Die Baulast ist eine öffentlich-rechtliche Verpflichtung des Grundstückseigentümers gegenüber der Baubehörde.
Die Baulast ist eine öffentlich-rechtliche Verpflichtung des Grundstückseigentümers gegenüber der Baubehörde.
In Sachsen wird dazu ein Baulastenverzeichnis geführt. Dieses Verzeichnis hat nichts mit dem Grundbuch zu tun. Es wird separat geführt und dient der Sicherung des Baurechts.
Zu Abstandsflächen, Abständen und Baugrundstücken kann ich Sie als öffentlich bestellter Vermessungsingenieur kompetent beraten. Ich berechne Baulasten und stellen diese in Lageplänen dar.
Das Baulastenverzeichnis wird in Sachsen von den Bauaufsichtsbehörden geführt. Es enthält öffentlich-rechtliche Verpflichtungen der Grundstückseigentümer gegenüber der Behörde zum Grundstück.
Auch wenn Sie Ihr Grundstück verkaufen bleiben die Lasten bestehen.
Die Gründe für einen Baulasteneintrag können vielfältig sein. Hier einige Beispiele, die in meinen Tätigkeitsbereich fallen:
Abstandsflächen, die eine bauliche Anlage erzeugt, müssen auf dem Grundstück liegen. Fallen sie auf Nachbargrundstücke, muss ein Teil der Abstandsfläche auf diesen eingetragen werden. Der Nachbar muss mit dieser Eintragung einverstanden sein.
Das gleiche Prinzip gilt bei Brandschutzabständen.
Ist die Zufahrt zu einer öffentlichen Straße nur über ein anderes Grundstück möglich, muss dort eine Zuwegebaulast eingetragen werden.
Besteht das Baugrundstück aus mehreren Einzelgrundstücken, muss der Bauherr eine Vereinigungsbaulast übernehmen. Sie besagt, dass diese Grundstücke baurechtlich immer zusammen begutachtet werden.
Die Baulastflächen werden im Lageplan braun schraffiert und sind damit deutlich erkennbar.
Der Lageplan zum Baulasteintrag ist eine Weiterentwicklung des allgemeinen Lageplans zum Bauantrag. Er wird in das Baulastenverzeichnis bei der Bauaufsichtsbehörde eingereicht und archiviert.