesstraße, Kreisstraße oder sonstige Straße), die Flurstücksdichte und die Anzahl der Fahrstreifen oder Gleise. Wird innerorts gemessen, gibt es einen Aufschlag.
Da es sich um umfangreiche Katastervermessungen handelt, kann ich als ÖbVI einen Kostenvorschuss für Teilergebnisse beim Kostenschuldner abfordern.
Zur Erledigung der Aufgabe benötige ich sogenannte Vorbereitungsdaten von der zuständigen Katasterbehörde. Diese bilden die Grundlage für meine Grenzermittlung und Datenerhebung.
Vor Baubeginn erfolgt eine Grenzpunktsicherung. Gefährdete Grenzzeichen werden von mir aufgemessen und dokumentiert. Nach Abschluss der Grenzsicherung erhält das Bauunternehmen eine Information darüber. Mit dieser Information ist der Bauunternehmer rechtlich auf der sicheren Seite und kann mit den Arbeiten beginnen.
Werden jetzt Grenzsteine beim Bauen entfernt, so stellt das keine Ordnungswidrigkeit mehr dar. Während der Bautätigkeit kann es zu einzelnen Grenzfeststellungen kommen, beispielsweise wenn Mauern oder Zäune an Grenzen errichtet werden sollen.
Hierzu zählen auch Grenzfeststellungen zur Abgrenzung von Flächen auf denen landschaftspflegerische Ausgleichsmaßnahmen, wie das Setzen von Bäumen und Sträuchern, stattfinden sollen. Diese Messungen führe ich kurzfristig aus.
Ist die Baumaßnahme abgeschlossen, kommt die wichtigste Schaffenszeit des ÖbVI:
Ich führe eine umfangreiche Ermittlung des alten Grenzbestandes durch. Gleichzeitig wird das neue Bauvorhaben aufgemessen.
Günstiger ist es, die Bestandsdokumentation nach Bauabschluss vom Bauherren zu übernehmen und zu nutzen.
Ich erarbeite den Teilungsentwurf, welcher auf dem übergebenen Grunderwerbsplan, der im Rahmen der Planung erarbeitet wurde, basiert. Abweichungen zur Planfeststellung werden kenntlich gemacht und mit dem Antragsteller besprochen.
Ist der Teilungsentwurf bestätigt, erfolgt die örtliche Abmarkung der Grenzen. Zum Grenztermin werden alle Beteiligten von mir eingeladen. Die Grenzen werden begangen und teilweise wird die genaue Lage der neuen Grenzen nochmals besprochen.
Auf Wunsch erfolgt ein getrennter Grenztermin mit dem Antragsteller.
Nach dem Grenztermin erfolgen die abschließenden Arbeiten.
Alle Beteiligten erhalten von mir einen Bescheid über die Ergebnisse der Katastervermessung und Abmarkung. Dem Bescheid ist ein Lageplan zur Übersicht angefügt.
Die Dokumente und Daten werden bei der Katasterbehörde eingereicht und übernommen. Mit der Zusendung der Fortführungsnachweise ist die Katastervermessung abgeschlossen.
Zum Anfang ein offenes Wort und ein Hinweis an alle Interessenten dieser Art der Katastervermessung: Katastervermessungen an langegestreckten Bauvorhaben sind langwierige und umfangreiche Aufträge. Die Auswahl eines leistungsfähigen ÖbVI ist bei diesen Vermessungen besonders wichtig.
Entscheidungskriterien sollten dabei sein:
Als Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur habe ich die personellen und technischen Voraussetzungen geschaffen, um die umfangreichen Katastervermessungen im vorgegebenen Zeitrahmen zu erledigen. Die Ergebnisse der Katastervermessung kann ich auch in den Datenformaten der Straßen-, Wasser- und Eisenbahnbauverwaltungen abgeben, um beispielsweise diese Daten ohne Datenverluste im Programm CARD 1 zu nutzen.
Die Erarbeitung von Teilungsentwürfen erleichtert die Festsetzung der neuen Grenzen. Abweichungen zur Planfeststellung bei der Baugenehmigung werden sofort mit dem Antragsteller besprochen. Ich nutze spezielle Markierungsstäbe, um neue Grenzen, vor deren Abmarkungen, den Beteiligten zum Grenztermin sichtbar zu machen.
Das Wuttke Projektforum erleichtert den Informations- und Datenaustausch zwischen dem Antragsteller, anderen Beteiligten des Verfahrens und uns.