Der Flurstücksnachweis, vereinfacht auch Eigentumsnachweis genannt, ist mit Informationen zum Grundstückseigentümer, zu den Eigentumsverhältnissen und zu Inhabern sonstiger grundstücksgleicher Rechte gekoppelt.
Dazu zählen Erbbau- oder Nutzungsberechtigte. Die Informationen stammen aus den Bestandsdaten des Liegenschaftskatasters, welche auf der Liegenschaftskarte abgebildet werden.
Die Anfertigung und Abgabe dieser Nachweise erfolgt, gleich dem Grundstücksnachweis, nur an die Eigentümer der beantragten Flurstücke, an Behörden und Gemeinden sowie an Notare. Bei allen anderen Personen prüfe ich vor Ausgabe der Daten, ob ein berechtigtes Interesse besteht und offenkundig schutzwürdige Interessen der Betroffenen nicht entgegenstehen. Ich bitte daher um die Beantwortung der Fragen im Online-Antrags-Formular. Sollte eine Abgabe nicht möglich sein, setze ich mich kurzfristig mit Ihnen in Verbindung. In allen anderen Fällen erfolgt die Datenbereitstellung spätestens am nächsten Arbeitstag. Bei eiligen Angelegenheiten ist auch eine Bearbeitung noch am gleichen Tag möglich. Nehmen Sie bitte hierfür telefonischen Kontakt mit uns auf. Dafür können Sie meine Telefonnummer 0371 400 79 600 nutzen.
Wer wissen möchte, wer der Eigentümer eines Flurstückes ist, erhält mit diesem Nachweis die besten Informationen. Gründe für die Bestellung eines Eigentumsnachweises können folgende sein:
Informationen zum Nachbarn sind erforderlich, um mit diesem in Kontakt zu treten, zum Beispiel auf Grund eines geplanten Bauvorhabens, des Errichtens einer Grenzbebauung oder der Einfriedung bzw. zur Regulierung eines Schadens- oder Versicherungsfalls.
Der Nachweis je Flurstück kostet 10 €. Die Mindestgebühr je Auftrag beträgt 15 €. Die Gebühr für den Flurstücks- und Eigentumsnachweis mit zusätzlichen Angaben zu benachbarten Flurstücken kostet 20 € je Flurstück, auf welches sich der Antrag bezieht. Für Porto- und Versandkosten ist ein Betrag von 4,50 € fällig. Die elektronische Übermittlung der Daten ist porto- und versandkostenfrei.
Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.
Dieser Auszug aus dem Liegenschaftskataster hat zwei Informationsgruppen:
Dieser Nachweis ist für alle Bauherren wichtig. Er enthält neben den Flurstücks- und Eigentumsangaben des zu bebauenden Flurstücks auch die Eigentümerangaben der angrenzenden benachbarten Flurstücke. Diese Angaben werden für das Beteiligungsverfahren im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens benötigt. Sehr häufig wird dieser Nachweis auch als Bauwerberliste bezeichnet.
Die Angaben werden durch den Öffentlich bestellten Vermessungsingenieur in den schriftlichen Teil zum Lageplan zum Bauantrag übernommen und mit dem Gesamtantrag bei der Baugenehmigungsbehörde eingereicht.
Dieser Nachweis ist kostengünstiger als die Einzelnachweise für alle angrenzenden Flurstücke und wird daher von mir empfohlen. Für weitere Einzelheiten sowie eine Beratung können Sie mich in meinem Vermessungsbüro in Chemnitz kontaktieren.