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03.07.2017

Grenzabstand zwischen Friedhof und Wohngebäude 35 Meter

Vor kurzen habe ich die Grenze zwischen einen Friedhof und einem Wohngebäude ermittelt. Gemäß §5 des Sächsischen Bestattungsgesetzes (SächsBestG) muss eigentlich ein Grenzabstand von 35 Metern bestehen. Bei dieser Vermessung stellte ich allerdings eine leichte Überbauung feststellen. Auf dem Foto gut zu erkennen – Die Friedhofsmauer links und Wohngebäude rechts stehen fast in einer Linie. Die Grenze verläuft aber hinter der Friedhofsmauer. Glück für den Eigentümer: Für alte Gebäude gibt es Bestandsschutz, aber auch für Neubauten kann es Ausnahmeregelungen geben.

Was es bei Grenzvermessungen noch zu beachten gibt, finden Sie auch unter www.wuttke-vermessung.de.

03.07.2017, 11:16