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21.10.2019

Grenzen einfach versetzen?

Torsten S. aus Amerika (ein Ortsteil von Penig in Sachsen), fragte bei mir folgendes an: „Können Grenzsteine versetzt werden? Unsere Grenze ist schräg. Ist es möglich diese gerade zu setzen, so dass beide Grundstücke rechteckig sind? Sozusagen die Fläche nur neu aufgeteilt wird. Ist dies auch möglich, ohne mit der anderen Partei Kontakt aufzunehmen?“

Meine Antwort:

Nein, auf keinen Fall!

Sie sind nicht befugt, eigenhändig Grenzsteine zu versetzen. Sie begehen eine Ordnungswidrigkeit. Das gilt auch, wenn sie mit ihrem Nachbarn eine Übereinkunft erzielt haben. Grenzen sind Sache des Bundeslandes. Nur öffentlich bestellte Vermessungsingenieure und Vermessungsbehörden dürfen Grenzen ermitteln und festlegen.

In ihrem Fall muss eine neue Grenze so festgelegt werden, dass der Zuschnitt dann rechtwinklig ist und ein Flächentausch stattfindet. Die befugten Vermessungsstellen können das, auf Antrag, für Sie lösen. Es entstehen zwei neue Trennstücke, die den Eigentümer wechseln. Die neuen Flurstücke sollten bei der Grundbucheintragung gleich dem bestehenden Grundstück zugeschrieben werden. So ist dann eine spätere Verschmelzung im Liegenschaftskataster unproblematisch möglich.

Der Flächentausch muss notariell beurkundet werden. Demzufolge geht es nicht ohne Einbeziehung und Zustimmung ihres Nachbarn.

21.10.2019, 08:30