Grenzstein

Die Lage der Grenze zum Nachbarn ist nicht bekannt, Grenzsteine fehlen, sind verändert oder beschädigt worden. Für alle diese Fälle ist eine Grenzwiederherstellung als Vermessungsdienstleistung erforderlich. Zuständig für die Grenzfeststellung sind die Öffentlich bestellten Vermessungsingenieure (ÖbVI). Jeder angrenzende Eigentümer kann einen Antrag auf Grenzwiederherstellung stellen.

Grenzsteine müssen auch gesetzt werden, wenn Sie Teile Ihres Eigentums an Grund und Boden an neue Eigentümer übertragen möchten. Dann ist eine Flurstücksbildung durch einen ÖbVI erforderlich. Der ÖbVI arbeitet natürlich unparteiisch. Er ist den Gesetzen sowie Rechts- und Verwaltungsvorschriften für die Katastervermessung verpflichtet.

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Einen Teil des Grundstücks verkaufen?

Wir helfen Ihnen gern weiter

Einen Teil des Grundstücks verkaufen?

Aus Ihrem Grundstück soll zum Verkauf, zur Schenkung oder zur Beleihung ein Teil herausgemessen werden. Ich führe diese Teilungsvermessung für Sie aus. Bestehende Grenzen werden in einem bestimmten Umfang ermittelt und neue Grenzen festgelegt. Im Ergebnis erhalten Sie einen Fortführungsnachweis zu Ihrem Flurstück, welcher Voraussetzung zur Abschreibung des Grundstückteils im Grundbuch ist.

Wenn Sie die Flurstücksbildung durch mich wünschen, füllen Sie bitte nachstehenden Antrag aus und senden mir diesen zu:

Email: kontakt[a]wuttke-vermessung.de
Fax: 0371 400 79 61

Dürfen wir weiterhelfen?

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Grenzstein fehlt? Bitte setzen!

An Ihrer Grenze fehlt ein Grenzstein, oder Sie sind der Meinung, dass die vorgefundene Grenzmarke nicht stimmt. Das kann verschiedene Ursachen haben: Die Grenzmarke ist nicht auffindbar, entfernt oder beschädigt worden. Natürlich kann sie auch versetzt worden sein. Hier kann ich Ihnen helfen, denn in diesen Fällen führe ich für Sie eine Grenzermittlung durch und behebe den Abmarkungsmangel durch das Setzen einer neuen Grenzmarke.

Info-Telefon: 0371 40079 60

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Grenzermittlung
Die Grenzmarke ist nicht auffindbar oder die Grenzmarke wurde versetzt, entfernt oder beschädigt.

Wenn Sie die Grenzwiederherstellung durch mich wünschen, füllen Sie bitte nachstehenden Antrag aus und senden mir diesen zu.

Nachholen der Abmarkung
Bei Ihren wurde eine Katastervermessung nach 1991 durchgeführt. Infolge bevorstehender Baumaßnahmen konnte keine Grenzmarke gesetzt werden. Jetzt ist es möglich!
Die Katastenvermessung wurde durch das Ingenieurbüro Wuttke erbracht.

Wenn ich die Nachholung für Sie übernehmen soll, füllen Sie bitte das untenstehende Formular aus.

Wenn ich die Nachholung für Sie übernehmen soll, füllen Sie bitte das untenstehende Formular aus.

 
-- ODER --

Die Katastenvermessung wurde von einer anderen Vermessungsstelle erbracht.

Wenn ich die Nachholung der Abmarkung für Sie übernehmen soll, füllen Sie bitte den nachstehenden Antrag aus und senden mir diesen zu.

Info-Telefon: 0371 40079 60

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