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15.03.2018

Grenzsteine selber entfernen, wenn sie stören?

Franz Schmidt aus G. schrieb mir kürzlich folgendes:

„Anfrage:
Mein Nachbar hat mit meinem Einverständnis eine Garage und einen neuen Zaun an meinem Grundstück angebaut. Nach Fertigstellung hat er mir gesagt, er hätte den Grenzstein bei Beginn der Arbeiten entfernt und bei Fertigstellung wieder angebracht. Darf er das ohne mir vorher das mitzuteilen?“

Sehr geehrter Herr Schmidt,

ihr Nachbar darf generell keine Grenzsteine entfernen, da es sich bei Grenzmarken um öffentliche Sachen handelt und nicht um eine Privatangelegenheit zwischen Grundstücksnachbarn. Das Entfernen einer Grenzmarke ist eine Ordnungswidrigkeit. Es reicht also auch nicht aus, sie als Nachbarn zu informieren.

Wer eine Grenzmarke entfernt, hat Kosten für die Wiederherstellung einschließlich der erforderlichen Vermessungsarbeiten zu tragen.

Spezielle Regelungen stehen jeweils in den Vermessungsgesetzen der Länder.

Im Freistaat Sachsen ist das im §6 (2) und im §27 (1) des Sächsischen Vermessungs- und Katastergesetz (SächsVermKatG) geregelt.

Hier geht es zum Gesetz: https://goo.gl/fc53wv

Zwei weitere Fundstellen:

Baden- Württemberg: Vermessungsgesetz für Baden-Württemberg (VermG),

Lesen sie hier besonders die §§ 18 und 19.

Link zum Gesetz https://goo.gl/Z6Hqzh

Niedersachsen: Niedersächsisches Gesetz
über das amtliche Vermessungswesen (NVermG). Lesen sie dazu u.a. den §9

Hier kommen sie zum Gesetz: https://goo.gl/mmgJNz

15.03.2018, 07:50