Unterschied zur Flurstücksverschmelzung
Vereinigung, lateinisch Kommassation, ist eine Leistung zur Veränderung des Bestandes im Grundbuch. Flurstücksverschmelzungen finden nur im Liegenschaftskataster statt und werden auf der Liegenschaftskarte abgebildet. Für beide Leistungen, Vereinigung und Verschmelzung, sind Anträge des Eigentümers erforderlich. Der Öffentlich bestellte Vermessungsingenieur unterstützt Sie dabei: Er berät, begutachtet und beglaubigt den Antrag.
Grundbucheintrag bei der Vereinigung
Jedes Grundbuchblatt hat ein Bestandsverzeichnis. Dieses Verzeichnis ist durchnummeriert. Alle Flurstücke, die unter einer laufenden Nummer stehen, bilden zusammen ein Grundstück. Vereinigung ist nun das Zusammenfassen solcher Grundstücke. Sie werden nach der Vereinigung auf eine neue laufende Nummer fortgeschrieben.
Der Öffentlich bestellte Vermessungsingenieur begutachtet, dass die Grundstücke in einem räumlichen und wirtschaftlichen Zusammenhang stehen und beglaubigt die Unterschrift unter dem Antrag.
Dennoch ist zu erwähnen, dass der Rechtspfleger im Grundbuchamt die letzte Entscheidungsinstanz darstellt. Er prüft die rechtlichen Auswirkungen auf die Abteilungen II und III des Grundbuches. Er kann den Antrag ablehnen oder Auflagen erteilen, die erst noch zu erfüllen sind.
Ich als ÖbVI kläre im Vorfeld der Antragstellung mit dem Grundbuchamt dessen Machbarkeit.