Gefahr melden! – Jedermann kann den Antrag auf Grenzpunktsicherung stellen
Sie kommen bei Baumaßnahmen sehr nah an Grundstücksgrenzen. Sie sehen dort Grenzmarken, die in Gefahr sind, verändert, beschädigt, oder entfernt zu werden? In solchen Fällen ist die Kontaktaufnahme zu einem ÖbVI notwendig.
Vorort werden von ihm die gezeigten oder örtlich erkennbaren Grenzmarken durch Aufmessung gesichert.
Den Antrag hierzu kann jeder stellen, der solche Gefährdungen auslöst.
Achtung! Haben sie als Verursacher tatsächlich Grenzmarken verändert, beschädigt oder entfernt, haben Sie die Kosten der Wiederherstellung zu tragen.
Der Eigentümer oder die Behörde kann, im Rahmen ihrer Aufgaben, den Antrag dafür stellen.
Eine Kostenübernahmeerklärung durch Sie ist nicht zwingend erforderlich. Sie ist bereits gesetzlich geregelt.
Grenzpunktsicherung – Hier lösen Sie das Problem –> Antrag auf Grenzpunktsicherung
19.01.2018, 08:39