Als Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur erbringe ich diese Leistung in Ihrem Auftrag entweder als Einzelleistung oder üblicherweise im Rahmen eines Vertrages über alle Vermessungen für Ihren Hausbau. Sie müssen die einzelnen Leistungen nur noch rechtzeitig bei uns abrufen. Unsere Arbeitsgrundlage bilden dabei Ihre Planungsunterlagen, so zum Beispiel der Lageplan zum Bauantrag. In ihm sind die Abstände des Bauvorhabens zu den Grundstücksgrenzen dargestellt. Die Einhaltung dieser Abstände ist für Sie besonders wichtig.
Als ÖbVI setze ich mich zur Klärung von Detailfragen mit dem Architekten in Verbindung.