Grenzmarken sind entscheidend, um Eigentumsgrenzen sichtbar und rechtlich eindeutig zu machen. Doch was tun, wenn sie verloren gehen? Seit einer Gesetzesänderung 2023 bietet die erneute Abmarkung eine kostengünstige Lösung: Grenzpunkte können ohne aufwendige Grenzwiederherstellung erneut markiert werden – schnell, rechtssicher und effizient.
Dieses Verfahren ist ideal, wenn Ihre Grenzpunkte nach 2003 dokumentiert und zuvor bereits abgemarkt wurden. Lassen Sie uns prüfen, ob Ihr Grundstück die Voraussetzungen erfüllt. Wir beraten Sie kostenlos und kümmern uns um die reibungslose Umsetzung der erneuten Abmarkung.
Die erneute Abmarkung ersetzt verlorene Grenzmarken, sofern der Grenzpunkt bereits zuvor markiert wurde. Dieses Verfahren ist schnell und kostengünstig, da auf eine vollständige Grenzermittlung verzichtet wird.
Damit eine erneute Abmarkung durchgeführt werden kann, gelten folgende Bedingungen:
Die erneute Abmarkung ist günstiger als eine komplette Grenzwiederherstellung, da aufwendige Vermessungen entfallen. Dies macht sie zur idealen Lösung für verlorene oder beschädigte Grenzmarken.
Wir prüfen, ob die Voraussetzungen für die erneute Abmarkung erfüllt sind, und unterstützen Sie bei der Beantragung. Unser Team kümmert sich um eine rechtssichere und schnelle Durchführung.
Die erneute Abmarkung erfolgt nach den Vorgaben der Sächsischen Vermessungs- und Katastergesetz-Durchführungsverordnung (SächsVermKatGDVO) und bietet Ihnen eine rechtssichere Lösung.