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27.09.2017

Gehört meine Laube in die Flurkarte?

Ich besitze schon seit vielen Jahre eine 20m² große Laube. In der amtlichen Flurkarte fehlt sie. Werden Lauben nicht eingezeichnet?

Antwort:

Im Freistaat Sachsen werden alle Gebäude ab einer Größe von 10 m² erfasst. Natürlich muss ihre Laube auch die Funktion eines Gebäudes erfüllen und vor allem auf allen Seiten von Wänden umfasst sein. Stellen sie einfach einen Antrag zur Gebäudeaufnahme bei einem ÖbVI und die Sache wird erledigt. Den Antrag für Gebäudeaufnahme finden sie hier.

Wenn ihre Laube aber in einer Kleingartenanlage liegt, deren Verein von der zuständigen Landesbehörde als gemeinnützig anerkannt wurde, entfällt diese Aufmessung. Eine Einzeichnung in den Flurkarten erfolgt nicht.

Details zu Gebäudeaufnahmen finden Sie auf folgendem Infoblatt.

27.09.2017, 08:30