Ist ein Carport ein Gebäude?
Ein Carport ist eine bauliche Anlage. Er zählt aber nicht zu den Gebäuden, die im Liegenschaftskataster nach ihrer Fertigstellung erfasst werden. Nur bauliche Anlagen, die von Außenwänden umfasst sind, sind aufzumessen und in den Flurkarten darzustellen.
Die obere Vermessungsbehörde geht bei einer jüngst erlassenen Klarstellung davon aus, dass eine bauliche Anlage komplett von Außenwänden umfasst sein muss. Das trifft bei einem Carport in der Regel nicht zu. Demzufolge wird die amtliche Flurkarte in Sachsen zukünftig „Carportfrei“ sein. Bereits erfasste Carports, die nicht die Bedingung erfüllt, werden aus den Karten entfernt.
Für künftige Bauanträge ist eines Datenergänzung notwendig, da bei einer Genehmigung alle bestehenden baulichen Anlagen, also auch Carports, in die Planung und Genehmigung einbezogen werden. Dies erfolgt im Rahmen der Erstellung eines Lageplanes zum Bauantrag.
Weitere Informationen lesen sie unter www.wuttke-vermessung.de
11.08.2017, 17:50