Vermessungen an Ihrem Grundstück sind mein Tätigkeitsfeld. Als Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur Sachsens bin ich hierzu im Freistaat befugt. Zu den Grundstücksvermessungen zählen Teilungsvermessungen, Grenzermittlungen und Gebäudeeinmessungen. Flurkarten und Eigentümerdaten können Sie in meinem Online-Shop modern und schnell beziehen. Das Vertrauen und die Sympathie meiner Kunden zu gewinnen ist mein Anspruch als Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur. Da es bei meiner Arbeit immer um das Eigentum meiner Kunden geht, garantiere ich umfassende rechtliche und fachliche Hilfe - allgemeinverständlich und professionell.
In Sachsen ist die Gebäudeeinmessung Pflicht. Wer ein Gebäude errichtet oder verändert, muss diese Änderung von einem Öffentlich bestellten Vermessungsingenieur einmessen lassen. Damit wird das Liegenschaftskataster immer aktuell gehalten. Der Eigentümer schützt mit diesem Eintrag in die amtliche Dokumentation sein Eigentum. Diese Einmessung ist nicht mit dem Einmessen oder dem Abstecken während des Hausbaus zu verwechseln. Die Gebäudeeinmessung erfolgt erst nach Abschluss der Baumaßnahme. Bauzeichnungen von der Planung können nicht zur Eintragung des Gebäudes in das Liegenschaftskataster verwendet werden. Als öffentlich bestellter Vermessungsingenieur (ÖbVI) biete ich Ihnen die Gebäudeeinmessung in Sachsen an. Bei weiteren Fragen können Sie mein Vermessungsbüro in Chemnitz kontaktieren und einen Beratungstermin mit mir vereinbaren.