Bodenschätzung und Bodenrichtwert
Die Bodenschätzungsergebnisse sind nicht mit den Bodenrichtwerten zu verwechseln. Letztere werden für Bauland ermittelt. Als Bodenrichtwert wird der Wert für einen Quadratmeter unbebauten Bodens angegeben. Er ist ein Hilfswert bei der Wertermittlung für Immobilien und wird als Durchschnittswert aus den Grundstücksverkäufen abgeleitet.
Gutachterausschüsse in den Gemeinden schaffen Transparenz bei den Bodenrichtwerten und liefern Interessenten notwendige Informationen. Bodenrichtwerte für Ihr Grundstück erhalten Sie auch über das Geodatenportal www.boris.sachsen.de.
Die Bodenschätzung hingegen wird durch eine direkte Bodenerfassung und -analyse durchgeführt.
Ackerschätzungsrahmen
Der Ackerschätzungsrahmen ist die Bewertungsgrundlage der Ertragsfähigkeit der Ackerböden. Die landwirtschaftlichen Nutzflächen werden nach Acker- und Grünland getrennt.
Bei der Ackerschätzung werden Bodenart, Zustandsstufe des Bodens und seine Entstehung berücksichtigt. Aus diesen drei Angaben wird mit Hilfe des Ackerschätzungsrahmens eine Klassifizierung vorgenommen und die Bodenzahl bestimmt. Die Schätzergebnisse sind in der Liegenschaftskarte in Rot eingetragen. In der oberen Zeile stehen die Klassenzeichen, die die Bodenbeschaffenheit kennzeichnen. Die untere Zeile gibt die Bodenwertzahl und die Ackerzahl an.
Die Bodenschätzung begann im damaligen Reichsgebiet im Jahre 1935. Anzumerken ist, dass als erstes der beste Acker ermittelt wurde. Er lag nahe der Ortschaft Eickendorf in der Magdeburger Börde. Sie ist für ihre fruchtbaren Böden bekannt. Dieser Boden aus Schwarzerde erhielt die maximale Bodenwertzahl 100.