Das Liegenschaftskataster ist das amtliche Verzeichnis der Grundstücke.
Das Liegenschaftskataster ist das amtliche Verzeichnis der Grundstücke.
Zusammen mit dem Grundbuch sichert es das Eigentum an Grund und Boden. Das Liegenschaftskataster legt die örtliche Ausdehnung des Grundstücks fest. Man spricht in diesem Zusammenhang von Flurstücken. Ein Grundstück kann aus mehreren Flurstücken bestehen (Flurstücksverschmelzung).
Meist ist jedoch einem Grundstück nur ein Flurstück zugeordnet. Die Nachweise zur Lage der Eckpunkte des Flurstücks liegen bei den Vermessungsbehörden oder Katasterämtern. Diese beiden Einrichtungen führen das Liegenschaftskataster.
Eine Katastervermessung ist erforderlich, wenn Grenzen wiederhergestellt oder neu festgelegt werden sollen. Der klassische Fall ist die Flurstücksteilung. Hier werden aus einem bestehenden Flurstück, neue Flurstücke gebildet. Als Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur bin ich für Katastervermessungen zuständig.
Eine besondere Form der Katastervermessung ist die an langgestreckten Bauvorhaben, amtlich auch als langgestreckte Anlage bezeichnet. Zu solchen langgestreckten Anlagen zählen Straßen, Wasserstraßen, Dämme und Bahnanlagen. Hier kommt es zu Grenzwiederherstellungen und Flurstücksbildungen in größerem Umfang. Sie sind dadurch Spezialprojekte der Katastervermessung mit besonderen Vorschriften und Abläufen sowie einer speziellen Art der Kostenermittlung.