Flurstücksteilung

Grundstücke können im Grundbuch geteilt werden. Voraussetzung ist aber, dass ein Grundstück im Grundbuch bereits aus mehreren Flurstücken besteht. Das Bestandsverzeichnis im Grundbuch, aber auch der Grundstücksnachweis im Liegenschaftskataster, geben diesbezüglich Auskunft.

Ich biete Ihnen als Vermessungsbüro vielzählige Dienstleistungen in Bezug auf die Grundstücksteilung an. Die Teilungsvermessung ist dabei ebenso Bestandteil wie die Grenzabmarkung.
Kontaktieren Sie mich, gern helfen ich Ihnen weiter.

FAQ Flurstücksteilung

Die wichtigsten Informationen für Sie zusammengefasst

Wann ist eine Teilungsvermessung erforderlich?

Besteht das Grundstück nur aus einem Flurstück, ist vorher eine Teilungsvermessung erforderlich. Ergebnis der Teilung ist es, dass ein Teil des Grundstücks abgeschrieben wird. Dieser Grundstücksteil wird bei anderen Grundstücken, oder Teilen von anderen Grundstücken, als neues Grundstück eingetragen.

Die Grundstücksteilung ermöglicht dem Eigentümer, Teile seines Eigentums an Grund und Boden an neue Eigentümer zu übertragen. Es ermöglicht aber dem Besitzer auch, die Grundstücke getrennt zu belasten, zum Beispiel durch Grundschulden.

Dürfen wir weiterhelfen?

Jetzt Kostenloses Beratungsgespräch vereinbaren

Flurstück und Grundstück – der Unterschied

Liegenschaftskataster und Grundbuch sind zusammen die amtlichen Verzeichnisse des Eigentums an Grund und Boden. Das Flurstück ist ein vermessener Teil der Erdoberfläche.
An den Eckpunkten stehen in der Regel Grenzzeichen. Das Flurstück wird im Liegenschaftskataster nachgewiesen.

Grundstücke hingegen, werden im Grundbuch nachgewiesen. Jedes Grundbuchblatt hat ein Bestandsverzeichnis. Hier findet man die Auflistung der Grundstücke eines Eigentümers.
Dort ist auch nachgewiesen, welches Flurstück oder welche Flurstücke zusammen einem Grundstück zugeordnet sind. Diese Gruppierung kann durch die Vereinigung von Grundstücken und durch die Verschmelzung von Flurstücken neu begründet werden.

Dürfen wir weiterhelfen?

Jetzt Kostenloses Beratungsgespräch vereinbaren

Kosten der Grundstücksteilung

Für die Beratung und Beglaubigung eines Antrages auf Grundstücksteilung erhebe ich ein Entgelt von 95 € (inkl. MwSt.) je Teilung. Sollte für eine Parzellierung erst eine Vermessung notwendig sein, erfolgt für diese Vermessungsdienstleistung eine Gebührenerhebung nach dem 2. Sächsischen Vermessungskostengesetz. Für die Eintragung der Grundstücksteilung erhebt das Grundbuchamt Gebühren, die abhängig vom jeweiligen Geschäftswert sind.

Dürfen wir weiterhelfen?

Jetzt Kostenloses Beratungsgespräch vereinbaren

Rechtsrahmen der Grundstücksteilung

Die Grundbuchordnung, welche bundesweit gilt, bildet die rechtliche Grundlage für Grundstücksteilungen.

Darüber hinaus sind noch zwei weitere Gesetze zu beachten:

1. Baugesetzbuch (BauGB)

Im § 19 wird definiert, dass keine Grundstücksteilungen erfolgen sollen, durch die planungsrechtliche Verhältnisse entstehen, die den Festlegungen in Bebauungsplänen widersprechen.

 

2. Sächsische Bauordnung (SächsBO)

Im § 7 wird darauf hingewiesen, dass keine Teilungen stattfinden dürfen, die baurechtliche Verhältnisse schaffen, die dem Gesetz widersprechen.

Dürfen wir weiterhelfen?

Jetzt Kostenloses Beratungsgespräch vereinbaren