Das Baulastenverzeichnis
Das Baulastenverzeichnis wird in Sachsen von den Bauaufsichtsbehörden geführt. Es enthält öffentlich-rechtliche Verpflichtungen der Grundstückseigentümer gegenüber der Behörde zum Grundstück.
Auch wenn Sie Ihr Grundstück verkaufen bleiben die Lasten bestehen.
Gründe für den Baulasteintrag
Die Gründe für einen Baulasteneintrag können vielfältig sein. Hier einige Beispiele, die in meinen Tätigkeitsbereich fallen:
Abstandsflächen, die eine bauliche Anlage erzeugt, müssen auf dem Grundstück liegen. Fallen sie auf Nachbargrundstücke, muss ein Teil der Abstandsfläche auf diesen eingetragen werden. Der Nachbar muss mit dieser Eintragung einverstanden sein.
Das gleiche Prinzip gilt bei Brandschutzabständen.
Ist die Zufahrt zu einer öffentlichen Straße nur über ein anderes Grundstück möglich, muss dort eine Zuwegebaulast eingetragen werden.
Besteht das Baugrundstück aus mehreren Einzelgrundstücken, muss der Bauherr eine Vereinigungsbaulast übernehmen. Sie besagt, dass diese Grundstücke baurechtlich immer zusammen begutachtet werden.