Erneute Abmarkung

Grenzmarken sind entscheidend, um Eigentumsgrenzen sichtbar und rechtlich eindeutig zu machen. Doch was tun, wenn sie verloren gehen? Seit einer Gesetzesänderung 2023 bietet die erneute Abmarkung eine kostengünstige Lösung: Grenzpunkte können ohne aufwendige Grenzwiederherstellung erneut markiert werden – schnell, rechtssicher und effizient.

Dieses Verfahren ist ideal, wenn Ihre Grenzpunkte nach 2003 dokumentiert und zuvor bereits abgemarkt wurden. Lassen Sie uns prüfen, ob Ihr Grundstück die Voraussetzungen erfüllt. Wir beraten Sie kostenlos und kümmern uns um die reibungslose Umsetzung der erneuten Abmarkung.

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FAQ Erneute Abmarkung

Die wichtigsten Informationen für Sie zusammengefasst

Was ist eine erneute Abmarkung?

Die erneute Abmarkung ersetzt verlorene Grenzmarken, sofern der Grenzpunkt bereits zuvor markiert wurde. Dieses Verfahren ist schnell und kostengünstig, da auf eine vollständige Grenzermittlung verzichtet wird.

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Voraussetzungen für die erneute Abmarkung

Damit eine erneute Abmarkung durchgeführt werden kann, gelten folgende Bedingungen:

  • Der Grenzpunkt war bereits einmal markiert.
  • Der Nachweis im Liegenschaftskataster wurde nach dem 31.08.2003 erstellt.
    Überprüfen Sie dies im Geoportal Sachsenatlas unter dem Karteninhalt „ALKIS-Gesamt“.

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Kostenvorteile der erneuten Abmarkung

Die erneute Abmarkung ist günstiger als eine komplette Grenzwiederherstellung, da aufwendige Vermessungen entfallen. Dies macht sie zur idealen Lösung für verlorene oder beschädigte Grenzmarken.

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Beantragung und Ablauf

Wir prüfen, ob die Voraussetzungen für die erneute Abmarkung erfüllt sind, und unterstützen Sie bei der Beantragung. Unser Team kümmert sich um eine rechtssichere und schnelle Durchführung.

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Rechtskonformität und Sicherheit

Die erneute Abmarkung erfolgt nach den Vorgaben der Sächsischen Vermessungs- und Katastergesetz-Durchführungsverordnung (SächsVermKatGDVO) und bietet Ihnen eine rechtssichere Lösung.

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