Vereinigung von Grundstücken

Ihr Eigentum an Grund und Boden wird in zwei unabhängigen amtlichen Verzeichnissen dokumentiert: in den Grundbüchern beim Grundbuchamt und im Liegenschaftskataster bei den Vermessungsbehörden. Nur wenn Ihr Eigentum in beiden Verzeichnissen eingetragen ist, ist es sicher dokumentiert.

Bei der Vereinigung von Grundstücken erbringe ich als Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur (ÖbVI) Vermessungsdienstleistungen für das Zusammenlegen von Grundstücken. Eine Vereinigung von Grundstücken kommt allerdings nur in Frage, wenn die zu vereinigenden Grundstücke ein und demselben Eigentümer zuzuordnen sind. Für den Eigentümer wird der Rechtsverkehr bezüglich seines Grundstücks einfacher. Die Vereinigung ist überdies besonders wichtig, um in einem zweiten Schritt Flurstücke im Liegenschaftskataster zu verschmelzen.

Als Vermessungsingenieur für Sachsen stehe ich Ihnen bei der Grundstücksvereinigung mit Rat und Tat zur Seite. Kontaktieren Sie mich und ich unterstütze Sie bei Ihrer Unternehmung.

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FAQ Vereinigung von Grundstücken

Die wichtigsten Informationen für Sie zusammengefasst

Unterschied zur Flurstücksverschmelzung

Vereinigung, lateinisch Kommassation, ist eine Leistung zur Veränderung des Bestandes im Grundbuch. Flurstücksverschmelzungen finden nur im Liegenschaftskataster statt und werden auf der Liegenschaftskarte abgebildet. Für beide Leistungen, Vereinigung und Verschmelzung, sind Anträge des Eigentümers erforderlich. Der Öffentlich bestellte Vermessungsingenieur unterstützt Sie dabei: Er berät, begutachtet und beglaubigt den Antrag.

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Grundbucheintrag bei der Vereinigung

Jedes Grundbuchblatt hat ein Bestandsverzeichnis. Dieses Verzeichnis ist durchnummeriert. Alle Flurstücke, die unter einer laufenden Nummer stehen, bilden zusammen ein Grundstück. Vereinigung ist nun das Zusammenfassen solcher Grundstücke. Sie werden nach der Vereinigung auf eine neue laufende Nummer fortgeschrieben.

Der Öffentlich bestellte Vermessungsingenieur begutachtet, dass die Grundstücke in einem räumlichen und wirtschaftlichen Zusammenhang stehen und beglaubigt die Unterschrift unter dem Antrag.

Dennoch ist zu erwähnen, dass der Rechtspfleger im Grundbuchamt die letzte Entscheidungsinstanz darstellt. Er prüft die rechtlichen Auswirkungen auf die Abteilungen II und III des Grundbuches. Er kann den Antrag ablehnen oder Auflagen erteilen, die erst noch zu erfüllen sind.

Ich als ÖbVI kläre im Vorfeld der Antragstellung mit dem Grundbuchamt dessen Machbarkeit.

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Kosten für die Vereinigung von Grundstücken

Die Beglaubigung und grundbuchliche Vereinigung ist gebührenfrei. Eine Vermessung ist nicht erforderlich.

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Ablauf der Grundstücksvereinigung

Bitte vereinbaren Sie einen Termin mit mir. Bringen Sie bitte zu diesem Termin Ihren Personalausweis und den Grundbuchauszug mit.

Ich berate Sie, fülle gemeinsam mit Ihnen den Antrag aus und beglaubige Ihre Unterschrift unter dem Antrag.

Ich führe eine Vorprüfung durch und nehme Kontakt mit dem Grundbuchamt auf. Wenn die Vorprüfung erfolgreich abgeschlossen ist, erfolgt die eigentliche Antragstellung.

Nach Abschluss des Vorganges erhält der Eigentümer eine Eintragungsmitteilung vom Grundbuchamt.

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