Kosten der Grundstücksteilung
Für die Beratung und Beglaubigung eines Antrages auf Grundstücksteilung erhebe ich ein Entgelt von 95 € (inkl. MwSt.) je Teilung. Sollte für eine Parzellierung erst eine Vermessung notwendig sein, erfolgt für diese Vermessungsdienstleistung eine Gebührenerhebung nach dem 2. Sächsischen Vermessungskostengesetz. Für die Eintragung der Grundstücksteilung erhebt das Grundbuchamt Gebühren, die abhängig vom jeweiligen Geschäftswert sind.
Rechtsrahmen der Grundstücksteilung
Die Grundbuchordnung, welche bundesweit gilt, bildet die rechtliche Grundlage für Grundstücksteilungen.
Darüber hinaus sind noch zwei weitere Gesetze zu beachten:
1. Baugesetzbuch (BauGB)
Im § 19 wird definiert, dass keine Grundstücksteilungen erfolgen sollen, durch die planungsrechtliche Verhältnisse entstehen, die den Festlegungen in Bebauungsplänen widersprechen.
2. Sächsische Bauordnung (SächsBO)
Im § 7 wird darauf hingewiesen, dass keine Teilungen stattfinden dürfen, die baurechtliche Verhältnisse schaffen, die dem Gesetz widersprechen.